- OGH: Fortpflanzungsverbot für Lesben ist verfassungswidrig
- Gleiches Recht für homosexuelle Paare
- Hetze gegen Homosexuelle bleibt erlaubt
- Keine Gerechtigkeit für schwulen Polizisten
JUS AMANDI Ausgabe 2/2011 | JUS AMANDI Archiv
- OGH: Fortpflanzungsverbot für Lesben ist verfassungswidrig
- Gleiches Recht für homosexuelle Paare
- Hetze gegen Homosexuelle bleibt erlaubt
- Keine Gerechtigkeit für schwulen Polizisten
JUS AMANDI Ausgabe 2/2011 | JUS AMANDI Archiv
Rechtskomitee LAMBDA: „Richtungweisender Fall für ganz Europa“
In seinem heute verkündeten Urteil im (von RKL-Präsident Graupner vertretenen) Fall Jürgen Römer gegen die Stadt Hamburg (C-147/08) unterstreicht der EuGH nachdrücklich, dass gleichgeschlechtlichen Paaren in der Arbeitswelt alle Vergünstigungen zukommen müssen, wie sie Ehepaaren gewährt werden.
Rechtskomitee LAMBDA: „Großartig und bahnbrechend“
Mit dem Gesetz über die eingetragene Partnerschaft (EP) wurde lesbischen Paaren (ob verpartnert oder nicht) die medizinisch unterstützte Fortpflanzung verboten. Der Oberste Gerichtshof hat jetzt beim Verfassungsgerichtshof die Aufhebung dieses Verbots wegen Verfassungswidrigkeit beantragt. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, zeigt sich hocherfreut.
Nach den deutschsprachigen sexualwissenschaftlichen Gesellschaften und der European Federation of Sexology (EFS) fordert jetzt auch die World Association for Sexual Health (WAS) Änderungen an der geplanten EU-Kinderporno-Richtlinie, die auch Pornografie mit Erwachsenen, Kunst und Pubertätskomödien verbieten würde. Wie die anderen Vereinigungen begrüßt der Weltverband der Sexualwissenschaft den Kampf gegen die Kinderpornografie, fordert jedoch die explizite Herausnahme von Werken der Kunst und der Bildung. WAS betont auch die Notwendigkeit der Straffreiheit einverständlicher Kontakte von Jugendlichen und ersucht die EU dringend um
Berücksichtigung der Wichtigkeit des Rechts jedes Kindes auf umfassende, altersentsprechende Sexualerziehung.
Rechtskomitee LAMBDA hofft auf den Verwaltungsgerichtshof
1976 wurde ein langgedienter und mehrfach belobigter Revierinspektor aus dem Polizeidienst entlassen, weil er nach dem berüchtigten anti-homosexuellen Sonderstrafgesetz § 209 Strafgesetzbuch verurteilt worden war. Heute wird dem Polizisten seine Pension deshalb immer noch strafweise um ein Viertel gekürzt. Der Verfassungsgerichtshof lehnt es ab, die Beschwerde des Mannes zu behandeln. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, hofft jetzt auf den Verwaltungsgerichtshof.
Rechtskomitee LAMBDA: „Jetzt ist der Menschenrechtsgerichtshof am Wort
Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden: während andere Minderheiten durch spezielle Gesetze gegen Verhetzung und Diskriminierung (auch außerhalb des Arbeitsplatzes) geschützt sind, bleiben Homosexuelle in Österreich ungeschützt. Die Höchstrichter folgen damit Bundeskanzler Werner Faymann und seinen MinisterInnen, die diese Schutzlosigkeit einstimmig verteidigt und dabei ausgeführt haben, dass Verhetzung und Diskriminierung Homosexueller keinen ausreichenden sozialen Störwert habe. Der Fall geht nun an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
- Verwaltungsgerichtshof entscheidet gegen Zwangsouting für Transsexuelle
- Erwachsene Kinder und Harry Potter als Kinderporno?
- VwGH: Pröll muss über Rosa Winkel des Namensrechts entscheiden
- Jugendliche und junge Erwachsene sind keine Kinder
JUS AMANDI Ausgabe 1/2011 | JUS AMANDI Archiv
Nach den deutschsprachigen sexualwissenschaftlichen Gesellschaften kritisiert jetzt auch der europäische Dachverband der Sexologen die neue EU-Kinderpornografie-Richtlinie, die Pornografie mit Erwachsenen, Kunst und Pubertätskomödien verbieten soll.
News_de_PA_110309_EU_Kinderpornografie_Richtlinie herunterladen
Eine neue EU-Richtlinie soll Pornografie, Kunst und Pubertätskomödien verbieten. Die deutschsprachige Sexualwissenschaft schlägt Alarm.
Der Vorschlag der Europäischen Kommission für eine "Richtlinie zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie" sieht nicht nur (die breit diskutierten) Internetsperren vor sondern verpflichtet die 27 Mitgliedstaaten auch zur (bislang öffentlich noch gar nicht problematisierten) Kriminalisierung von Erotika mit Erwachsenen und von gängigen Spielfilmen. Verboten wird dabei nicht nur Pornografie sondern jede Darstellung sexueller Vorgänge. Es gibt keine Ausnahme für Kunst oder Wissenschaft. Verboten werden daher auch weltberühmte Spielfilme wie die „Blechtrommel“ oder übliche Pubertätskomödien wie "Eis am Stiel", ja sogar der neue Harry-Potter-Film. Strafbar wird auch der private Besitz solcher Filme, samt Anzeigeverpflichtung für jedermann. Diese absurden Maßnahmen gefährden die wirksame Verfolgung wirklicher Kinderpornographie, zu deren Bekämpfung den Behörden, immer weniger Ressourcen bleiben.
Rechtskomitee LAMBDA dankt dem Verwaltungsgerichtshof
Landeshauptmann Pröll hat sich mit einer besonders zynischen Begründung vor einer Entscheidung über die Kennzeichnung homosexueller Paare durch eine eigene, besondere Namenskategorie gedrückt. Der Verwaltungsgerichtshof hat ihm nun die Entscheidung aufgetragen. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, zeigt sich erfreut und dem Verwaltungsgerichtshof für die bemerkenswert rasche Entscheidung.