Rechtskomitee LAMBDA: Dank SoHo ist SPÖ nun echte Alternative für LesBiSchwule WählerInnen. Im Gegensatz zum Bund, dessen Gleichbehandlungsgesetze gleichgeschlechtlich l(i)ebende Menschen zu Opfern 4 Klasse degradieren, hat Wien heute ein Antidiskriminierungsgesetz vorgelegt, das allen Opfergruppen gleich hohen Schutz angedeihen lässt. Das Rechtskomitee LAMBDA, Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle Frauen und Männer, dankt der Sozialdemokratischen Homosexuellenorganisation SoHo, deren innerparteilicher Einsatz diesen Erfolg möglich gemacht hat.
Rechtskomitee LAMBDA fordert die Öffnung der Ehe. Die homosexuelle Bürgerrechtsorganisation Rechtskomitee LAMBDA begrüßt die heute präsentierte Forderung der Grünen nach einer eingetragenen Partnerschaft (Zivilpakt, „ZIP“), erneuert aber ihre Forderung nach voller Gleichberechtigung gleichgeschlechtlicher Paare, die nur durch die Öffnung der Zivilehe erreichbar ist.
Gleichgeschlechtlicher Lebensgefährte soll EUR 12.000,-- für Aufenthaltsbewilligung zahlen.
Rechtskomitee LAMBDA: „Es wird Zeit, dass gleichgeschlechtliche Partner endlich gleichgestellt werden und ihnen die Eheschließung ermöglicht wird“. Einen frappanten Fall von Homosexuellendiskriminierung liefert das Finanzamt Salzburg. Ein homosexueller Student hat eine Aufenthaltsbewilligung erhalten, weil sich sein Lebensgefährte für seinen Unterhalt verbürgt hat. Nun will das Finanzamt von dem mittellosen Studenten fast EUR 12.000,-- Schenkungssteuer; zahlbar binnen 14 Tagen.
Am 18. März 2004 hat der Gleichbehandlungsausschuss des Nationalrats 20 ExpertInnen zu den Regierungsvorlagen für die Gleichbehandlungsgesetze gehört, darunter auch den Präsidenten des Rechtskomitees LAMBDA und Österreichs Mitglied in der EU-Arbeitsgruppe zur Bekämpfung von Diskriminierung auf Grund sexueller Orientierung, Dr. Helmut Graupner. Mit den Gleichbehandlungsgesetzen (Gleichbehandlungsgesetz, GlBG, und Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, B-GBG) sollen die EG-Anti-Diskriminierungsrichtlinien umgesetzt werden. Die Frist für deren Umsetzung ist bereits im Vorjahr abgelaufen. Die meisten ExpertInnen (darunter alle VertreterInnen von NGOs) übten, zT heftige, Kritik an den Regierungsplänen und plädierten für ein umfassendes Anti-Diskriminierungsgesetz mit einheitlichem Schutzniveau statt des verfassungs- und europarechtswidrigen Regierungsentwurfs, der 4 Klassen von Diskriminierungsopfern schafft.
Ehrenschutz:
Dr. Franz Schausberger, Landeshauptmann von Salzburg
Dr. Heinz Schaden, Bürgermeister der Stadt Salzburg
u.a.
Am 15. Dezember 2003 wurde das Rechtskomitee LAMBDA vor dem Österreich-Konvent gehört. Präsident Dr. Helmut Graupner plädierte für einen verfassungsgesetzlichen Schutz vor Diskriminierung auf Grund sexueller Orientierung.
Plattform gegen § 209 fordert Rehabilitierung und Entschädigung aller Opfer. Wie soeben bekannt wurde, hat der Oberste Gerichtshof letzten Dienstag eine historische Entscheidung gefällt. Er hat erstmals sämtliche Urteile gegen einen homosexuellen Mann aufgehoben, der nach dem antihomosexuellen Sonderstrafgesetz, § 209 StGB, verurteilt worden ist.
Anders als der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (Art. 13) und die Grundrechtecharta der Europäischen Union (Art. 21) beinhaltet die österreichische Bundesverfassung bis heute kein ausdrückliches Verbot von Diskriminierung auf Grund sexueller Orientierung. Der Österreich-Konvent arbeitet derzeit eine neue Verfassung aus. Das RKL hat daher in Schreiben an die Parteivorsitzenden Gusenbauer und van der Bellen an SPÖ und Grüne appelliert, sich im Konvent dafür enzusetzen, dass in die neue Verfassung ein Gleichbehandlungsgebot auch auf Grund sexueller Orientierung aufgenommen wird und keiner Verfassung die Zustimmung zu geben, die ein solches Gebot nicht enthält.
Opfer vierter Klasse sind Lesben, Schwule und Bisexuelle nach den von Arbeitsminister Bartenstein bzw. Bundeskanzler Schüssel vorgelegten Entwürfen für Gleichbehandlungsgesetze, die nicht einmal die Minimalanforderungen der entsprechenden EG-Richtlinien erfüllen. Die Gesetzentwürfe finden sich auf der Parlamentsseite hier und hier.
Opfer vierter Klasse
Brief an BM für Wirtschaft und Arbeit
Brief an Bundeskanzleramt
Nach einer jüngst veröffentlichten europaweiten Gallup-Umfrage befürwortet eine klare Mehrheit der ÖsterreicherInnen die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare. 48% der ÖsterreicherInnen über 15 Jahren sprechen sich dafür aus, auch zwei Männern bzw. zwei Frauen die Eheschließung zu ermöglichen. Nur mehr 41% sind dagegen. Die Zustimmung zur gleichgeschlechtlichen Ehe liegt in Österreich damit nur wenig unter dem EU-Durchschnitt. 57% aller EU-BürgerInnen treten für die gleichgeschlechtliche Ehe ein.
News-PA-031015.pdf
Gallup - press release
Gallup - Umfrage Details