Sensationelle Entscheidung in Innsbruck

Das Oberlandesgericht Innsbruck hat einen sensationellen Schritt gesetzt. Es hat beim Verfassungsgerichtshof die Aufhebung des antihomosexuellen Sonderstrafgesetzes § 209 StGB "seinem ganzen Inhalte nach als verfassungswidrig" beantragt. Plattform gegen § 209 hofft auf Gerechtigkeit nach jahrzehntelanger Verfolgung.News-OLG-PA-010521.pdf
Der Antrag im Wortlaut