Erstmals Strafe gemildert
Plattform gegen § 209 begrüßt Entscheidung des Landesgerichtes Innsbruck. Nach einer Reihe gegenteiliger Entscheidungen hat nun erstmals ein österreichisches Strafgericht eine nach dem anti-homosexuellen Sonderstrafgesetz § 209 StGB verhängte Strafe wegen dessen Aufhebung gemildert. Der betroffene Mann wurde im Dezember 2001 vom Landesgericht Innsbruck ausschließlich auf Grund des § 209 StGB zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt.