Der Justizminister beabsichtigt eine erhebliche Verschärfung des im Vorjahr als Ersatz für das antihomosexuelle Sonderstrafgesetz § 209 eingeführten § 207b StGB. Damit nicht genug sollen noch weitere massive Eingriffe in das Sexualleben der ÖsterreicherInnen erfolgen. So soll jedes „pornografische“ Bild eines vollentwickelten 17 ½ jährigen jungen Mannes oder einer vollentwickelten 17 ½ jährigen jungen Frau sowie Webcamsex zwischen Jugendlichen kriminell werden. Darüberhinaus wird es Gefängnis für unvorsichtige Liebespaare geben.
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Hauptkritikpunkte
UNO-Menschenrechtskomitee: Verweigerung der Witwerpension für gleichgeschlechtlichen Partner menschenrechtwidrig. Rechtskomitee LAMBDA: „Untätigkeit der Bundesregierung wird immer unerträglicher“. Nach dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof hat nun auch der Menschenrechtsausschuß der Vereinten Nationen entschieden, dass die Benachteiligung gleichgeschlechtlicher Paare gegenüber verschiedengeschlechtlichen menschenrechtswidrig ist. Im konkreten Fall verletzte die Verweigerung der Witwerpension das Recht auf Gleichbehandlung.
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UN-Human Rights Comittee
Plattform gegen § 209: Böhmdorfer sollte sich an Strasser ein Beispiel nehmen. Innenminister Strasser hat kürzlich die Löschung sämtlicher Vormerkungen nach § 209 StGB in den Polizeicomputern angeordnet. Nachdem das anti-homosexuelle Sonderstrafgesetz im August 2002 aufgehoben worden war, hatten sich die Sicherheitsbehörden anfangs geweigert, die Vormerkungen der § 209-Opfer in den polizeilichen Datenbanken löschen zu lassen.
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Verordnung über die Löschung
BMI zur Löschung
Rechtskomitee LAMBDA: "Richtungsweisende Entscheidung". Das Landesgericht Klagenfurt beharrte noch im Februar dieses Jahres nach wie vor auf seiner Ansicht, dass sich strafbar macht, wer die Hiv-Safer-Sex Regeln befolgt und Oralverkehr ohne Kondom (jedoch ohne Ejakulation in den Mund) hat. Das Oberlandesgericht Graz hat dem nun einen Riegel vorgeschoben.
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Beschluss (OLG)
Beschwerde 27.02.2003
Plattform gegen § 209: "Gefährliches Schutzdefizit". Wie soeben bekannt wurde, hat der zuständige Dreirichterausschuss des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte neuerlich die Behandlung von Beschwerden von Homosexuellen abgelehnt, die sich über eine Verletzung seiner Grundrechte durch die Republik Österreich beschwert hat.
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In Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der grünen Justizsprecherin Mag. Terezija Stoisits rechtfertigt Justizminister Dr. Dieter Böhmdorfer seine Weigerung, Opfer des anti-homosexuellen Sonderstrafgesetzes § 209 dem Bundespräsidenten zur Begnadigung vorzuschlagen. Der Minister bestätigt in der Anfrage, dass er keinem einzigem Opfer des § 209 die vollständige Begnadigung ermöglicht hat. Lediglich ein einziges Opfer, den Verurteilten im berüchtigten Liebesbrief-Fall, hat er dem Bundespräsidenten zur teilweisen Begnadigung vorgeschlagen, sodaß er nicht ins Gefängnis musste. Die Vorstrafe wurde aber nicht getilgt und bleibt bis zum Jahre 2013 im Strafregister vorgemerkt.
Bild: Justizminister Dr. Dieter Böhmdorfer
§ 209-Ersatz wird nur gegen Schwule angewendet. Plattform gegen § 209 fordert sofortige Aufhebung. Wie Justizminister Böhmdorfer auf eine parlamentarische Anfrage des SP-Abgeordneten Dr. Caspar Einem, mitteilt, wird die im Sommer des Vorjahres, gegen massive Kritik, als Ersatz für den Homosexuellenparagraphen 209 des Strafgesetzbuches eingeführte Ersatzbestimmung, § 207b StGB, ausschließlich gegen homosexuelle Männer angewendet. 2002 gab es nach dem neuen (vom Wortlaut her geschlechtsneutralen) Gesetz keinen einzigen heterosexuellen und keinen einzigen lesbischen Fall vor Gericht.
Das Oberlandesgericht Innsbruck hatte nach Aufhebung des § 209 StGB bereits rechtskräftig verhängte Strafen wegen der Streichung des Gesetzes nachträglich gemildert (gem. § 31a StGB). Der Oberste Gerichtshof hat über Beschwerde der Generalprokuratur diese Praxis des Oberlandesgerichtes Innsbrucks am 19. Februar 2003 für rechtswidrig erklärt (OGH 19.02.2003, 13 Os 3/03).
Gleichgeschlechtliche Partnerschaften: Graupner: "Wir freuen uns auf weitere gute Zusammenarbeit". Als historischen Moment begrüßt die Homosexuellen-Bürgerrechtsorganisation Rechtskomitee LAMBDA (RKL) die heute im Wiener Landtag beschlossene ausdrückliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften im Bereich der Wiener Landes- und Gemeindebediensteten.
Wiener Prostitutionsgesetz-Novelle 2003: Rechtskomitee LAMBDA begrüßt Rücknahme der Repressionspläne. "Stadträtin Brauner zeigte persönliche Größe". Mit großer Freude hat die homosexuelle Bürgerrechtsorganisation Rechtskomitee LAMBDA (RKL) die gestrige Ankündigung der Wiener Stadträtin Mag.a Renate Braner aufgenommen, wonach der ursprüngliche Plan fallen gelassen wurde, im Zuge der Prostitutionsgesetznovelle 2003 sogar die Freier von illegal arbeitenden Prostitutierten zu kriminalisieren.