Verfassungsgerichtshof: Nicht-binäre Personen ab sofort rechtlich anerkannt

Der Verfassungsgerichtshof hat gegenüber dem Verwaltungsgerichtshof und dem Innenminister ein Machtwort gesprochen. Auch nicht-binäre Personen haben Anspruch auf eine adäquate Bezeichnung ihres Geschlechts im Personenstandsregister und auf gänzliche Streichung des Geschlechtseintrags.


In seinem jetzt zugestellten historischen Erkenntnis vom 18. Dezember 2025 (E 1297/2025) betont der Verfassungsgerichtshof das vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) seit Jahrzehnten judizierte Recht auf individuelle Geschlechtsidentität und unterstreicht, dass der Staat gehalten ist, die individuelle Entscheidung für oder gegen ein bestimmtes Geschlecht zu respektieren (Rz 19f). Dieses fundamentale Grundrecht gilt auch für nicht-binäre Personen, die keine binäre Geschlechtszuordnung hinnehmen müssen (Rz 25) und jedenfalls, wie alle transidenten und intergeschlechtlichen Menschen, auch die Streichung ihres Geschlechtseintrags verlangen können (Rz 32, 34).