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§209 - Kontroverse Wien - Innsbruck um Strafmilderung II

§209 - Kontroverse Wien - Innsbruck um Strafmilderung II

Das Oberlandesgericht Innsbruck hatte nach Aufhebung des § 209 StGB bereits rechtskräftig verhängte Strafen wegen der Streichung des Gesetzes nachträglich gemildert (gem. § 31a StGB). Der Oberste Gerichtshof hat über Beschwerde der Generalprokuratur diese Praxis des Oberlandesgerichtes Innsbrucks am 19. Februar 2003 für rechtswidrig erklärt (OGH 19.02.2003, 13 Os 3/03).