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Wir sind diejenigen, die

homo- und bisexuelle Männerdie Stiefkindadoption erkämpft habendie gemeinsame Adoption vondie künstliche Befruchtung fürdie Ehe für Alle erkämpft habenden Scheidungs- und Operationszwangdas „Dritte Geschlecht“ erkämpft haben

aus dem Kriminal geholt habenvon Kindern erkämpft habenfür lesbische Paare erkämpft haben für Transpersonen beseitigt haben

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Generalanwalt empfiehlt dem EuGH Entscheidung zugunsten gleichgeschlechtlicher Paare

Rechtskomitee LAMBDA: „Erfreulicher Etappensieg“
RKL-Präsident Graupner vertritt ILGA-Europa (die europäische Region der International Lesbian and Gay Organisation ILGA) in einem Präzedenzfall vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Das höchste Gericht der EU wird dabei darüber zu entscheiden haben, ob eingetragene Lebenspartnerschaften mit der Ehe gleichgestellt werden müssen, oder ob ArbeitgeberInnen und Pensionskassen Vergünstigungen auf Ehepaare beschränken dürfen. Der Generalanwalt hat dem Gerichtshof nun ersteres empfohlen.

News-de-EuGH_PA-070906.pdf

Sensation in der ÖVP

Nach der verlorenen Wahl im letzten Jahr hat die ÖVP eine grosse Reformdiskussion gestartet. Unter dem Titel „Perspektiven2010“ hat sie ihre Basis aufgerufen, im Internet und in Impulsgruppen zusammen mit ExpertInnen, PolitikerInnen und der allgemeinen Zivilgesellschaft die traditionellen Positionen zu überdenken und die Zukunft der ÖVP zu erarbeiten.

Eine der 16 Impulsgruppen widmete sich dem Thema „Familie und Kinder“ und einer deren vier Arbeitskreise „Familie und Recht“. In diesem Arbeitskreis wurden auch gleichgeschlechtliche Partnerschaften diskutiert, und RKL-Präsident, Dr. Helmut Graupner, war am 21. Juni dort eingeladen, einen Vortrag zu halten. Dabei plädierte er für das Standesamt und insbesondere für die Aufhebung des Eheverbotes als jene Variante, die als einzige wirkliche Gleichbehandlung mit sich bringt. Die Diskussion wie die gesamte Veranstaltung waren für ein spannendes und hochinteressantes Erlebnis (http://community.zukunft.at/forums/thread/5481.aspx).

Und nun einige Wochen später folgte die Sensation. Der Arbeitskreis „Familie und Recht“ präsentierte seine Ergebnisse und fordert für gleichgeschlechtliche Paare die Aufhebung des Eheverbotes und die Ermöglichung der Zivilehe. Gleichgeschlechtliche Ehepaare sollen dabei mit kinderlosen verschiedengeschlechtlichen Ehepaaren völlig gleichgestellt werden (Adoption soll nicht möglich sein). Diese sensationelle Entwicklung wird noch erstaunlicher wenn man bedenkt, dass der Arbeitskreis nicht vom liberalen Flügel der ÖVP sondern von ProponentInnen des Familienbundes dominiert war, die zum konservativen Kernbereich der ÖVP zählen.

Es steht uns somit ein heisser Herbst bevor, in dem sich weisen wird, ob die Leitung der Perspektivengruppe und die ÖVP-Spitze dem folgen oder sogar ihrer eigenen Basis trotzen wird. Der nächste Schritt wird die Präsentation der Ergebnisse der 16 Impulsgruppen und – laut Perspektivengruppen-Website – „somit auch der Zukunft der ÖVP“ durch den Leiter der Perspektivengruppe Bundesminister Josef Pröll am 1. Oktober sein.

 

RKL-Stellungnahme an Regierungsarbeitsgruppe "Gleichgeschlechtliche Partnerschaften"

Die Bundesministerin für Justiz und die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend haben mit Billigung der Bundesregierung (Ministerrat) eine Arbeitsgruppe „Gleichgeschlechtliche Partnerschaften“ eingerichtet, die unter Bedachtnahme auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte und die Rechtsentwicklung in anderen europäischen Staaten, die verschiedenen Formen der rechtlichen Anerkennung darstellen und prüfen soll. In der konstituierenden Sitzung dieser Arbeitsgruppe am 24.07.2007 wurden Stellungnahmen sämtlicher Teilnehmerorganisationen erbeten. Das RKL hat seine Stellungnahme am 20.08.2007 abgegeben, in der es die Aufhebung des Eheverbotes und die vollständige Gleichstellung bei der Adoption von Kindern fordert.

Stellungnahme (Vollständig)

Stellungnahme mit tw Anhang

Justizministerin Berger gegen Ehe und Adoptionsrecht

Justizministerin Maria Berger plant, den Zugang zum staatlichen Unterhaltsvorschuss für Kinder zahlungsunwilliger Eltern zu erleichtern. Im Justizpalast traf sie auf die Jus-Studentin Oona Kroisleitner, die Karin Moser als Überraschungsgast zum STANDARD-Sommergespräch begleitet hat.
Interview auf www.derstandard.at

Interview als PDF

OGH erweitert Grundrechtsschutz erheblich, ausser für die § 209-Opfer

RKL ruft Menschenrechtsgerichtshof an
Die Aufhebung des letzten anti-homosexuellen Sonderstrafgesetzes jährt sich heute zum fünften Mal. Just zu diesem Jubiläum wurde ein für den Grundrechtsschutz allgemein ebenso sensationelles wie für die Opfer des § 209 StGB zynisch anmutendes Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) zugestellt. Während sich alle Opfer von Grundrechtsverletzungen in der Strafjustiz künftig direkt an den OGH wenden können, gilt dies für die § 209-Opfer nicht. Ihre Verurteilungen bleiben weiterhin als Vorstrafen im Strafregister. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL) hat den Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) angerufen.

