Das Verwaltungsgericht Wien hat heute einer nicht-binären Person recht gegeben und die Streichung ihres Geschlechtseintrags aus dem Personenstandsregister angeordnet. Eine Streichung, die der Innenminister den Standesämtern verbietet, wenn keine körperliche Intergeschlechtlichkeit vorliegt.
Die beschwerdeführende Person, Pepper Gray, hat eine nicht-binäre Geschlechtsidentität, identifiziert sich weder als männlich noch als weiblich und auch mit keiner anderen bestimmten Geschlechtsbezeichnung. Pepper Gray beantragte daher am Standesamt die Streichung des Geschlechtseintrags im Personenstandsregister. Das Standesamt musste sich an das Verbot des Innenministers halten und hat den Antrag abgelehnt. Das Verwaltungsgericht hat der dagegen erhobenen Beschwerde (www.genderklage.at) stattgegeben, den Bescheid des Standesamtes in der heutigen mündlichen Verhandlung aufgehoben und die Streichung des Geschlechtseintrags angeordnet.