Rechtskomitee LAMBDA (RKL) rät zu Feststellungsklagen
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat bereits zweimal ausgesprochen, dass überlebende eingetragene Paare ebensolche Pensionsansprüche haben wie Ehepaare. Österreichische Pensionskassen verweigern sie ihnen trotzdem immer wieder. Ein eingetragenes Paar siegte nun endgültig über die Valida Pension AG. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, das die Klage unterstützt hat, rät trotzdem allen Betroffenen zu Feststellungsklagen.
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Rechtskomitee LAMBDA: „Verfassungsgerichtshof hat eigene Judikatur ignoriert“
Der Verfassungsgerichtshof hat letzten Herbst den Ausschluss homosexueller Paare von den Standesämtern bestätigt. Ihre Verbannung auf die Bezirksverwaltungsbehörden liege im Ermessenspielraum des Gesetzgebers. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, zeigte sich schockiert über den Bruch mit der eigenen Judikatur des Verfassungsgerichtshofs. Mit seiner Unterstützung wurde nun Beschwerde an den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof eingebracht.
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Rechtskomitee LAMBDA (RKL) fordert Diskriminierungsschutz außerhalb der Arbeitswelt
Die EU-Grundrechteagentur präsentiert heute die Ergebnisse ihrer historischen unionsweiten Homophobiestudie. Und auch die UNO engagiert sich im Kampf gegen Homophobie. In Österreich hingegen schützt der Bund Homosexuelle noch immer nicht vor Diskriminierung außerhalb des Arbeitsplatzes. Und die Justiz versagt bei der Sanktionierung homophober Gewalt, kritisiert das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer.
Rechtskomitee LAMBDA (RKL) freut sich über den weiteren Erfolg seiner Klagsoffensive
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat bereits zweimal ausgesprochen, dass überlebende eingetragene Paare ebensolche Pensionsansprüche haben wie Ehepaare. Österreichische Pensionskassen verweigern sie ihnen trotzdem. Das Arbeits- und Sozialgericht Wien hat das wiederholt als diskriminierend festgestellt und die Valida Pension AG und die VBV Pensionskassen AG dazu verurteilt, die Hinterbliebenenpensionen auch an eingetragene Paare zahlen. Das Oberlandesgericht Wien hat die ASG Wien nun bestätigt. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, das die Klage unterstützt hat, zeigt sich hocherfreut über das Urteil, bedauert jedoch gleichzeitig, dass homosexuelle Paare ihre Rechte ständig einklagen müssen.
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Rechtskomitee LAMBDA (RKL) dankt Stadträtin Frauenberger
Anfang April zeigte die Wiener Zeitung auf, dass in Wien nur (verschiedengeschlechtliche) Ehepaare Trauungstermine online reservieren können, nicht aber (gleichgeschlechtliche) einzutragende Paare. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, ist diesbezüglich an die Stadt Wien herangetreten und Stadträtin Sandra Frauenberger hat prompt reagiert.
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- Gleiche Zeremonie für Ehe und EP
- Straßburg verurteilt Österreich wegen Adoptionsverbot
- Bundesverfassungsgericht eröffnet Paaradoption für gleichgeschlechtliche Paare
- Wieder verurteilt Gericht Pensionskasse zu Witwerpension für homosexuelle Paare
JUS AMANDI Ausgabe 1/2013 | JUS AMANDI Archiv
In ihrer Stellungnahme zum aktuellen Gesetzentwurf für ein Sexualstrafrechtsänderungsgesetz fordert die Österreichische Gesellschaft für Sexualforschung (ÖGS) (www.oegs.or.at) neuerlich die konsequente Beachtung des Grundsatzes, dass nicht Sexualität sondern Gewalt und Missbrauch zu sanktionieren sind.
Sie zeigt (teils absurde) Widersprüche in den geplanten Strafverschärfungen auf, mahnt die gesetzliche Sicherstellung der Einhaltung der Alterstoleranzklauseln für Kontakte zwischen Jugendlichen ein, wendet sich gegen die neuerliche Verschärfung der § 209-Ersatzbestimmung (§ 207b), fordert die Aufhebung immer noch bestehender archaischer Tatbestände und begrüßt, dass die Justizministerin der Forderung nach Ausweitung der Definition der geschlechtlichen („sexuellen“) Handlung (Stichwort: Po-Grapschen“) nicht nachgegeben hat.
Sexistische Übergriffe sind bereits als diskriminierende Misshandlungen (und korrekterweise nicht als Sexualstraftat) strafbar und von den Staatsanwaltschaften von Amts wegen zu verfolgen (§ 115, § 117 Abs. 3 StGB). Damit kommt klar zum Ausdruck, was berechtigterweise bestraft und verfolgt wird: nicht die Sexualität sondern der sexistische Übergriff. Es wäre freilich das Erfordernis der Begehung vor mindestens drei Personen zu streichen, der Strafrahmen anzupassen und die Deliktsbezeichnung (in „Verletzung der persönlichen Integrität“) zu ändern.
Die Stellungnahme der Österreichischen Gesellschaft für Sexualforschung (ÖGS) (www.oegs.or.at) findet sich auf www.parlament.gv.at.
Erstklassige Rechte für erstklassige Eltern!
Wir wollen am 22.3. erneut ein Zeichen setzen!
Erstklassige Rechte II – Für eine völlige Gleichstellung jetzt! Gegen trans- und homophobe Politik!
Das Rechtskomitee Lambda, der Verein FAmOs – Familien Andersrum Österreich und die Grünen Andersrum haben sich zusammengetan, um eine Neuauflage der Demo “Erstklassige Rechte” ins Leben zu rufen!
Infos hier: www.erstklassigerechte.net
RKL-Präsident Graupner war am 24.02.2013 zur Sendung "Im Zentrum" (ORF): "Zwei Frauen und Baby - Was ist Familie?" eingeladen und diskutierte unter der Leitung von Ingrid Thurnher mit
Dagmar Belakowitsch-Jenewein (Nationalratsabgeordnete, FPÖ)
Ulrike Lunacek (EU-Abgeordnete, Die Grünen)
Stephanie Merckens (Juristin, Bioethik-Kommission)
Thomas Pletschko (Kinderpsychologe)
Die Sendung zum Nachsehen: www.youtube.com