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§ 209 Liebesbrief-Fall: Nur teilweise Begnadigung

§ 209 Liebesbrief-Fall: Nur teilweise Begnadigung

Plattform gegen § 209 fordert vollständige Tilgung und angemessene Entschädigung. Im berüchtigten § 209-Liebesbrief-Fall, in dem im Vorjahr ein Mann wegen seiner Liebesbeziehung mit einem 16jährigen zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten, davon fünf Monate ohne Bewährung, verurteilt worden ist, hat Bundespräsident Klestil mit Entschließung 23. September nun den Vollzug der Strafe erlassen. Eine vollständige Begnadigung hat Justizminister Böhmdorfer abgelehnt.

News-PA-020930.pdf