

Das Oberlandesgericht hatte im Jänner dieses Jahres die einstweilige Verfügung des Handelsgerichts Wien aufgehoben, einen wahren Tatsachenkern festgestellt und betont, dass das Recht Graupners auf kompromißlose Meinungsäußerung in Verteidigung der Rechte transidenter Personen überwiegt, auch zwecks Abschreckung allfälliger Nachahmer (OLG-Wien 03.02.2026, 2 R 4/26m). Der Oberste Gerichtshof hat das jetzt in vollem Umfang bestätigt (OGH 26.05.2026 6 Ob 36/26a).
Der Kläger "Waltraud" informierte im Oktober letzten Jahres in einem Videobeitrag auf krone.tv selbst proaktiv die Öffentlichkeit, dass er am Standesamt seinen Geschlechtseintrag im Personenstandsregister, und damit in zahlreichen Urkunden und Ausweisen, erfolgreich von "männlich" in "weiblich" und den ersten Vornamen in "Waltraud" geändert hatte.
"Sie schreiben mir jetzt bitte das, das, das, das"
Zu den von ihm gesetzten Handlungen und deren Motiven teilte er dabei unter anderem mit, dass er einen für ihn unberechtigten Strafantritt hatte, da "Kabeln gekriegt" und sich gedacht habe "dann bin ich halt eine Frau und dann komme ich ins Frauengefängnis". Nach Abweisung durch das Standesamt wegen eines rein männlichen Erscheinungsbilds, sei er zu einem Psychiater gegangen und habe ihm gesagt "Na, Sie schreiben mir jetzt bitte das, das, das, das. Gut. Er sei "vielleicht 20 Minuten bem Psychiater" gewesen und mit dem Gutachten habe die Änderung des Geschlechtseintrags am Standesamt geklappt.
"zu fünf Frauen ein Mann kommt"
Des Weiteren sinnierte er über "das Bild ..., wenn jetzt da zu fünf Frauen in die Zelle ein Mann kommt" und räumte ein, dass er die Änderung des Geschlechtseintrags "eigentlich" nur bewirkt habe, um "die Justiz zu ärgern und ich bin jetzt eine Frau und sitze im Frauengefängnis". Er bezeichnete sich (jeweils in männlicher Form) selbst als "Querulant", "Nörgler" und "echter Wiener" mit dem "Hauptspaß", für Wirbel zu sorgen.
Diese breitest öffentlichen Bekundungen Waltrauds zogen eine heftige öfentliche Debatte nach sich, die auch darüber entbrannte, ob Änderungen des Geschlechtseintrags zu leicht möglich seien und die Gesetzeslage für transidente Menschen verschärft werden müsse. Auch prominente Rufe nach Streichung öffentlicher Unterstützung für Beratungseinrichtungen, nicht nur für transidente sondern auch sogar für homo- und bisexuelle Menschen, wurden laut.
In diesem Zusammenhang war RKL-Präsident Graupner Studiogast im "Ö1-Mittagsjournal" und wurde dort, als Rechtsanwalt und langjähriger Aktivist für die Rechte von homo- und bisexuellen sowie transidenten Menschen, im Hinblick auf die öffentlichen Darlegungen Waltrauds gefragt, ob das für ihn so klinge, als ob alles rechtens gelaufen sei in diesem Fall.
"mit kriminellen Methoden erschlichen"
Graupner bewertete in dem Liveinterview die von Waltraud geschilderten Handlungen samt Motiv als Anstiftung und Vorlage eines falschen Gutachtens im Verwaltungsverfahren, somit als Erschleichung der Änderung des Geschlechtseintrags mit kriminellen Methoden. Und er drückte seine Erwartung und Hoffnung aus, dass Waltraud nicht im Frauengefängnis landen werde sondern vor dem Strafrichter. Graupner betonte, dass Waltraud ganz massiv den tatsächlich transidenten Personen schadet, die es wahrlich nicht leicht haben im Leben und denen jetzt nicht wieder als Folge dieses Falles neue Steine in den Weg gelegt werden sollten. Es sei wichtig, dass man solchen Mißbrauch abstelle.
