RKL kündigt Anrufung des Menschenrechtsgerichtshofs an
Nach den Erfolgen im Steuerrecht, bei der Mitversicherung in der Krankenversicherung und der Transgender-Ehe auf nationaler Ebene geht die RKL-Klagsoffensive zur Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare nun in nächste, die europäische Runde. Das Bezirksgericht Neusiedl hat einer Frau die Genehmigung der Adoption des Kindes ihrer Lebensgefährtin verweigert. Nach dem Landesgericht Eisenstadt hat dies nun auch der Oberste Gerichtshof bestätigt. Jetzt ist der Europäische Menschenrechtsgerichtshof am Wort.
News-Stiefkind-Adoption-PA-061122.pdf
Der Beschluss im Wortlaut