Interview mit RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner im aktuellen XTRA! (Nr. 341)
Auch Unzulässigkeit geschlechtszuordnender medizinischer Eingriffe bei Kindern klargestellt
Mit seinem heute zugestellten Beschluss vom 14. März 2018 hat der Verfassungsgerichtshof das Verfahren zur Aufhebung der staatlichen Registrierung des Geschlechts eingeleitet (E 2918/2016). Eine intergeschlechtliche Person, die weder männlich noch weiblich ist, hatte am Standesamt Steyr beantragt, ihren Geschlechtseintrag im Geburtenregister auf "inter", "anders", "X" oder eine ähnliche Bezeichnung zu berichtigen. Nach Ablehnungen durch das Standesamt und das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich hat der Verfassungsgerichtshof der intergeschlechtlichen Person nun vorläufig recht gegeben. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente und intergeschlechtliche Menschen, bezeichnet den Fall als wegweisend für die Rechte intergeschlechtlicher Menschen.
- Intergeschlechtlichkeit: Verfassungsgerichtshof ebnet Weg für drittes Geschlecht
- Ehe Gleich! - Bürgerinitiative erfolgreich beendet
JUS AMANDI Ausgabe 1/2018 | JUS AMANDI Archiv
Auch Unzulässigkeit geschlechtszuordnender medizinischer Eingriffe bei Kindern klargestellt
Mit seinem heute zugestellten Erkenntnis vom 15. Juni 2018 hat der Verfassungsgerichtshof angeordnet, dass die Geschlechtseintragungen im Personenstandsregister ab sofort der selbstbestimmten Geschlechtsidentität zu entsprechen haben (G 77/2018). Eine intergeschlechtliche Person, die weder männlich noch weiblich ist, hatte am Standesamt Steyr beantragt, ihren Geschlechtseintrag im Geburtenregister auf "inter", "anders", "X" oder eine ähnliche Bezeichnung zu berichtigen. Nach Ablehnungen durch das Standesamt und das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich hat der Verfassungsgerichtshof der intergeschlechtlichen Person nun recht gegeben. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente und intergeschlechtliche Menschen, bezeichnet das Urteil als wegweisend für die Rechte intergeschlechtlicher Menschen in Österreich und weltweit, macht es doch Österreich zum ersten Land Europas und zum dritten weltweit, das ein drittes Geschlecht als Menschenrecht anerkennt.
- Erstes Land Europas - Verfassungsgerichtshof: ab sofort drittes Geschlecht
- EuGH 1: EU-Mitglieder müssen gleichgeschlechtliche Ehen anerkennen
- EuGH 2: Scheidungszwang bei Pensionen unzulässig
JUS AMANDI Ausgabe 2/2018 | JUS AMANDI Archiv
- Gegen den Verfassungsgerichtshof:
Führt die Regierung das Eheverbot wieder ein?
- Drittes Geschlecht: Innenminister ruft den Verwaltungsgerichtshof an
JUS AMANDI Ausgabe 3/2018 | JUS AMANDI Archiv
Ein historischer Tag der Freude
Heute Vormittag erfolgt in Wien die erste gleichgeschlechtliche Eheschließung in der Geschichte Österreichs. Das JA-Wort gibt sich jenes Paar, das gemeinsam mit RKL-Präsident Helmut Graupner das Eheverbot vor dem Verfassungsgerichtshof zu Fall gebracht hat. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL) gratuliert herzlich und wünscht den gleichgeschlechtlichen Paaren und ihren Familien ein glückliches und wunderbares Hochzeitsjahr 2019.
- Ab 1. Jänner 2019: Ehe (doch nicht) für Alle?
- Reisepass mit X: Entscheidungsfrist läuft
- Hiv-Diskriminierung: Land Tirol zieht Prozess in die Länge
- EGMR: Vornamensänderung auch vor Abschluss der Transition
JUS AMANDI Ausgabe 4/2018 | JUS AMANDI Archiv
Diskriminierung bei Hochzeitstouristen bleibt dennoch
Das Innen- und das Justizministerium haben nach dem Erkenntnis des Verfassungsgerichthsofs aus dem Vorjahr bis heute keine Durchführungsbestimmungen erlassen. StandesbeamtInnen werden von der Bundesregierung mit der neuen Rechtslage im Stich gelassen. Die Stadt Wien hat nun in enger Abstimmung mit Rechtsanwalt Dr. Helmut Graupner (Präsident des RKL – Rechtskomitee Lambda) das rechtliche Prozedere für den Fall, dass die Bundesregierung weiterhin untätig bleibt, erarbeitet.