Rechtskomitee LAMBDA (RKL) sieht die Regierungskoalition blamiert
Der Verfassungsgerichtshof hat mit einer heute bekanntgewordenen Entscheidung für die Schließung von Ehe und EP die gleiche Zeremonie (Ja-Wort, Trauzeugen etc) angeordnet und bezüglich des Zwangs zur EP-Schließung in den Amtsräumen ein Gesetzesaufhebungsverfahren eingeleitet. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, sieht die Regierungskoalition aus ÖVP und SPÖ schwer blamiert, die erst letzten Monat diese verfassungswidrige Bestimmung neu beschlossen hat.News_de_PA-130118-EP herunterladen
Rechtskomitee LAMBDA (RKL) hofft auf den Verwaltungsgerichtshof
Der Verfassungsgerichtshof hat, wie soeben bekannt geworden, beschlossen, den Ausschluss gleichgeschlechtlicher Paare von der Pflegeelternschaft im Bundesland Niederösterreich nicht zu beenden. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, zeigt sich enttäuscht und hofft nun auf den Verwaltungsgerichtshof. News_de_PA-130125-VfGh herunterladen
Rechtskomitee LAMBDA (RKL) hocherfreut über den weiteren Erfolg seiner Klagsoffensive
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat bereits zweimal ausgesprochen, dass überlebende eingetragene Paare ebensolche Pensionsansprüche haben wie Ehepaare. Österreichische Pensionskassen verweigern sie ihnen trotzdem. Das Arbeits- und Sozialgericht Wien hat das jetzt neuerlich als diskriminierend festgestellt. Die VBV Pensionskassen AG muss die Pensionen auch an eingetragene Paare zahlen. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, das die Klage unterstützt hat, zeigt sich hocherfreut über das Urteil, bedauert jedoch gleichzeitig, dass homosexuelle Paare ihre Rechte ständig einklagen müssen.News_de_PA-130206-EP herunterladen
Rechtskomitee LAMBDA (RKL) setzt Klagsoffensive fort
Chretien van der Leest und Edwin Veldt leben in Tirol und betreiben in St. Jakob in Haus gemeinsam Ferienwohnungen. Die beiden sind niederländische Staatsbürger und sind vor Jahren in den Niederlanden eine eingetragene Partnerschaft eingegangen. Als 2001 die Eheschließung ermöglicht wurde, haben sie geheiratet. Mit Unterstützung des Rechtskomitees LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, klagen sie nun die Anerkennung ihrer Ehe in Österreich ein.News_de_PA-130211-VfGH herunterladen
Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat heute geurteilt, dass das Verbot der Sukzessivadoption bei gleichgeschlechtlichen Paaren grundrechtswidrig ist. Eingetragene Lebenspartner/innen dürfen damit künftig auch Kinder adoptieren, die ihr/e gleichgeschlechtliche/r Partner/in zuvor adoptiert hatte, sodass beide gemeinsam Adoptiveltern sind, wie das bisher Ehepaaren vorbehalten war. Weitere Informationen und das Urteil im Wortlaut finden sich hier: www.bundesverfassungsgericht.de
In der Sache X et al v Austria hat die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte heute geurteilt, dass das Verbot der Stiefkindadoption bei gleichgeschlechtlichen Paaren gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt. Die Entscheidung fiel mit einer Mehrheit von 10 gegen 7. Die beschwerdeführende Familie wurde von RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner vertreten. Weitere Informationen, das Urteil im Wortlaut sowie die Videos der beiden mündlichen Verhandlungen finden sich hier: www.echr.coe.int
RKL-Präsident Graupner war am 25.02.2013 zur Sendung Pro und Contra: "Streit um Adoptionsrecht für homosexuelle Paare: Das Ende der traditionellen Familie?" am Expertentisch eingeladen und diskutierte mit den Gästen am Podium:
Gabriele Heinisch-Hosek, Frauenministerin, SPÖ
Beatrix Karl, Justizministerin, ÖVP
Alfons Haider, Entertainer, Schauspieler und Moderator
Rudolf Gehring, Bundesobmann der Christlichen Partei Österreichs, CPÖ.
Die Sendung zum Nachsehen: Video
RKL-Präsident Graupner war am 24.02.2013 zur Sendung "Im Zentrum" (ORF): "Zwei Frauen und Baby - Was ist Familie?" eingeladen und diskutierte unter der Leitung von Ingrid Thurnher mit
Dagmar Belakowitsch-Jenewein (Nationalratsabgeordnete, FPÖ)
Ulrike Lunacek (EU-Abgeordnete, Die Grünen)
Stephanie Merckens (Juristin, Bioethik-Kommission)
Thomas Pletschko (Kinderpsychologe)
Die Sendung zum Nachsehen: www.youtube.com
Erstklassige Rechte für erstklassige Eltern!
Wir wollen am 22.3. erneut ein Zeichen setzen!
Erstklassige Rechte II – Für eine völlige Gleichstellung jetzt! Gegen trans- und homophobe Politik!
Das Rechtskomitee Lambda, der Verein FAmOs – Familien Andersrum Österreich und die Grünen Andersrum haben sich zusammengetan, um eine Neuauflage der Demo “Erstklassige Rechte” ins Leben zu rufen!
Infos hier: www.erstklassigerechte.net
In ihrer Stellungnahme zum aktuellen Gesetzentwurf für ein Sexualstrafrechtsänderungsgesetz fordert die Österreichische Gesellschaft für Sexualforschung (ÖGS) (www.oegs.or.at) neuerlich die konsequente Beachtung des Grundsatzes, dass nicht Sexualität sondern Gewalt und Missbrauch zu sanktionieren sind.
Sie zeigt (teils absurde) Widersprüche in den geplanten Strafverschärfungen auf, mahnt die gesetzliche Sicherstellung der Einhaltung der Alterstoleranzklauseln für Kontakte zwischen Jugendlichen ein, wendet sich gegen die neuerliche Verschärfung der § 209-Ersatzbestimmung (§ 207b), fordert die Aufhebung immer noch bestehender archaischer Tatbestände und begrüßt, dass die Justizministerin der Forderung nach Ausweitung der Definition der geschlechtlichen („sexuellen“) Handlung (Stichwort: Po-Grapschen“) nicht nachgegeben hat.
Sexistische Übergriffe sind bereits als diskriminierende Misshandlungen (und korrekterweise nicht als Sexualstraftat) strafbar und von den Staatsanwaltschaften von Amts wegen zu verfolgen (§ 115, § 117 Abs. 3 StGB). Damit kommt klar zum Ausdruck, was berechtigterweise bestraft und verfolgt wird: nicht die Sexualität sondern der sexistische Übergriff. Es wäre freilich das Erfordernis der Begehung vor mindestens drei Personen zu streichen, der Strafrahmen anzupassen und die Deliktsbezeichnung (in „Verletzung der persönlichen Integrität“) zu ändern.
Die Stellungnahme der Österreichischen Gesellschaft für Sexualforschung (ÖGS) (www.oegs.or.at) findet sich auf www.parlament.gv.at.