Sensationelle Entscheidung von Amnesty International (Amnesty International, Amnesty Österreich).
Wiener Gericht erfüllt Amnestys Forderung nach sofortiger Freilassung des ausschließlich auf Grund des anti-homosexuellen Sonderstrafgesetzes inhaftierten Mannes.
News-GewGef-PA-010228.pdf
Verprügelt, erpresst, verurteilt - Urteil im "Welser Erpresserfall" bestätigt.
Auch OLG Linz hat keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen anti-homosexuelles Sonderstrafgesetz.
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"Lebenslänglicher 209er" entlassen.
Bisexueller saß fast zwei Jahre in Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.
Plattform gegen § 209: "So etwas darf nie wieder passieren!"
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Europäische Menschenrechtskonvention gebietet Gleichbehandlung.
Mit einem richtungweisenden Urteil hat das Oberlandesgericht Graz letzten Freitag einen Geschäftsmann freigesprochen, dem zur Last gelegt wurde, homosexuelle Pornographie angeboten zu haben.
News-OLGGraz-001126.pdf
Das Urteil im Wortlaut
Oberlandesgericht Wien rehabilitiert schwulen Jugendlichen. Inhaftierung des 18jährigen entbehrte jeder Grundlage.
News-Jugendl.pdf
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte.
Plattform gegen § 209: "Die Sturheit unserer Regierung wird noch Unsummen kosten"
Vizekanzlerin und FP-Obfrau Dr. Susanne Riess-Passer hat gestern gegenüber Vertretern der Homosexuellen-Bürgerrechtsorganisation Rechtskomitee LAMBDA, deren Kuratoriumsmitglied sie ist, dezidiert ausgeschlossen, dass der Homosexuellenparagraph 209 des Strafgesetzbuches verschärft wird.
Plattform gegen § 209 ernsthaft besorgt, Appell an Vizekanzlerin Riess-Passer.
In Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der grünen Justizsprecherin Stoisits schließt Justizminister Dr. Dieter Böhmdorfer eine drastische Verschärfung des anti-homosexuellen Sonderstrafgesetzes § 209 nicht aus.
Plattform gegen § 209: "Kann man das noch zivilisiert nennen?"
Justizminister Böhmdorfer hat in einer am Gründonnerstag im Nationalrat eingelangten Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage bekanntgegeben, dass in Österreichs Gefängnissen derzeit 11 Personen wegen des anti-homosexuellen Sonderstrafgesetzes § 209 StGB angehalten werden. Im Vorjahr waren es noch 6 Personen.