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homo- und bisexuelle Männerdie Stiefkindadoption erkämpft habendie gemeinsame Adoption vondie künstliche Befruchtung fürdie Ehe für Alle erkämpft habenden Scheidungs- und Operationszwangdas „Dritte Geschlecht“ erkämpft haben

aus dem Kriminal geholt habenvon Kindern erkämpft habenfür lesbische Paare erkämpft haben für Transpersonen beseitigt haben

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Wir haben immer noch einiges zu tun ...

Interview mit RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner im aktuellen XTRA! (Nr. 341)

Das Interview

Verfassungsgerichtshof ebnet Weg für drittes Geschlecht

Auch Unzulässigkeit geschlechtszuordnender medizinischer Eingriffe bei Kindern klargestellt 

Mit seinem heute zugestellten Beschluss vom 14. März 2018 hat der Verfassungsgerichtshof das Verfahren zur Aufhebung der staatlichen Registrierung des Geschlechts eingeleitet (E 2918/2016). Eine intergeschlechtliche Person, die weder männlich noch weiblich ist, hatte am Standesamt Steyr beantragt, ihren Geschlechtseintrag im Geburtenregister auf "inter", "anders", "X" oder eine ähnliche Bezeichnung zu berichtigen. Nach Ablehnungen durch das Standesamt und das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich hat der Verfassungsgerichtshof der intergeschlechtlichen Person nun vorläufig recht gegeben. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente und intergeschlechtliche Menschen, bezeichnet den Fall als wegweisend für die Rechte intergeschlechtlicher Menschen.

IUS AMANDI 1/2018 erschienen

- Intergeschlechtlichkeit: Verfassungsgerichtshof ebnet Weg für drittes Geschlecht
- Ehe Gleich! - Bürgerinitiative erfolgreich beendet

 

JUS AMANDI Ausgabe 1/2018 | JUS AMANDI Archiv

 

 

Verfassungsgerichtshof: ab sofort drittes Geschlecht

Auch Unzulässigkeit geschlechtszuordnender medizinischer Eingriffe bei Kindern klargestellt 

Mit seinem heute zugestellten Erkenntnis vom 15. Juni 2018 hat der Verfassungsgerichtshof angeordnet, dass die Geschlechtseintragungen im Personenstandsregister ab sofort der selbstbestimmten Geschlechtsidentität zu entsprechen haben (G 77/2018). Eine intergeschlechtliche Person, die weder männlich noch weiblich ist, hatte am Standesamt Steyr beantragt, ihren Geschlechtseintrag im Geburtenregister auf "inter", "anders", "X" oder eine ähnliche Bezeichnung zu berichtigen. Nach Ablehnungen durch das Standesamt und das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich hat der Verfassungsgerichtshof der intergeschlechtlichen Person nun recht gegeben. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente und intergeschlechtliche Menschen, bezeichnet das Urteil als wegweisend für die Rechte intergeschlechtlicher Menschen in Österreich und weltweit, macht es doch Österreich zum ersten Land Europas und zum dritten weltweit, das ein drittes Geschlecht als Menschenrecht anerkennt.

IUS AMANDI 2/2018 erschienen

- Erstes Land Europas - Verfassungsgerichtshof: ab sofort drittes Geschlecht
- EuGH 1: EU-Mitglieder müssen gleichgeschlechtliche Ehen anerkennen
- EuGH 2: Scheidungszwang bei Pensionen unzulässig

 

JUS AMANDI Ausgabe 2/2018 | JUS AMANDI Archiv

 

 

IUS AMANDI 3/2018 erschienen

- Gegen den Verfassungsgerichtshof:
   Führt die Regierung das Eheverbot wieder ein? 
- Drittes Geschlecht: Innenminister ruft den Verwaltungsgerichtshof an

 

JUS AMANDI Ausgabe 3/2018 | JUS AMANDI Archiv

 

 

Heute heiratet das erste gleichgeschlechtliche Paar

Ein historischer Tag der Freude

Heute Vormittag erfolgt in Wien die erste gleichgeschlechtliche Eheschließung in der Geschichte Österreichs. Das JA-Wort gibt sich jenes Paar, das gemeinsam mit RKL-Präsident Helmut Graupner das Eheverbot vor dem Verfassungsgerichtshof zu Fall gebracht hat. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL) gratuliert herzlich und wünscht den gleichgeschlechtlichen Paaren und ihren Familien ein glückliches und wunderbares Hochzeitsjahr 2019.


IUS AMANDI 4/2018 erschienen

- Ab 1. Jänner 2019: Ehe (doch nicht) für Alle?
- Reisepass mit X: Entscheidungsfrist läuft 
- Hiv-Diskriminierung: Land Tirol zieht Prozess in die Länge
- EGMR: Vornamensänderung auch vor Abschluss der Transition

 

JUS AMANDI Ausgabe 4/2018 | JUS AMANDI Archiv

 

 

Ehe für Alle: Wien wieder Vorbild für ganz Österreich

Diskriminierung bei Hochzeitstouristen bleibt dennoch

Das Innen- und das Justizministerium haben nach dem Erkenntnis des Verfassungsgerichthsofs aus dem Vorjahr bis heute keine Durchführungsbestimmungen erlassen. StandesbeamtInnen werden von der Bundesregierung mit der neuen Rechtslage im Stich gelassen. Die Stadt Wien hat nun in enger Abstimmung mit Rechtsanwalt Dr. Helmut Graupner (Präsident des RKL – Rechtskomitee Lambda) das rechtliche Prozedere für den Fall, dass die Bundesregierung weiterhin untätig bleibt, erarbeitet.