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Wir sind diejenigen, die

homo- und bisexuelle Männerdie Stiefkindadoption erkämpft habendie gemeinsame Adoption vondie künstliche Befruchtung fürdie Ehe für Alle erkämpft habenden Scheidungs- und Operationszwangdas „Dritte Geschlecht“ erkämpft haben

aus dem Kriminal geholt habenvon Kindern erkämpft habenfür lesbische Paare erkämpft haben für Transpersonen beseitigt haben

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Verwaltungsgerichtshof entscheidet gegen Zwangsouting für Transsexuelle

Rechtskomitee LAMBDA zeigt sich erfreut

Der Verwaltungsgerichtshof hat gegen das Zwangsouting transsexueller Menschen durch Heiratsurkunden entschieden. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, zeigt sich erfreut.

News-de_PA-110202-Heiratsurkunde herunterladen

DGG-Erklärung zur EU-Anti-Porno-Richtlinie

Die Deutsche Gesellschaft für Geschlechtserziehung (DGG) hat sich mit einer Erklärung an Abgeordnete des Europäischen Parlaments und des Bundestags sowie an die deutsche Bundesregierung gewandt. Sie appelliert, von der massiven überzogenen Kriminalisierung von Abstand zu nehmen.

News-de_PA-110123-DGG_MEMO herunterladen

Neue EU-Richtlinie kriminalisiert sogar Kunst & Pubertätskomödien

Die nochmalige genaue Analyse der neuen EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Kinderpornografie zeigt, dass die Bewertung vom vergangenen November (siehe Mail vom 23.11.10 unten) noch zu optimistisch war.

Auch Spielfilme, in denen unter 18jährige DarstellerInnen Sexszenen simulieren, müssen kriminalisiert werden. Und die Richtlinie macht keinerlei Ausnahmen für künstlerische Werke.

20EU-Richtlinie herunterladen

JUS AMANDI Ausgabe 4/2010 erschienen

- Verfassungsgerichtshof hebt Rosa Winkel des Namensrechts nicht auf
- Verfassungsgerichtshof bestätigt Zwangsouting für Transsexuelle
- Folter von Zeugen geht Angeklagte nichts an

 

JUS AMANDI Ausgabe 4/2010 | JUS AMANDI Archiv

 

 

Folter von Zeugen geht Angeklagte nichts an

Rechtskomitee LAMBDA: ein Fall für den Menschenrechtsgerichtshof

Der Oberste Gerichtshof ist der Ansicht, dass sich ein Beschuldigter in einem Strafverfahren nicht (immer) beschweren darf, wenn die Polizei Zeugen rechtswidrig unter Druck setzt, um belastende Aussagen gegen ihn zu erlangen. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, sieht einen klaren Fall für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Gerichtshof herunterladen

Verfassungsgerichtshof bestätigt Zwangsouting für Transsexuelle

Rechtskomitee LAMBDA kündigt Beschwerde an den Menschenrechtsgerichtshof an

Der Verfassungsgerichtshof hat das Zwangsouting transsexueller Menschen durch Heiratsurkunden bestätigt. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, zeigt sich enttäuscht und hofft nun auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

News-de_PA-101115-Heiratsurkunde herunterladen

JUS AMANDI Ausgabe 3/2010 erschienen

- Bundesregierung: Hetze gegen Homosexuelle soll erlaubt bleiben!
- Sexuelle Welten – Vielfalt Leben
- Gleiche Rechte für homosexuelle Paare in allen 27 Mitgliedstaaten

 

JUS AMANDI Ausgabe 3/2010 | JUS AMANDI Archiv

 

 

VfGH entscheidet über EP für Heterosexuelle

Helga Ratzenböck und Martin Seydl leben seit vielen Jahren in einer verschiedengeschlechtlichen nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft und haben eine mittlerweile erwachsene gemeinsame Tochter. Die traditionelle Zivilehe haben die beiden nie als für sie passendes Partnerschaftsinstitut gesehen und deshalb nicht geheiratet.

Die EP entspricht ihren Vorstellungen eines modernen Rechtsinstituts für Paare besser. Sie hat gegenüber der Ehe bspw. kürzere Scheidungsfristen, geringere Unterhaltspflicht nach einer Scheidung und eine Pflicht zur umfassenden Vertrauensbeziehung anstatt der Pflicht zur Treue. Einen (weiteren) Kinderwunsch haben sie nicht mehr, weshalb die Benachteiligungen der EP gegenüber der Ehe, die vor allem im Zusammenhang mit Kindern bestehen, für sie nicht von Bedeutung sind. Darüber hinaus erachten sie die Beschränkung eines im 21. Jahrhundert neu eingeführten Instituts bloß auf Grund des Geschlechts der Partner an sich ganz grundsätzlich als diskriminierend. So wie umgekehrt der Ausschluss gleichgeschlechtlicher Paare von der Zivilehe.

Helga Ratzenböck und Martin Seydl haben daher beim Magistrat der Stadt Linz die Zulassung zur Schliessung der EP beantragt. Ihr Antrag wurde abgewiesen. Der Landeshauptmann von Oberösterreich hat die Berufung im August abgewiesen. Gestern gingen die dagegen erhobenen Beschwerden an den Verfassungs- und an den Verwaltungsgerichtshof.

„Der Verfassungsgerichtshof könnte noch in diesem Jahr eine Entscheidung fällen“, sagt der Präsident des RKL und Rechtsanwalt der Beschwerdeführer Dr. Helmut Graupner.

Faymann und seine MinisterInnen: Hetze gegen Homosexuelle soll erlaubt bleiben

Rechtskomitee LAMBDA: „Enttäuschend und erschreckend“

Mit einem Individualantrag beim Verfassungsgerichtshof wehren sich Lesben und Schwule gegen ihren gesetzlichen Status als Opfer letzter Klasse. Während andere Minderheiten durch spezielle Gesetze gegen Verhetzung und Diskriminierung (auch außerhalb des Arbeitsplatzes) geschützt sind, bleiben Homosexuelle in Österreich ungeschützt. Bundeskanzler Werner Faymann und seine MinisterInnen verteidigen diese Schutzlosigkeit. Verhetzung und Diskriminierung Homosexueller habe keinen ausreichenden sozialen Störwert.

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Staatsanwalt verfolgt 16jährige wegen „Kinder“pornografie

Weil sie mit Handys Nacktbilder von sich selbst verschickt haben, werden 15- und 16jährige Jugendliche jetzt strafrechtlich verfolgt

Die Ausdehnung der strengen Strafbestimmungen gegen Kinderpornografie von 14 auf 18 Jahre, und damit die Abbildung sexuell mündiger und wahlberechtigter junger Menschen auch im privaten, nichtkommerziellen Bereich, war hoch umstritten. Die vom Parlament gehörten ExpertInnen sprachen sich geschlossen gegen diese generelle Ausdehnung aus. Sie wurde, in Umsetzung eines EU-Rahmenbeschlusses, dennoch Gesetz (§ 207a StGB).

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