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homo- und bisexuelle Männerdie Stiefkindadoption erkämpft habendie gemeinsame Adoption vondie künstliche Befruchtung fürdie Ehe für Alle erkämpft habenden Scheidungs- und Operationszwangdas „Dritte Geschlecht“ erkämpft haben

aus dem Kriminal geholt habenvon Kindern erkämpft habenfür lesbische Paare erkämpft haben für Transpersonen beseitigt haben

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JUS AMANDI Ausgabe 4/2005 erschienen

- Ausschluss von Homosexuellen aus Mitversicherung verfassungswidrig
- Unterschiede zwischen der Eingetragenen Partnerschaft und dem Zivilpakt
- Grüne beantragen Öffnung der Zivilehe
- Homosexuelle Opfer des Nationalsozialismus

 

JUS AMANDI Ausgabe 4/2005 | JUS AMANDI Archiv

 

 

Offener Brief an den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes

"Sehr geehrter Herr Präsident, im gestrigen Kurier (S. 2) werden Sie zitiert, dass Sie gegen die Öffnung der Ehe für Homosexuelle sind, wobei festgehalten wird, dass dies lediglich Ihre persönliche Meinung wäre. Ich bitte Sie nun mir zu erlauben meine Meinung zu Homosexuellen, insbesondere auch zur einschlägigen Judikatur Ihres Gerichtshofes zu äußern..."


News-Offener_Brief_Poppmeier_051122.pdf

VfGH: Ausschluss von Homosexuellen aus Mitversicherung verfassungswidrig

Riesenerfolg der RKL-Klagsoffensive: „Regierung manövriert sich in ausweglose Situation“ Wie soeben bekannt wurde, hat der Verfassungsgerichtshof die gesetzlichen Bestimmungen über die Mitversicherung von LebensgefährtInnen in der Krankenversicherung aufgehoben, weil sie homosexuelle Paare diskriminieren. Diese Diskriminierung diene nicht der Familienförderung. Die Sozialversicherungsgesetze bestimmen, daß LebensgefährtInnen in der Krankenversicherung seines Partners/ihrer Partnerin anspruchsberechtigt sind. Allerdings bestimmt das Gesetz auch ausdrücklich, daß diese Lebensgefährten verschiedengeschlechtlich sein müssen.


News-VfGH-Klagsoffensive-Erfolg-051110.pdf

Erkenntnis des VfGH im Wortlaut

Homosexuelle Opfer des Nationalsozialismus

Am 1. Juli 2005 ist das Anerkennungsgesetz 2005 in Kraft getreten, mit dem sämtliche Urteile aus der Nazizeit aufgehoben wurden, die auf „typisch nationalsozialistischem Unrecht“ beruhen. Desweiteren wurde „sexuelle Orientierung“ als Anspruchsgrund in das Opferfürsorgegesetz eingefügt. Nach wie vor nicht enthalten sind homo- und bisexuelle Opfer des Nationalsozialismus jedoch in den Wiedergutmachungsbestimmungen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG), sodass ihre Haft- und KZ-Zeiten immer noch nicht als Pensionszeiten zählen. Die grüne Justizsprecherin und RKL-Kuratoriumsmitglied, Mag.a Terezija Stoisits, hat daher Anfragen an Justizministerin und Sozialministerin gestellt. Sie will darin insb. wissen, ob Verurteilungen im Dritten Reich wegen homosexueller Kontakte als „typisch nationalsozialistisches Unrecht“ angesehen werden und warum homo- und bisexuelle Opfer des Nationalsozialismus in die Wiedergutmachungsbestimmungen des ASVG wieder


Anfrage an die Justizministerin

Anfrage an die Sozialministerin

Grüne beantragen Öffnung der Zivilehe

Das Rechtskomitee LAMBDA begrüsst mit grosser Freude den gestern im Nationalrat eingebrachten Antrag der Grünen nach Öffnung der Zivilehe für gleichgeschlechtliche Paare, und ruft die anderen Parteien auf, der vollen und wirklichen Gleichberechtigung zuzustimmen. Immer mehr Staaten heben eines der letzten Eheverbote, jenes der Gleichgeschlechtlichkeit, auf. Nach den Niederlanden, Belgien, Spanien, Kanada und Teilen der USA hat vor kurzem auch die Republik Südafrika diesen Schritt gesetzt. Der Oberste Gerichtshof des Landes hat die Beschränkung der Ehe auf verschiedengeschlechtliche Paare für menschenrechtswidrig erklärt. In Schweden steht die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare bevor, und der Oberste Gerichtshof Luxemburgs wiederum hat die Pläne der Regierung für eine eingetragene Partnerschaft kritisiert; Gleichbehandlung sei nur durch die Möglichkeit der Eheschliessung zu erreichen.


