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Wir sind diejenigen, die

homo- und bisexuelle Männerdie Stiefkindadoption erkämpft habendie gemeinsame Adoption vondie künstliche Befruchtung fürdie Ehe für Alle erkämpft habenden Scheidungs- und Operationszwangdas „Dritte Geschlecht“ erkämpft haben

aus dem Kriminal geholt habenvon Kindern erkämpft habenfür lesbische Paare erkämpft haben für Transpersonen beseitigt haben

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Unzucht oder Menschenrecht? (Universität Innsbruck)

Univ.-Lekt. Dr. Helmut Graupner: Unzucht oder Menschenrecht? Sexualität und Recht im dritten Jahrtausend
Universität Innsbruck, Wahlfachstudiengang Interdisziplinäre Sexualwissenschaft (Koordinator: Ao. Univ.-Prof. Dr. Josef Christian Aigner).
05.11/06.11.2004 und 26./27.11.2004, jeweils 10.00-17.00 (Lv.Nr.:603202)

Inhalt: In den Augen des Rechts ist Sexualität traditionell etwas zu Bändigendes, vor dem die Rechtsunterworfenen geschützt werden müssen. Wenn auch heute niemand mehr für "widernatürliche Unzucht" verbrannt oder für Selbstbefriedigung in die Verbannung geschickt wird, so ist die negative Grundeinstellung des Gesetzgebers zu Sexualität und geschlechtlicher Lust in unserer Rechtsordnung doch immer noch allgegenwärtig. Einseitig wird nur die Freiheit vor Sexualität geschützt. Erst in jüngster Zeit entwickelt sich die Überzeugung, daß auch die Freiheit zu Sexualität ein schützenswertes (Grund)Recht ist. Dieses neu erkannte Menschenrecht ist aber von einer konsequenten und umfassenden Umsetzung und Respektierung noch weit entfernt. In Form von theoretischen Erklärungen und illustrativen Fallbeispielen soll deshalb der gegenwärtige Umgang unserer Rechtsordnung mit Sexualität in all seiner Widersprüchlichkeit dargestellt und künftige Entwicklungsmöglichkeiten diskutiert werden.

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Menschenrechtsgerichtshof verurteilt Österreich neuerlich

Plattform gegen § 209 fordert Rehabilitationsgesetz ein. Mit einem gestern bekannt gegebenen Urteil (Woditschka & Wilfling gegen Österreich) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Österreich neuerlich wegen der jahrelangen strafrechtlichen Verfolgung homo- und bisexueller Männer verurteilt. Die Aufhebung des § 209 ändere nichts daran, dass die nach dem antihomosexuellen Sonderstrafgesetz Verurteilten nach wie vor Opfer sind. Die Republik Österreich muß den Beschwerdeführern EUR 61.000,-- Schadenersatz zahlen.


News-PA-041022.pdf

In memoriam Herrn RA. Dr. Otto Dietrich

Wir trauern um unseren lieben Freund und juristischen Begleiter, Herrn RA. Dr. Otto Dietrich, der uns am 21. August nach langer und mit bewundernswert großer Würde ertragener Krankheit im 71. Lebensjahr für immer verlassen hat. Dr. Otto Dietrich war einer der großen juristischen Vorkämpfer auf der Seite der LesBiSchwulen Community: Als Anwalt der Homosexuellen Initiative HOSI Wien vertrat er den von dieser lancierten und getragenen rechtlichen Kampf gegen den Diskriminierungsparagraphen 209 StGB bis vor den Verfassungsgerichtshof und darüber hinaus.


News-Dietrich-Nachruf-040926.pdf

§ 209-Opfer erhält Entschädigung

Landesgericht für Strafsachen Wien. Plattform gegen § 209 fordert Rehabilitierung und Entschädigung aller Opfer. Zwei Jahre nach Aufhebung des anti-homosexuellen § 209 stand heute wieder ein Mann wegen dieses Sonderstrafgesetzes vor dem Richter. Vor sieben Jahren war der damals 29jährige Mann zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt worden, weil er mit einem 15jährigen jungen Mann im beiderseitigen Einverständnis Sex hatte. Er erhob Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der ihm am 9. Jänner des Vorjahres Recht gegeben und die Republik Österreich zu Schadenersatzzahlungen verurteilt hat (L. & V. vs. Austria).


News-PA-040921-209Entsch.pdf

§ 207b: Justiz verfolgt nahezu ausschließlich Homosexuelle

Plattform gegen § 209: „Die Rechnung der Regierung ist voll aufgegangen“. Wie aus der jüngsten Anfragebeantwortung von Justizministerin Mag. Karin Miklautsch (XXII. GP 2020/AB) hervorgeht, wird § 207b StGB, die 2002 eingeführte Ersatzbestimmung für das anti-homosexuelle Sonderstrafgesetz § 209 StGB, immer noch nahezu ausschließlich gegen gleichgeschlechtliche Kontakte angewandt. Mehr als drei Viertel (78%) der im ersten Halbjahr 2004 bei Gericht eingeleiteten Strafverfahren erfolgten wegen männlich-homosexueller Beziehungen. Inhaftiert wurden nach dem § 209-Ersatzgesetz ausschließlich homosexuelle Männer.

