Das Oberlandesgericht hat die einstweilige Verfügung des Handelsgerichts Wien aufgehoben, einen wahren Tatsachenkern festgestellt und betont, dass das Recht Graupners auf kompromißlose Meinungsäußerung in Verteidigung der Rechte transidenter Personen überwiegt, auch zwecks Abschreckung allfälliger Nachahmer (OLG-Wien 03.02.2026, 2 R 4/26m).
Der Kläger "Waltraud" informierte im Oktober letzten Jahres in einem Videobeitrag auf krone.tv selbst proaktiv die Öffentlichkeit, dass er am Standesamt seinen Geschlechtseintrag im Personenstandsregister, und damit in zahlreichen Urkunden und Ausweisen, erfolgreich von "männlich" in "weiblich" und den ersten Vornamen in "Waltraud" geändert hatte.














