Rechtskomitee LAMBDA: „Leider schlechtestes Partnerschaftsgesetz Europas“
Der Nationalrat hat soeben das Gesetz über die Eingetragene Partnerschaft (EP) verabschiedet. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs
Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, begrüsst, dass Österreich damit im 20. Jahrhundert angekommen ist. Zugleich bedauert es, dass der Schritt in das 21. Jahrhundert nicht gelungen ist.
Drei Tage vor der Beschlussfassung im Nationalrat hat RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner in einem offenen Brief an das für das EPG federführende Justizministerium noch einmal auf die zahlreichen offenbaren Verstösse gegen Verfassungs- und EU-Recht aufmerksam gemacht.
Rechtskomitee LAMBDA: „Trotzdem immer noch das schlechteste Partnerschaftsgesetz Europas“
Die Lobbyingarbeit des Rechtskomitees LAMBDA (RKL) zeitigt erste Früchte. Der Justizausschuß hat aus der Regierungsvorlage 27 Ungleichbehandlungen zur Ehe eliminiert. Von den ursprünglich 74 sind jetzt noch 47 übrig. Zudem hat der Ausschuss festgestellt, dass das Stiefkindadoptionsverbot nur für die Dauer der eingetragenen Partnerschaft gilt und das Stiefkind nach dem Tod des Partners adoptiert werden kann. Für die Gerichte bindend wäre jedoch nur, wenn das auch im Gesetz selbst festgehalten wird. Und auch mit den 47 Ungleichbehandlungen bleibt das EPG immer noch das schlechteste Partnerschaftsgesetz für Homosexuelle in Europa.
Ungleichbehandlungen zum Eherecht in der Fassung des Justizausschusses
Ungleichbehandlungen zum Eherecht (mit den Streichungen des Justizausschusses)
Rechtskomitee LAMBDA: „Nächster Bosheitsakt der Bundesregierung“
Durch die von Innenministerin Fekter soeben zur Begutachtung ausgesandte Personenstandsverordnung wurde ein neuer Bosheitsakt der Regierung gegen gleichgeschlechtliche Paare bekannt. Beide eingetragene PartnerInnen verlieren ihren Familiennamen und werden durch eine neue Namenskategorie („Nachname“) gekennzeichnet. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, kritisiert diese besondere Kennzeichnung eingetragener PartnerInnen und das damit verbundene Zwangsouting heftig.
Rechtskomitee LAMBDA: „ungerechtfertigt, lächerlich und boshaft“
Eine stichprobenweise Analyse des Rechtskomitees LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, brachte 72 Ungleichbehandlungen der Eingetragenen Partnerschaft (EP) gegenüber dem Eherecht zutage. Das RKL fordert das Parlament auf, dem Gesetz zumindest die schlimmsten Giftzähne zu ziehen.
Rechtskomitee LAMBDA: „Vermeidet sexuelle Apartheid“
Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, begrüßt die Forderung des BZÖ, dass die Eingetragene Partnerschaft (EP) auch verschiedengeschlechtlichen Paare offenstehen soll.
News-de_PA-091115-Gleichgeschlechtliche_Partnerschaften
Österreichs Lesben- und Schwulenorganisationen kämpfen seit Jahrzehnten für die Gleichberechtigung und rechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare, die in unserer Gesellschaft ebenso klar Verantwortung miteinander und füreinander übernehmen wie heterosexuelle Paare. Genau deshalb müssen lesbische und schwule ÖsterreicherInnen für ihre PartnerInnenschaften die gleichen Rechte und Pflichten erhalten wie ihre heterosexuellen MitbürgerInnen, und das natürlich auch am Standesamt! Österreichs parteiunabhängige Homosexuellenorganisationen richteten eine gemeinsame Erklärung und Forderungen an die Bundesregierung.
News-de_20091113_NGOsErklaerung_Partnerschaftsgesetz
Erstklassige Rechte statt ein letztklassiges Gesetz!
Für völlige Gleichstellung jetzt!
http://www.erstklassigerechte.at
Uns reichts! Gemeinsam mit vielen aus der Communitiy rufen wir zur Demo am 13.11. um 15 Uhr auf.
Dieses Gesetz ist nicht für Lesben und Schwule, sondern für die heterosexuelle, uns ausgrenzende, Norm der Gesellschaft!
Der Entwurf zum Gesetz einer Eingetragenen Partnerschaft für lesbische und schwule Paare liegt vor. Mit unzähligen Diskriminierungen.
Der Entwurf des Justizministeriums beinhaltet allein im Zivil- und Strafrecht gezählte 34 Abweichungen Eherecht. Bei Fortpflanzungsmedizin und Adoption sollen sogar erhebliche Rückschritte gegenüber der bisherigen Rechtslage gemacht werden. Eingetragene Lebenspartner können dem Entwurf zufolge (als Einzelperson) alle Kinder dieser Welt adoptieren, mit einer einzigen Ausnahme: das Kind ihres/ihrer PartnerIn. Und das sogar nach dessen/deren Tod. Die Justizministerin bringt zu Gunsten der auf Biegen und Brechen gewollten homophoben Diskriminierung sogar Waisenkinder um Unterhalts- und Erbansprüche und um eine gesicherte und geborgene Elternschaft in der vertrauten (Stiefkind)Familie. Das Gesetz ist unglaublich kinderfeindlich.
Die Diskussion über die rechtliche Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare findet in Österreich seit vielen Jahren statt. Als 1989 Dänemark als erstes Land der Welt eine Eingetragene Partnerschaft (EP) für Lesben und Schwule einführte, wurde die Forderung einer rechtlichen Gleichstellung auch in Österreich aufgestellt. 20 Jahre danach hat sich in Europa viel getan: Zahlreiche Länder haben rechtliche Gleichstellungsschritte unternommen, fast alle westeuropäischen Staaten haben eingetragene Partnerschaften eingeführt, fünf Länder sogar die Ehe für homosexuelle Paare geöffnet (Niederlande, Spanien, Belgien, Norwegen und Schweden). Luxemburg, Portugal und Albanien haben die Öffnung der Ehe angekündigt.
Justizministerin verweigert Herausgabe des Entwurfs, zuständige Ministerialbeamte im Urlaub
Das Justizministerium verweigert dem Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, die Herausgabe des selbst medial vorgestellten Gesetzentwurfs. Gleichzeitig urlauben die zuständigen Beamten und es wird klar, warum es die Justizministerin plötzlich gar so eilig hat: am 14. Jänner hält der Europäische Menschengerichtshof eine öffentliche Verhandlung wegen des Fehlens einer Partnerschaftsregelung in Österreich ab.
News-de_PA-091102-Pfuschgesetz.pdf