1976 entlassen
1976 wurde ein langgedienter und mehrfach belobigter Revierinspektor aus dem aktiven Polizeidienst entlassen, weil er nach dem berüchtigten homophoben Sonderstrafgesetz § 209 Strafgesetzbuch verurteilt worden war. Heute wird dem Polizisten seine Pension deshalb immer noch strafweise um ein Viertel gekürzt. Eine Richterin des Bundesverwaltungsgerichtes verweigerte noch im Jahr 2016 Abhilfe, weil die damals für Heterosexuelle (und heute für alle) legalen Kontakte "eine der denkbar schwersten Pflichtverletzungen" darstellten und die Entlassung daher nicht diskriminierend gewesen sei. Jetzt entschied der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), dass Österreich den Mann für die langjährige Diskriminierung entschädigen muss (E.B. v BVA). Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente und intergeschlechtliche Menschen freut sich, dass der schwer diskriminierte Mann nun, nach bereits zehn Jahren Verfahrensdauer endlich Gerechtigkeit erfährt.