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Verwaltungsgerichtshof ordnet Vernichtung (auch) manueller Dateien an – Plattform gegen § 209: Ein Meilenstein für die Rehabilitierung der § 209-Opfer

Verwaltungsgerichtshof ordnet Vernichtung (auch) manueller Dateien an – Plattform gegen § 209: Ein Meilenstein für die Rehabilitierung der § 209-Opfer

Die Plattform gegen § 209 begrüsst mit grosser Freude das soeben bekannt gewordene Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs zu den § 209-Polizeidaten. Demnach sind diese Daten nicht nur aus den Computer-Datenbanken zu löschen sondern auch aus den manuellen, auf Papier geführten Dateien (VwGH 19.12.2005, 2005/06/0140).

News-209-Polizeidaten-PA-060113.pdf

Erkenntnis des VwGH im Wortlaut