News-de-grundrechtsschutz_PA-070814.pdf

Rechtsanwaltskammertag will Ungleichheitsgesetz

Der ÖRAK schlägt ein Partnerschaftsmodell vor, dass die Ungleichbehandlung hetero- und homosexueller Paare fortschreibt.
Gleichgeschlechtlichen Paaren soll nicht nur weiterhin die Ehe verboten sein und sie auf das Reservat/Ghetto eines Sonderinstitutes verwiesen werden sondern es sollen für homosexuelle Paare nicht einmal inhaltlich die gleichen Regelungen gelten wie für verschiedengeschlechtliche Ehepaare.

News-de-ungleichheitsgesetz_PA-070809.pdf



Insb. sollen die folgenden Abweichungen Platz greifen:
- keine Lebenspartnerschaft (LP) unter 18 (Ehe ist ab 16 möglich)
- keine LP zwischen Stiefgeschwistern
- jederzeitige grundlose einseitige Auflösung (weder Scheidungsgründe noch Mindesttrennungszeit)
- kein nachehelicher Unterhalt
- keine (Stief- oder Fremdkind)Adoption

JUS AMANDI Ausgabe 2/2007 erschienen

- Entscheidet der EuGH für gleichgeschlechtliche Paare?
- RKL-Präsident Graupner bei RichterInnenwoche
- RKL dankt Kdolsky

 

JUS AMANDI Ausgabe 2/2007 | JUS AMANDI Archiv

 

 

RKL-Präsident Graupner am Aids-Kongress 2007

RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner, der auch Co-Vorsitzender der Österreichischen Gesellschaft für Sexualforschung (ÖGS) ist, war am 28. Juni 2007 eingeladen, am Deutsch-österreichischen Aids-Kongress 2007 in Frankfurt/Main zur österreichischen Rechtslage bezüglich Safer Sex und Strafrecht zu sprechen.

Im Symposion "Strafrecht und Public Health bei Hiv/Aids" wurde den Auswirkungen des Strafrechts auf die Verbreitung des Virus nachgegangen. Dr. Graupner stellte die uferlose Weite der österreichischen Tatbestände (§§ 178, 179 StGB, "Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten") dar, nach denen sogar immer wieder Safer-Sex Praktiken verfolgt werden, und plädierte für eine Reform.

Vortrag

RKL bei Präsident Leitl

Am 25. Juni 2007 hat der Präsident der Wirtschaftskammer Österreich und Obmann des ÖVP-Wirtschaftsbundes, Dr. Christoph Leitl, eine Delegation des Rechtskomitees LAMBDA (RKL) zu einem Gespräch empfangen.
Die VertreterInnen des RKL konnten dem Präsidenten die Anliegen gleichgeschlechtlich l(i)ebender Frauen und Männer, insb. ihre Forderung nach Öffnung der Zivilehe und rechtlicher Gleichstellung, darlegen.
Hinsichtlich der Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften verwies Dr. Leitl auf die Beratungen in der Perspektivengruppe, die er abwarten wolle bevor er zu dieser Frage Stellung nehme.
Zu dem Anliegen, das Diskriminierungsverbot im Gleichbehandlungsgesetz über die Arbeitswelt hinaus auf andere Bereiche auszudehnen (wie zB den Besuch von Lokalen oder die Wohnungssuche) äusserte sich Präsident Leitl sehr positiv. Die Wirtschaft wende sich klar gegen Diskriminierung und unterstütze die effektive Umsetzung der Menschenrechte.

 

RKL-Präsident Graupner in der VP-Perspektivengruppe

RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner war am 21. Juni 2007 eingeladen, in der ÖVP-Perspektivengruppe einen Vortrag über gleichgeschlechtliche Partnerschaften zu halten. Dr. Graupner legte die Judikatur des Europäischen Menschengerichtshofs und die Benachteiligungen gleichgeschlechtlicher Paare in Österreich ebenso dar wie die verschiedenen gesetzlichen Lösungsmöglichkeiten und ihre jeweiligen Vor- und Nachteile.

In der anschliessenden Diskussion wurden auch sehr konservative Standpunkte vertreten. So wurde wegen pornografischer Darstellungen ein Verbot der Regenbogenparade für möglich erachtet und das sexuelle Selbstbestimmungsrecht Jugendlicher als Eingriff in das Elternrecht empfunden. Die Notwendigkeit der Aufhebung des Eheverbots bzw. der Einführung eingetragener Partnerschaften wurde teilweise unter Hinweis auf die geringe Zahl solcher Partnerschaften und der angeblich hohen Promiskuität homosexueller Menschen in Frage gestellt.
Bemerkenswerterweise bestand hingegen allgemeines Verständnis dafür, dass gleichgeschlechtliche Paare ihre Partnerschaft am selben Ort schliessen wollen wie heterosexuelle. Der Notarsvorschlag erntete auch hier nur Kopfschütteln.

Der Vortrag Dr. Graupners wurde auf der Webseite der Perpsektivengruppe online gestellt: www.perspektiven2010.at. Dort ist auch das Protokoll der Sitzung verfügbar.