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Justiz- und Sozialministerin bestätigen: Homosexuelle NS-Opfer nur rehabilitiert, wenn sie selbst Angehörige der NS-Staatsmacht waren

Justiz- und Sozialministerin bestätigen: Homosexuelle NS-Opfer nur rehabilitiert, wenn sie selbst Angehörige der NS-Staatsmacht waren

Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL) sieht dringenden Handlungsbedarf angesichts jüngster Anfragebeantwortungen der Justiz- und der Sozialministerin. Gastinger und Haubner bestätigen darin, dass die homosexuellen Opfer des Nationalsozialismus nach wie vor nicht rehabilitiert sind. Einzige Ausnahme: homosexuelle VertreterInnen der NS-Staatsmacht selbst!




News-Anfrage-JM-050929-Anerkennungsgesetz-PA.pdf

Anfragen an Justizministerin und Sozialministerin

Antworten der Justizministerin bzw. der Sozialministerin