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§ 209-Gefangener immer noch in 'Irrenanstalt'

§ 209-Gefangener immer noch in 'Irrenanstalt'

Justizminister Böhmdorfer hat auf Anfrage von RKL-Kuratoriumsmitglied und grünen Justizsprecherin Mag. Terezija Stoisits genaue Daten zur § 209-Verurteiltenstatistik 2001 und zu den gegenwärtig immer noch nach § 209 Gefangenen bekannt gegeben. Erschütterndster Fall: ein Mann wurde im Vorjahr vom Landesgericht Korneuburg nur wegen § 209 in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Er war unbescholten (!) und wird nach wie vor angehalten.

Bild: Justizminister Dr. Dieter Böhmdorfer

12. Juli 2002 Antwort (Böhmdorfer)

21. Mai 2002: Anfrage