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homo- und bisexuelle Männerdie Stiefkindadoption erkämpft habendie gemeinsame Adoption vondie künstliche Befruchtung fürdie Ehe für Alle erkämpft habenden Scheidungs- und Operationszwangdas „Dritte Geschlecht“ erkämpft haben

aus dem Kriminal geholt habenvon Kindern erkämpft habenfür lesbische Paare erkämpft haben für Transpersonen beseitigt haben

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Österreich-Konvent: Fiedler-Entwurf diskriminiert Homosexuelle

RKL kritisiert den heute vorgelegten Verfassungsentwurf des Vorsitzenden des Österreich-Konvents. Dr. Franz Fiedler schlägt darin zwar ein grundsätzliches Verbot von Diskriminierung auf Grund sexueller Orientierung vor, diskriminiert dann aber an anderer Stelle des Entwurf selbst wieder homo- und bisexuelle Frauen und Männer. Art. 34 Absatz 2 des Fiedler-Entwurfs verbietet ausdrücklich Diskriminierung auf Grund sexueller Orientierung. Dies steht im Einklang mit der europäischen Rechtsentwicklung und ist nachdrücklich zu begrüßen. Im Gegensatz dazu beschränkt jedoch Art. 59 des Entwurfs das Recht, eine Ehe einzugehen, ausdrücklich auf „Mann und Frau“ (Abs. 1). Verschärft wird diese Benachteiligung gleichgeschlechtlicher Paare dabei noch dadurch, dass solche verschiedengeschlechtlichen Ehen auch noch unter den besonderen Schutz des Staates gestellt werden (Abs. 2). Damit wird gleichsam das in Österreich immer noch bestehende Eheverbot für gleichgeschlechtliche Paare in die Verfassung gehoben.

Bild: Vorsitzender des Österreich-Konvents, Dr. Franz Fiedler


News-Fiedler-Entwurf-PA-050112.pdf

Hauptverhandlung im Wr. Erpressungsfall

Im grossen Wiener Erpressungsfall vom letzten Sommer findet die Hauptverhandlung gegen die jugendliche Erpresserbande vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien statt am: Mittwoch, 19. Jänner 2005 (09.00-12.00), Wien 8, Wickenburggasse 22, Saal 106 (1. Stock). Die Verhandlung und das Urteil dürfen mit Spannung erwartet werden. Die Verhandlung ist öffentlich. Jede/r, der/die mindestens 14 Jahre alt und unbewaffnet ist, hat Zutritt. Es wird jedoch darauf hingewiesen, daß jede Veröffentlichung, die Rückschlüsse auf die Identität der Opfer zuläßt, verboten ist.


News-PA-040824-Erpressung.pdf

Auch unter Bundespräsident Fischer keine Begnadigung von Homosexuellen

Bisexueller Mann nur probeweise aus Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher entlassen. Plattform gegen § 209: „Eine Schande“. Zerschlagen haben sich die Hoffnungen, dass die Opfer des 2002 aufgehobenen anti-homosexuellen Sonderstrafgesetzes § 209 unter dem neuen Bundespräsidenten Gnade finden werden. Ein bisexueller Mann, der 1999 ausschließlich auf Grund des § 209 in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen und 2001 aus dieser Anstalt nur auf Bewährung entlassen wurde, wird nicht begnadigt, weil sich Justizministerin Miklautsch weigert, dem Bundespräsidenten eine solche Begnadigung vorzuschlagen.


News-209-Anstalt-PA-050120.pdf

Gewalt gegen Homosexuelle ein Kavaliersdelikt?

Nur 2 Wochen auf Bewährung für vorbestraften Gewalttäter. Rechtskomitee LAMBDA: „Geradezu eine Einladung zu weiteren Übergriffen“. Nicht einmal zwei Wochen nach dem Abschluß des Wiener Erpressungsfalles, in dem Polizei und Gericht vorbildhaft gegen Gewalt an Homosexuellen aufgetreten sind, erschüttert nun ein ganz gegenteiliger Fall das Vertrauen homo- und bisexueller Frauen und Männer in den Schutz durch den Rechtsstaat. In Wien wurde gestern ein junger Mann, der einen Homosexuellen niedergeschlagen hatte, zu nur zwei Wochen Haft verurteilt. Diese exorbitant geringe Freiheitsstrafe wurde auch noch zur Bewährung ausgesetzt, obwohl der Täter vorbestraft war und beharrlich die angeordnete Bewährungshilfe verweigert hat. Seine beiden Mittäter wurden erst gar nicht angeklagt.