News-Gruene-Ehe-PA-051020.pdf

Sieg für homosexuelle Paare vor dem Unabhängigen Finanzsenat

Gleichgeschlechtlicher Lebensgefährte sollte EUR 12.000,- für Aufenthaltsbewilligung zahlen. Erster Erfolg der RKL-Klagsoffensive. Einen frappanten Fall von Homosexuellendiskriminierung hat letztes Jahr das Finanzamt Salzburg geliefert. Ein homosexueller Student hat eine Aufenthaltsbewilligung erhalten, weil sich sein Lebensgefährte für seinen Unterhalt verbürgt hat. Daraufhin wollte das Finanzamt von dem mittellosen Studenten fast EUR 12.000,- Schenkungssteuer. Der Unabhängige Finanzsenat hat den Bescheid nun aufgehoben und dabei ausgesprochen, dass homosexuelle Partner nicht anders behandelt werden dürfen als heterosexuelle.


News-Klagsoff-PA-051003.pdf

Halbherziges Einlenken der Justizministerin

Plattform gegen § 209 dankt Bundespräsident Fischer. Die Plattform gegen § 209 zeigt sich sehr erfreut darüber, dass Justizministerin Gastinger sich schlussendlich der moralischen Autorität des Herrn Bundespräsidenten gebeugt und die Begnadigung von Opfern der anti-homosexuellen Sonderstrafgesetze in Aussicht gestellt hat. Die Plattform weist aber gleichzeitig darauf hin, dass die Zugeständnisse der Ministerin zu kurz greifen und nicht alle Opfer erfassen.


News-BP-050625-Antw-PA3-050928.pdf

Grüne: Antrag auf volle Rehabilitierung

Die grüne Justizsprecherin Mag. Terezija Stoisits hat am 20.09.2005 im Justizausschuss des Nationalrates den von RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner verfassten Entwurf eines „Amnestie-, Rehabilitierungs- und Entschädigungsgesetzes“ (AREG) für die Opfer der Homosexuellenverfolgung eingebracht. ÖVP und BZÖ/FPÖ stimmten den Antrag nieder. Stoisits wird das AREG nun als Initiativantrag im Parlament einbringen.


Der Antrag im Wortlaut

Nicht einmal Österreichs erster Gewissensgefangener wurde begnadigt

Plattform gegen § 209: „Bundespräsident Fischer hat völlig recht“. Gastinger hat sich gestern gegen das Ersuchen des Herrn Bundespräsidenten auf Begnadigung der Opfer der anti-homosexuellen Strafverfolgung gestemmt und in ihren Rechtfertigungsversuchen den Eindruck erweckt, dass es sich bei den Verurteilten um Verbrecher handelt, die zugleich mit dem anti-homosexuellen Sonderstrafgesetz auch wegen anderer Verbrechen verurteilt worden seien. Die Plattform gegen § 209 stellt in aller Deutlichkeit klar: Das ist unrichtig.


News-BP-050625-Antw-PA2-050920.pdf

Bundespräsident mahnt Begnadigung von Homosexuellen ein

Plattform gegen § 209: „Die Stigmatisierung muss ein Ende haben“. Bundespräsident Dr. Heinz Fischer hat Justizministerin Mag. Karin Gastinger ersucht, das Gnadenrecht bei Verurteilten nach den anti-homosexuellen Sonderstrafgesetzen grosszügiger zu handhaben. Dies teilte der Bundespräsident der Plattform gegen § 209 in einem Schreiben mit. Wie im Sommer bekannt wurde sind im österreichweiten (Vor)Straf(en)register immer noch 1.434 (!) Männer und Frauen vorgemerkt, die nach den anti-homosexuellen Sonderstrafgesetzen verurteilt worden sind. Während nach dem erst jüngst (2002) aufgehobenen § 209 Strafgesetzbuch 476 Verurteilte als vorbestraft registriert sind, werden nach dem bereits 1971 (!) beseitigten Totalverbot homosexueller Kontakte (§ 129 I b Strafgesetz 1852) gar immer noch 558 Männer und Frauen vorgemerkt.


News-BP-050625-Antw-PA-050915.pdf