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homo- und bisexuelle Männerdie Stiefkindadoption erkämpft habendie gemeinsame Adoption vondie künstliche Befruchtung fürdie Ehe für Alle erkämpft habenden Scheidungs- und Operationszwangdas „Dritte Geschlecht“ erkämpft haben

aus dem Kriminal geholt habenvon Kindern erkämpft habenfür lesbische Paare erkämpft haben für Transpersonen beseitigt haben

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Gleichstellung für Miklautsch „keine justizpolitische Frage“

Gleichgeschlechtliche Partnerschaften: In ihrer soeben eingelangten Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage lehnt es Justizministerin Mag. Karin Miklautsch dezidiert ab, Schritte zur Einführung einer registrierten Partnerschaft oder einer Ehe gleichgeschlechtlicher PartnerInnen in die Wege zu leiten. Es handle sich dabei um keine justizpolitische Frage. Für das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle Frauen und Männer, hat Miklautsch mit dieser Aussage als Justizministerin abgedankt. Wenn die familienrechtliche Behandlung gleichgeschlechtlicher Paare keine eminent justizpolitische Angelegenheit ist, dann ist nichts mehr eine justizpolitische Frage.

Bild: Justizministerin Mag. Karin Miklautsch


News-PA-040913-Miklautsch.pdf

Anfrage

Beantwortung im Wortlaut

Homosexuelle in Wien reihenweise erpresst

Opfer sollen sich melden.
Aufruf der Wiener Polizei und des Rechtskomitees LAMBDA.
Die homosexuelle Bürgerrechtsorganisation Rechtskomitee LAMBDA (RKL) und die Wiener Polizei haben in vorbildlicher Zusammenarbeit einer Erpresserbande das Handwerk gelegt, die seit Monaten zum Nachteil homo- und bisexueller Männer in Wien ihr Unwesen getrieben hat. Der Erpresser wurde in allen Fällen gleich beschrieben. Südländischer Typ. Vom Eindruck her etwa 18-20 Jahre alt. Meist mit Kappe und/oder Seeräubertuch, Trainingshose und Trägerleibchen bekleidet. Gab als Name mitunter „Giovanni“ an.
Polizei und RKL rufen nun weitere Opfer dazu auf, sich zu melden.
Rechtskomitee LAMBDA: 0676/30947 37 (Dr. Graupner) Wiener Polizei: 01/31310/36150 (Hr. Pripfl)


News-PA-040824-Erpressung.pdf

ÖVP soll nicht über sondern mit uns diskutieren

Gleichgeschlechtliche Familien. Rechtskomitee LAMBDA fordert Einbeziehung homosexueller Frauen und Männer in die geplante VP-Arbeitsgruppe. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle Frauen und Männer, begrüßt die Ankündigung der ÖVP, eine Arbeitsgruppe zur rechtlichen Absicherung gleichgeschlechtlicher Familien einzusetzen und ruft die Kanzlerpartei auf, nicht nur über sondern auch mit homo- und bisexuellen Frauen und Männern reden. Die geplante Arbeitsgruppe sollte daher auch die Interessenverbände gleichgeschlechtlich l(i)ebender Frauen und Männer hören, und es müssen, will die Arbeitsgruppe ernsthaft arbeiten, homo- und bisexuelle Frauen und Männer in ihr angemessen vertreten sein. „Heterosexuelle würden es nicht gerne sehen, würden ausschließlich Homosexuelle ihr Familienrecht gestalten“, sagt der Wiener Rechtsanwalt Dr. Helmut Graupner, Präsident der Homosexuellen-Bürgerrechtsorganisation Rechtskomitee LAMBDA, „Ebensowenig werden die homo- und bisexuellen BürgerInnen unseres Landes Entscheidungen über ihre Lebensmodelle akzeptieren, die gönnerhaft ausschließlich von Heterosexuellen gefällt werden".

„ZIP“ ersetzt nicht gleiche Rechte

Rechtskomitee LAMBDA kritisiert grüne Forderung. Die homosexuelle Bürgerrechtsorganisation Rechtskomitee LAMBDA lehnt den heute in der aktuellen Debatte präsentierten Vorschlag der Grünen für einen „Zivilpakt“ („ZIP“) ab und erneuert ihre Forderung nach Gleichberechtigung homosexueller Paare. Es ist zwar sehr positiv, wenn die Palette der familienrechtlichen Institute erweitert wird und damit Paare aus mehr Alternativen auswählen können. Die Schaffung einer Ehe zweiter Klasse ändert aber nichts an der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare.


News-PA-040816-ZIP.pdf

Rechtskomitee LAMBDA kritisiert SPÖ-Vorschlag

Kinder in Regenbogenfamilien haben Anspruch auf Rechtssicherheit. Enttäuscht zeigt sich das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle Frauen und Männer, über die heute präsentierten Vorschläge der großen Oppositionspartei zur rechtlichen Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften. Nach den präsentierten Vorstellungen der SPÖ soll das Eheverbot für gleichgeschlechtliche Paare aufrecht bleiben. Stattdessen soll eine eingetragene Partnerschaft Gleichstellung im Wohn-, Erb-, Steuer- und Sozialrecht bringen, nicht aber für Kinder in Regenbogenfamilien.