News-Kavaliersdelikt-PA-050201.pdf

Österreich schon wieder wegen Homosexuellenverfolgung verurteilt

Plattform gegen § 209: „Republik bisher zu fast EUR 200.000,-- Schadenersatz verurteilt“. Der erste offiziell von Amnesty International adoptierte Gewissensgefangene Österreichs seit Jahrzehnten wurde von höchster Stelle rehabilitiert. Mit seinem gestern bekannt gegebenen Urteil im Fall F.L. gegen Österreich hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Österreich neuerlich wegen der jahrelangen strafrechtlichen Verfolgung homo- und bisexueller Männer verurteilt. Die Aufhebung des § 209 ändere nichts daran, dass die nach dem antihomosexuellen Sonderstrafgesetz Verurteilten nach wie vor Opfer sind. Die Republik Österreich muß dem 2001 inhaftierten Gewissensgefangenen, dessen Verurteilung noch Monate nach der Aufhebung des § 209 bestätigt wurde und dessen Begnadigung beharrlich verweigert wurde, nun EUR 30.500,-- Schadenersatz zahlen.


News-209-Menschengerichtshof-PA-050204.pdf

Datenschutzkommission ordnet Löschung an

Plattform gegen § 209: Ein sehr erfreulicher Schritt, dem weitere folgen müssen. Die Bezirkshauptmannschaft Kufstein hatte sich einer Weisung des Innenministers widersetzt und sich geweigert, Vormerkungen nach § 209 StGB in den Polizeicomputern zu löschen. Die Datenschutzkommission hat nun die Löschung der Daten angeordnet. Nachdem das anti-homosexuelle Sonderstrafgesetz im August 2002 aufgehoben worden war, hatten sich die Sicherheitsbehörden anfangs generell geweigert, die Vormerkungen der § 209-Opfer in den polizeilichen Datenbanken löschen zu lassen. Sie bestanden darauf, diese Daten zur Vollziehung der § 209-Ersatzbestimmung, § 207b StGB, zu benötigen.


News-209-Datenloschung-PA-050211.pdf

NÖN diskriminiert Homosexuelle

Opfer dank Bundesregierung schutzlos. Rechtskomitee LAMBDA fordert ordentliches Antidiskriminierungsgesetz. Ein eklatanter Fall von offener Homosexuellendiskriminierung wurde soeben aus Niederösterreich bekannt. Die Zeitschrift NÖN weigert sich brüsk, eine Kleinanzeige einer Homosexuellenvereinigung zu schalten. Einen gesetzlichen Schutz gegen solche Diskriminierung gibt es nur bei rassischer und ethnischer Diskriminierung. Die seit 1995 bestehende SchwuLesbische Gruppe in Krems an der Donau wollte, so wie zahllose andere Initiativen, mit einer Kleinanzeige in der NÖN auf ihre Existenz und ihre Treffen hinweisen. Die Anzeigenabteilung lehnte ab: „Der Text Ihres Inserates entspricht leider nicht den Richtlinien unserer Zeitung und kann deshalb nicht geschalten werden“ hieß es lapidar.


News-noen-PA-050214.pdf

Rechtskomitee LAMBDA (RKL) startet Klagsoffensive

RKL erörtert Klagen gegen die Republik heute mit Bundespräsident Fischer. Angesichts der anhaltenden Untätigkeit des Gesetzgebers bei der Gleichstellung homosexueller Partnerschaften startet das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle Frauen und Männer nun eine umfassende Klagsoffensive. Das RKL wird die Klagen gegen die Republik bei seinem heutigen Termin mit Bundespräsident Dr. Heinz Fischer erörtern. Immer mehr Staaten heben eines der letzten Eheverbote, jenes der Gleichgeschlechtlichkeit, auf. Nach den Niederlanden, Belgien, Kanada und Teilen der USA hat vor kurzem auch die Republik Südafrika diesen Schritt gesetzt. Der Oberste Gerichtshof des Landes hat die Beschränkung der Ehe auf verschiedengeschlechtliche Paare für menschenrechtswidrig erklärt. In Spanien und Schweden steht die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare bevor.


News-Klagsoffensive-PA-050215.pdf

Asia-Europe Foundation

Im März 2005 lud die Asia-Europe Foundation (ASEF) zur Tagung Coming out in Dialogue: Policies and Perceptions of Sexual Minority Groups in Asia & Europe. Unter den geladenen ExpertInnen war auch RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner. Der Abschlußbericht der Tagung findet sich hier.


ASEF_2005_finalreport.pdf

Jus Amandi - der Treffpunkt des RKL - wieder am 6. Juni

'Jus Amandi' lautet der Titel eines neuen Treffpunkts des Rechtskomitees Lambda (RKL) für politisch und rechtlich interessierte Schwule und Lesben, welcher jeden ersten Montag des Monats ab 19 Uhr in der X-Bar stattfindet. Abseits eines offiziellen Rahmens besteht damit die Gelegenheit, im privaten Rahmen und quasi "After work" über die aktuelle Situation in Österreich zu plaudern und zu diskutieren. Alle sind willkommen - also nicht nur Juristen -, bei Interesse einfach vorbeizuschauen und bei einem Drink miteinander oder mit MitarbeiterInnen des Rechtskomitees Lambda in Freizeitatmosphäre zu plaudern.

Jus Amandi - jeden ersten Montag des Monats
ab 19 Uhr im Café X-Bar (Wien 6., Mariahilfer Straße 45, im Hof, Raimundpassage 2)