Waltraud klagte Graupner daraufhin, wegen Ehrverletzung und Verletzung der Unschuldsvermutung, auf Unterlassung der Aussagen, das Gutachten sei falsch, er habe ein falsches Beweismittel vorgelegt, den Psychiater angestiftet, eine Straftat begangen, er sei kriminell, habe sich den Geschlechtseintrag mit kriminellen Methoden erschlichen und werde auf Grund vorsätzlichen rechtswidrigen Verhaltens im Zusammenhang mit der Personenstandsänderung vor dem Strafrichter landen. Das Handelsgericht Wien hat Graupner all diese Äußerungen (und sinngleiche Äußerungen) mit einstweiliger Verfügung vom 2. Jänner 2026 mit sofortiger Wirkung untersagt.
Werturteil, keine Tatsachenbehauptung
In seinem dagegen erhobenen Rekurs machte Graupner, unter Berufung auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), geltend, dass er ein Werturteil über die von Waltraud selbst öffentlich dargelegten Handlungen abgegeben hat und dies zur Verteidigung der Rechte transidenter Personen gerechtfertigt ist.
Das Oberlandesgericht Wien hat Graupner Recht gegeben, die einstweilige Verfügung aufgehoben und den Antrag Waltrauds, Graupner die genannten Äußerungen zu verbieten, abgewiesen (OLG Wien 03.02.2026, 2 R 4/26m). Waltraud hat dagegen den Obersten Gerichtshof angerufen, der das Oberlandesgericht Wien jedoch in seiner gestern zugestellten Entscheidung, in vollem Umfang bestätigt und Graupner Recht gegeben hat.
Wahrer Tatsachenkern
Der OGH bestätigt die Rechtsansicht des OLG, dass die Äusserungen Graupners "allein als Werturteil über die klagsseitig selbst öffentlich verbreiteten Tatsachen zu qualifizieren" sind. Dieses Werturteil, so das Oberlandesgericht, beruht auf einem wahren Tatsachenkern: "Diese klagsseitigen Offenbarungen in ihrer Gesamtheit, insbesondere diese für sich sprechende Motivlage sowie ein bloß 20-minütiger Aufenthalt beim Gutachter samt Gutachtensinhalt gemäß eigener Ansage, bieten einen ausreichenden wahren Tatsachenkern für das - auch keineswegs exzessive - Werturteil des Herstellen-Lassens und Verwendens einer wahrheitswidrigen Lugurkunde im Sinne einer — auch als "kriminell" zu bezeichnenden — Straftat nach § 293 StGB.". Der Oberste Gerichtshof sieht das ebenso. Waltraud habe dagegen keine zugkräftigen Argumente ins Treffen geführt.
"Zerstreuung schon im Keim"
Dem Argument Graupners, "über das Erfordernis einer energischen Reaktion ohne jegliche Relativierung" komme, so das OLG im Februar, "ganz erhebliches Gewicht zu, berücksichtigt man das durch die klagsseitigen Offenbarungen in der Öffentlichkeit allenfalls entstehende Bild einfachster Mißbrauchsmöglichkeiten für sachfremde Zwecke und dessen Zerstreuung schon im Keim durch klares Aufzeigen der strafrechtlichen Implikationen". Waltraud habe "die nunmehr kritisierten Umstände selbst an die Öffentlichkeit getragen", sodass "auch zwecks Abschreckung allfälliger Nachahmer" dem Interesse Graupners "auf (wenn auch vorverurteilende) kompromisslose Meinungsäußerung der Vorzug zu geben ist".
Der Oberste Gerichtshof bestätigt auch das. Es bedürfe keiner Korrektur. Und das Höchstgericht ergänzt, dass der Grundsatz, wonach Politiker einen höheren Grad an Toleranz gegenüber öffentlicher, auch scharfer Kritik zeigen müssen, auch für Privatpersonen gilt, sobald sie die "politische Bühne" betreten, und zwar im Speziellen dann, wenn sie selbst bewusst provokant formulierte öffentliche Äußerungen tätigen, die geeignet sind, Kritik auf sich zu ziehen. Der Gesamtinhalt der Äußerungen Graupners war davon geprägt, nachteilige Folgen für die von ihm unterstützte Gruppe betroffener Menschen durch allfällige Änderungen der Rechtslage hintanzuhalten, so die Höchstrichter:innen,
"Heute ist ein großartiger Tag für die Meinungsfreiheit", sagt Dr. Helmut Graupner, Präsident des Rechtskomitees LAMBDA (RKL), "Ich freue mich sehr, dass der Oberste Gerichtshof die Abnahme des Maulkorbs durch das Oberlandesgericht Wien bestätigt hat, den mir das Handelsgericht Wien verpasst hatte und der mir in diesem Fall eine wirksame Verteidigung der Rechte transidenter Menschen verunmöglicht hätte".
19.06.2026