Rechtskomitee LAMBDA (RKL) zeigt sich hocherfreut über den Erfolg
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat bereits zweimal ausgesprochen, dass überlebende eingetragene Paare ebensolche Pensionsansprüche haben wie Ehepaare. Die Valida Pension AG verweigert sie ihnen trotzdem. Das Arbeits- und Sozialgericht Wien hat das jetzt als diskriminierend festgestellt. Die Valida muss die Pensionen auch an eingetragene Paare zahlen. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, das die Klage unterstützt hat, zeigt sich hocherfreut über das Urteil, bedauert jedoch gleichzeitig, dass homosexuelle Paare ihre Rechte ständig einklagen müssen.
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Rechtskomitee LAMBDA dankt den beteiligten Parteien und Aktivisten
Gestern Abend hat der Nationalrat im Zuge einer Novelle der Gewerbeordnung endlich eine seit 2010 bestehende Benachteiligung eingetragener Paare in der Gewerbeordnung beseitigt. Ausländische eingetragene Partner/innen von Unions- oder EWR-Bürger/innen dürfen künftig (wie Ehepartner/innen) als "Familienangehörige" ein Gewerbe "wie Inländer" ausüben. Vorangegangen waren diesem Erfolg die koordinierten Bemühungen zahlreicher LesBiSchwuler Aktivisten sowie intensive Verhandlungen der SPÖ - am Ende unterstützt von den Grünen - mit dem ÖVP-Wirtschaftsministerium. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Menschen, dankt allen Beteiligten Aktivisten und PolitikerInnen recht herzlich und hofft zugleich auf weitere solche Erfolge zur Beseitigung der dennoch verbliebenen rund 60 Unterschiede zwischen Ehe und EP.
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- Zweiter großer Erfolg der RKL-Klagsoffensive
- Prozessbegleitung der Männerberatung Wien – Hilfe für Betroffene von Gewalt
- Sex zwischen Hiv-Positiven ist nicht strafbar
- § 2 0 7 b Justizministerin Karl verweigert Auskunft
- Wien schafft Vermerk im Reisepass ab
JUS AMANDI Ausgabe 2/2012 | JUS AMANDI Archiv
Rechtskomitee LAMBDA appelliert an die Bundesregierung
Eingetragene Partner können ihren gemeinsamen Namen nur bei der Begründung der Partnerschaft wählen und nicht, wie Ehepartner, auch zu einem späteren Zeitpunkt. Diese Regelung diskriminiert eingetragene Paare und verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz. Der VfGH hat sie daher, mit heute zugestelltem Erkenntnis, als verfassungswidrig aufgehoben und zudem bekräftigt, dass auch homosexuelle Paare den Familienschutz der Verfassung genießen. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, appelliert neuerlich an die Bundesregierung, endlich Vernunft einkehren zu lassen.
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Rechtskomitee LAMBDA (RKL) begrüßt die Verwerfung der absurden Anklage
Ein Grazer Staatsanwalt wollte die staatlichen Safer Sex Regeln und Sex zwischen Hiv-Positiven kriminalisieren. Das Landesgericht und das Oberlandesgericht haben seine Anklage jedoch zurückgewiesen. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, begrüßt die Verwerfung der absurden Anklage.
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Rechtskomitee LAMBDA (RKL): restliches Österreich soll Wiener Vorbild folgen
Die Stadt Wien wurde gestern Mittwoch vom Rechtskomitee LAMBDA darauf aufmerksam gemacht, dass durch Gebührenvermerke in Reisepässen nichtösterreichische StaatsbürgerInnen als Eingetragene PartnerInnen "geoutet" werden. Dieser Umstand ist in den gebührenrechtlichen Vorschriften des Bundes begründet. Generell ist bei Vorlage von ausländischen Dokumenten, wie z.B. Reisepässen, von den Behörden ein Vermerk über die entrichtete Gebühr anzubringen.
Die Stadt Wien hat auf den Hinweis überaus schnell (innerhalb eines einzigen Tages) reagiert. Ab sofort wird dieser Gebührenvermerk in einer neutralen Form angebracht. Damit sind Eingetragene PartnerInnenschaften und Ehen nicht mehr unterscheidbar. Zudem nahm Stadträtin Frauenberger diesen Fall zum Anlass, die Forderung der Stadt Wien nach Öffnung der Zivilehe zu erneuern.
„Wir danken der Stadt Wien für dieses vorbildliche Verhalten im Sinne der Grund- und Menschenrechte“, sagt der Präsident des RKL Dr. Helmut Graupner, „Und wir hoffen, dass auch in den anderen Bundesländern das Zwangsouting ausländischer eingetragener PartnerInnen so schnell als möglich beseitigt wird“.
Rechtskomitee LAMBDA (RKL) fordert sofortiges Ende der Verwaltungspraxis
Ein Mann geht eine eingetragene Partnerschaft (EP) ein und bemerkt Wochen später in seinem Reisepass auf der letzten Seite einen Eintrag über die EP mit Geschäftszahl, Datum und Stempel der Behörde. Damit ist er mit dem Pass als in homosexueller Partnerschaft lebend geoutet. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, fordert die sofortige Beendigung dieses Zwangsoutings.
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- Justiz verweigert lesbischer Arbeitnehmerin Schutz
- Seit 1.1.2012: Zwangs-Hiv-Tests
- Buchtipp: Neuer Kommentar zum Ehe-/Partnerschaftsrecht
- Richter erklärt Sex mit Kondom zum kriminellen Akt
JUS AMANDI Ausgabe 1/2012 | JUS AMANDI Archiv
Offener Brief des Rechtskomitees LAMBDA (RKL) an die Landtagsabgeordneten
Oberösterreich ist das letzte Bundesland, das die 2010 eingeführte eingetragene Partnerschaft (EP) für gleichgeschlechtliche Paare noch nicht im Landesrecht umgesetzt hat. Die Beratungen ziehen sich seit nunmehr bereits zwei Jahren. Der zuständige Unterausschuss des Landtags wurde ergebnislos beendet, womit sich die Sache wieder im Verfassungsausschuss befindet. Das RKL fordert in einem offenen Brief, die Umsetzung endlich und diskriminierungsfrei vorzunehmen.
Rechtskomitee LAMBDA (RKL) unterstützt Klage gegen die Valida Pension AG
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat bereits zweimal ausgesprochen, dass überlebende eingetragene Paare ebensolche Pensionsansprüche haben wie Ehepaare. Die Valida Pension AG diskriminiert trotzdem. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, unterstützt eine am Arbeits- und Sozialgericht Wien eingebrachte Klage.
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