Oberlandesgericht Wien hebt Diversionsentscheidung vom Sommer auf. Verfahren nach § 209 StGB wird nächsten Dienstag fortgesetzt. Wie nun bekannt wurde hat das Oberlandesgericht Wien vor kurzem jene aufsehenerregende Entscheidung aufgehoben, mit der letzten Sommer erstmals ein Verfahren nach dem anti-homosexuellen Sonderstrafgesetz § 209 StGB gegen Zahlung einer Geldbuße ("Diversion") erledigt worden ist.
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Keine Begnadigung gibt es im Wiener Neustädter "Liebesbrief-Fall". Der Bundespräsident hat die Gnadenbitte des 36-jährigen Mannes abgelehnt, der wegen einer Beziehung zu einem 17-Jährigen zu fünf Monaten unbedingter und zehn Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Damit der Bundespräsident einen Gnadenerweis gewähren kann, wäre ein Antrag des Justizministers nötig gewesen. Dieser habe aber "keine Möglichkeit" gesehen, einen solchen vorzulegen, heißt es in dem Schreiben der Präsidentschaftskanzlei. (APA)
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Das Bezirksgericht Donaustadt fällte kürzlich eine für Österreich wahrlich bahnbrechende Entscheidung. Es sprach aus, daß die gleichgeschlechtliche Lebensgefährtin der Mutter eines sechsjährigen Jungen als seine vollwertige Stief- und Pflegemutter im Sinne des Gesetzes anzusehen ist. Rechtskomitee LAMBDA: "Eine Entscheidung zum Wohle des Kindes".
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Beschwerden gegen das antihomosexuelle Sonderstrafgesetz soeben für zulässig erklärt. Während der Verfassungsgerichtshof durch den heute bekannt gewordenen Beschluß in Sachen § 209 StGB auf Zeit setzt, läutet der Europäische Menschenrechtgerichtshof bereits das Ende des in Europa weitgehend einzigartigen antihomosexuellen Sonderstrafgesetzes ein. In zwei soeben zugestellten Entscheidungen hat das europäische Höchstgericht eine Vorentscheidung über die Menschenrechtswidrigkeit des § 209 getroffen. Dem Urteil des österreichischen Verfassungsgerichtshofs wird ausdrücklich keine maßgebende Bedeutung beigemessen.
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Aufsehenerregende Entscheidung der Steiermärkischen Landesregierung. Nun amtlich: Safer-Sex-Broschüren für Schwule entsprechen Jugendschutz. Mit dem diese Woche zugestellten Bescheid ist sichergestellt, dass das in Österreich übliche schwulenspezifisches HIV-Präventionsmaterial jugendschutzkonform ist und 14 bis 17jährigen (zumindest in der Steiermark) zugänglich gemacht werden kann, ja zugänglich sein soll.
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Haftstrafe für homosexuelle Liebe: "Schwere Schuld". OLG Wien erhöhte Strafausmaß für 36-Jährigen, der 17-Jährigen liebt. Die Debatte um den umstrittenen Homosexuellen-Paragrafen 209 wurde am Dienstag durch ein Urteil des Oberlandesgerichts Wien weiter angefacht.
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Das Urteil im Wortlaut
Der Gay and Lesbian Award 2001 (G.A.L.A.) der HOSI Linz ging an Dr. Helmut Graupner, einen engagierten Kämpfer für die Rechte der Lesben und Schwulen.
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HOSI Linz
Automatische Auslieferung bei anti-homosexuellen Sonderstrafgesetzen inakzeptabel. Besorgt zeigt sich die Plattform gegen § 209 über die mit dem geplanten EU-Haftbefehl verbundene massive Verschlechterung der Menschenrechtslage von homo- und bisexuellen Männern in Österreich.
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Während Richter immer mehr ihren Unmut gegen § 209 artikulieren: Staatsanwälte gnadenlos gegen Homosexuelle. Justizminister Böhmdorfer heißt sogar Straflosigkeit für anti-homosexuellen Gewalttäter gut.
Österreichs Strafrichter verleihen ihrem Unmut über das von ihnen zu vollziehende anti-homosexuelle Strafgesetz § 209 StGB immer deutlicher Ausdruck.
Bild: Justizminister Dr. Dieter Böhmdorfer
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Keine Diversion bei § 209
29. August 2001: News, die SP-Anfrage (sh. auch News)
Bild: Justizminister Dr. Dieter Böhmdorfer
Straffreiheit für anti-homosexuellen Gewalttäter ist ok
29. August 2001: News, die SP-Anfrage (sh. auch News)