

Wie nun bekannt wurde hat das Oberlandesgericht Wien am Montag neuerlich ein hartes Urteil gegen einen Homosexuellen gefällt. Es erhöhte die vom Erstrichter auf Grund des anti-homosexuellen Sonderstrafgesetzes § 209 StGB verhängte Strafe von 6 Monaten Gefängnis auf 9 Monate und ordnete sogar an, daß der in jeder Hinsicht unbescholtene Angeklagte ein Drittel davon ohne Bewährung zu verbüßen hat. Zur Begründung meinte der Vorsitzende: "Die Österreicher wollen das so".
News-PA-020411.pdf
Erkenntnis des VwGH
Anfrage an den Justizminister und die Beantwortung
Anfrage an den Innenminister und die Beantwortung