News-PA-040813-SPOE-kritik.pdf

Justizministerin Miklautsch stellt ExpertInnenarbeitsgruppe in Aussicht

Gleichgeschlechtliche Partnerschaften: In einem Gespräch mit VertreterInnen des Rechtskomitees LAMBDA (RKL) hat Justizministerin Mag. Karin Miklautsch gestern die Einrichtung einer interministeriellen ExpertInnenarbeitsgruppe zur rechtlichen Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften in Aussicht gestellt. Die RKL-VertreterInnen haben diese Arbeitsgruppe vorgeschlagen, um die derzeitige öffentliche Diskussion in eine fundierte fachliche Prüfung münden zu lassen, welche Partnerschaftsmodelle in Österreich sinnvoll und möglich sind. Die Ministerin hat die Anregung des RKL wohlwollend aufgenommen und wird in diesem Sinne nun ihre Regierungskollegen von FPÖ und ÖVP kontaktieren.

Bild: Justizministerin Mag. Karin Miklautsch


News-PA-040812-Miklautsch.pdf

ÖGS fordert Ende der homophoben Treibjagd

St. Pöltner Priesterseminar: „Kein Sex- sondern Heuchlerskandal!“ Mit scharfen Worten verurteilt die Österreichische Gesellschaft für Sexualforschung (ÖGS) die mediale Berichterstattung über sexuelle Kontakte zwischen Angehörigen des St. Pöltner Priesterseminars. Die dabei an den Tag gelegte Heuchelei liberaler Medien sei ebenso unerträglich wie die Scheinheiligkeit der konservativen Geistlichkeit. „Nicht die sexuellen Beziehungen sind der Skandal, sondern die Heuchelei der katholischen Kirchenmänner, die exzessiv betreiben, was sie nach außen verdammen“, sagt der Wiener Psychotherapeut und Vorsitzende der ÖGS, Mag. Johannes Wahala, vor einigen Jahren selbst von Erzbischof Schönborn wegen seines Eintretens für die Rechte gleichgeschlechtlich l(i)ebender Menschen seiner Pfarren enthoben.

Bild: St.Pöltner Diözesanbischof Kurt Krenn


News-OEGS_Priesterseminar_040712.pdf

Weiter diskriminierende Vollziehung der § 209-Ersatzbestimmung

§207b: Wie aus der jüngsten Anfragebeantwortung der neuen Justizministerin Mag. Karin Miklautsch (XXII. GP 1696/AB) hervorgeht, wird § 207b StGB, die 2002 eingeführte Ersatzbestimmung für das anti-homosexuelle Sonderstrafgesetz § 209 StGB, nach wie vor unverhältnismäßig oft gegen gleichgeschlechtliche Kontakte angewandt. Einem Drittel der im zweiten Halbjahr 2003 bei Gericht eingeleiteten Strafverfahren lagen homo- oder bisexuelle Sachverhalte zu Grunde. Und während die Hälfte der Freiheitsstrafen wegen homosexueller Beziehungen verhängt wurden, betrafen die Freisprüche ausschließlich heterosexuelle Kontakte. Ein Mann wurde gar verurteilt, obwohl dem Gericht nichts über die Kontakte zu seinen Partnern bekannt war; das Gericht kannte nicht einmal deren Identität oder ihr Alter (!).

Bild: Justizministerin Mag. Karin Miklautsch


News-Anfrage-JM-Stat-040710-PA.pdf

Grasser gegen Gleichstellung von Lebensgemeinschaften

Erbschafts- und Schenkungssteuer: Finanzminister Grasser hat in Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage die Gleichstellung von Lebensgefährten mit Ehepartnern bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer abgelehnt. Es sei in Österreich zwar ein gesellschaftlicher Umdenkprozess im Gange, aber das Steuerrecht könne nicht vorangehen. Zuerst müsse das Zivilrecht eine Gleichstellung vornehmen, so Grasser. Nach geltender Rechtslage zahlen Lebensgefährten, die vor dem Gesetz als Fremde gelten, bis zu sieben Mal mehr Erbschafts- und Schenkungssteuer als Ehepartner.

Bild: Finanzminister Mag. Karl-Heinz Grasser


News-PA-Grasser-040710.pdf

Diskriminierungsschutz auf Bundesebene

Österreich hat seine erste gesetzliche Antidiskriminierungsbestimmung für sexuelle Orientierung auf Bundesebene. Das EU-Justizzusammenarbeitsgesetz vom 30.04.2004 (BGBl I 36/2004, http://www.ris.bka.gv.at/auswahl/), mit dem der Europäische Haftbefehl umgesetzt wird, verpflichtet zur Ablehnung der Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls, wenn "objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Haftbefehl zum Zweck der Verfolgung oder Bestrafung der betroffenen Person aus Gründen ihres Geschlechts, ihrer Rasse, Religion, ethnischen Herkunft, Staatsangehörigkeit, Sprache oder politischen Überzeugung oder sexuellen Ausrichtung erlassen worden ist" (§ 19).

Bisher waren Antidiskriminierungsbestimmungen lediglich auf Verordnungsebene (RichtlinienVO zum Sicherheitspolizeigesetz), in Erläuternden Bemerkungen (AsylG) oder auf Landesebene (Wiener JugendschutzG 2002) zu finden.