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§209 und §207b - Anfragen an die Justizministerin und Innenministerin

§209 und §207b - Anfragen an die Justizministerin und Innenministerin

Angesichts der jüngsten Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hat die SPÖ zwei umfangreiche parlamentarische Anfragen an die Justizministerin und eine an die Innenministerin gerichtet. Die sozialdemokratischen Abgeordneten wollen nicht nur wissen, warum Opfer des § 209 nicht begnadigt werden, die § 209-Urteile nicht aufgehoben und keine Entschädigungen geleistet werden, sondern auch wie viele § 209-Urteile noch im Strafregister österreichweit vorgemerkt sind, bei wie vielen § 209-Urteilen noch Probezeiten offen sind und warum die § 209-Polizeiakten nicht vernichtet werden. Gefragt wird auch wie die Vollzugspraxis der § 209-Ersatzbestimmung, § 207b StGB, im 2. Halbjahr 2004 ausgesehen hat. Die Ministerinnen müssen bis Anfang August antworten.

Bild: Abg.z.NR, Mag. Gisela Wurm (SPÖ)

Anfrage 1 (JM)

Anfrage 2 (JM)