Bild: Justizministerin Mag. Karin Miklautsch


News-PA-Anfrage-JM-Stat-040914.pdf

Anfrage

Beantwortung im Wortlaut

Gleichstellung für Miklautsch „keine justizpolitische Frage“

Gleichgeschlechtliche Partnerschaften: In ihrer soeben eingelangten Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage lehnt es Justizministerin Mag. Karin Miklautsch dezidiert ab, Schritte zur Einführung einer registrierten Partnerschaft oder einer Ehe gleichgeschlechtlicher PartnerInnen in die Wege zu leiten. Es handle sich dabei um keine justizpolitische Frage. Für das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle Frauen und Männer, hat Miklautsch mit dieser Aussage als Justizministerin abgedankt. Wenn die familienrechtliche Behandlung gleichgeschlechtlicher Paare keine eminent justizpolitische Angelegenheit ist, dann ist nichts mehr eine justizpolitische Frage.

Bild: Justizministerin Mag. Karin Miklautsch


News-PA-040913-Miklautsch.pdf

Anfrage

Beantwortung im Wortlaut

Homosexuelle in Wien reihenweise erpresst

Opfer sollen sich melden.
Aufruf der Wiener Polizei und des Rechtskomitees LAMBDA.
Die homosexuelle Bürgerrechtsorganisation Rechtskomitee LAMBDA (RKL) und die Wiener Polizei haben in vorbildlicher Zusammenarbeit einer Erpresserbande das Handwerk gelegt, die seit Monaten zum Nachteil homo- und bisexueller Männer in Wien ihr Unwesen getrieben hat. Der Erpresser wurde in allen Fällen gleich beschrieben. Südländischer Typ. Vom Eindruck her etwa 18-20 Jahre alt. Meist mit Kappe und/oder Seeräubertuch, Trainingshose und Trägerleibchen bekleidet. Gab als Name mitunter „Giovanni“ an.
Polizei und RKL rufen nun weitere Opfer dazu auf, sich zu melden.
Rechtskomitee LAMBDA: 0676/30947 37 (Dr. Graupner) Wiener Polizei: 01/31310/36150 (Hr. Pripfl)


News-PA-040824-Erpressung.pdf

ÖVP soll nicht über sondern mit uns diskutieren

Gleichgeschlechtliche Familien. Rechtskomitee LAMBDA fordert Einbeziehung homosexueller Frauen und Männer in die geplante VP-Arbeitsgruppe. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle Frauen und Männer, begrüßt die Ankündigung der ÖVP, eine Arbeitsgruppe zur rechtlichen Absicherung gleichgeschlechtlicher Familien einzusetzen und ruft die Kanzlerpartei auf, nicht nur über sondern auch mit homo- und bisexuellen Frauen und Männern reden. Die geplante Arbeitsgruppe sollte daher auch die Interessenverbände gleichgeschlechtlich l(i)ebender Frauen und Männer hören, und es müssen, will die Arbeitsgruppe ernsthaft arbeiten, homo- und bisexuelle Frauen und Männer in ihr angemessen vertreten sein. „Heterosexuelle würden es nicht gerne sehen, würden ausschließlich Homosexuelle ihr Familienrecht gestalten“, sagt der Wiener Rechtsanwalt Dr. Helmut Graupner, Präsident der Homosexuellen-Bürgerrechtsorganisation Rechtskomitee LAMBDA, „Ebensowenig werden die homo- und bisexuellen BürgerInnen unseres Landes Entscheidungen über ihre Lebensmodelle akzeptieren, die gönnerhaft ausschließlich von Heterosexuellen gefällt werden".

„ZIP“ ersetzt nicht gleiche Rechte

Rechtskomitee LAMBDA kritisiert grüne Forderung. Die homosexuelle Bürgerrechtsorganisation Rechtskomitee LAMBDA lehnt den heute in der aktuellen Debatte präsentierten Vorschlag der Grünen für einen „Zivilpakt“ („ZIP“) ab und erneuert ihre Forderung nach Gleichberechtigung homosexueller Paare. Es ist zwar sehr positiv, wenn die Palette der familienrechtlichen Institute erweitert wird und damit Paare aus mehr Alternativen auswählen können. Die Schaffung einer Ehe zweiter Klasse ändert aber nichts an der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare.


News-PA-040816-ZIP.pdf

Rechtskomitee LAMBDA kritisiert SPÖ-Vorschlag

Kinder in Regenbogenfamilien haben Anspruch auf Rechtssicherheit. Enttäuscht zeigt sich das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle Frauen und Männer, über die heute präsentierten Vorschläge der großen Oppositionspartei zur rechtlichen Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften. Nach den präsentierten Vorstellungen der SPÖ soll das Eheverbot für gleichgeschlechtliche Paare aufrecht bleiben. Stattdessen soll eine eingetragene Partnerschaft Gleichstellung im Wohn-, Erb-, Steuer- und Sozialrecht bringen, nicht aber für Kinder in Regenbogenfamilien.


News-PA-040813-SPOE-kritik.pdf