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Drei Jahre Haft für §209 - Böhmdorfer gibt zu: derzeit fünf Gewissensgefangene

Drei Jahre Haft für §209 - Böhmdorfer gibt zu: derzeit fünf Gewissensgefangene

Im vergangenen Jahr hat das Landesgericht Wiener Neustadt, vor dem auch der berüchtigte "Liebesbrief-Fall" verhandelt worden ist, einen unbescholtenen Mann zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Sein "Verbrechen" lag darin, daß er einverständliche sexuelle Kontakte mit 15 bis 17jährigen jungen Männern hatte und dadurch das anti-homosexuelle Sonderstrafgesetz § 209 StGB übertrat. Dies gab Justizminister Böhmdorfer in Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der grünen Justizsprecherin Terezija Stoisits bekannt. Dabei enthüllte er weitere drei Fälle, in denen über unbescholtene "Ersttäter" Freiheitsstrafen in der Höhe von 1 ¼ bis 1 ½ Jahren verhängt wurden.

Bild: Justizminister Dr. Dieter Böhmdorfer

News-Anfrage-JM-Stat-020219-PA.pdf

22. April 2002: Antwort (Böhmdorfer)

27. Februar 2002: Anfrage