Plattform gegen § 209: "Entscheidung in Verletzung der eigenen Judikatur". Wie soeben bekannt wurde, hat der zuständige Dreirichterausschuss des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte neuerlich die Behandlung einer Beschwerde eines Homosexuellen abgelehnt, der sich über eine Verletzung seiner Grundrechte durch die Republik Österreich beschwert hat. Hoffnung auf Gerechtigkeit bitter enttäuscht, Opfer bleibt auf Kosten sitzen.
Obwohl § 209 StGB seit dem 14. August aufgehoben ist, weigert sich das Landesgericht für Strafsachen Wien, einem Mann die Freiheit zu schenken, der immer noch ausschließlich auf Grund des anti-homosexuellen Sonderstrafgesetzes in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher angehalten wird. Das, obwohl nicht nur der Mann, sondern sogar auch die Staatsanwaltschaft bereits im August seine sofortige Freilassung beantragt hat.
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Breaking News: Die Staatsanwaltschaft Wien hat noch am Freitag gegen den Freispruch Berufung angemeldet!
Plattform gegen § 209 fordert Innenminister zum Einschreiten auf. Trotz der Aufhebung des antihomosexuellen Sonderstrafgesetzes § 209 StGB weigert sich die Bundespolizeidirektion Graz die Daten eines § 209-Opfers aus dem Polizeicomputer (EKIS) zu löschen. Die § 209-Daten würden zur Vollziehung des Ersatzparagraphen, § 207b StGB, nach wie vor benötigt.
Freispruch für einen 58-Jährigen, der mit einem 15 Jahre alten Schüler eine sexuelle Affäre hatte. "Dieses Verfahren hätten wir uns sparen können", meinte der Wiener Richter Andreas Böhm am Ende des ersten Prozesses gegen einen Schwulen nach dem Paragrafen 207b. Der Mann hat angekündigt, Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zu erheben. Trotz des Freispruchs erhält er keine Entschädigung. Nicht einmal seine Verteidigungskosten werden ihm ersetzt. Plattform gegen § 209: "Bereits die 13. Beschwerde gegen Österreich"
Alles was Recht ist - Tagung Homosexualität & Recht, in Linz.
§209 in neuen Kleidern? - Antidiskriminierungsgesetz dank EU - Gleichgeschlechtliche PartnerInnen- und Elternschaft - Dein Freund und Helfer - Binationale PartnerInnenschaften - Sexarbeit oder Ausbeutung?
7. und 8. Dezember 2002: Fotos der Tagung (HOSI Linz)
Drei Monate bedingt damit rechtskräftig - Amnesty International spricht von "archaischer Legaldiskriminierung". Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat ein Urteil nach dem Homosexuellen-Paragraf bestätigt. Das OLG konnte der Diversion "nichts abgewinnen", wie die Vorsitzende des Dreier-Senats, Richterin Ingrid Jelinek, formulierte. Der 38-Jährige habe "über zweieinhalb Jahre" mit insgesamt vier Jugendlichen verkehrt, worin das Gericht "schwere Schuld" zu erkennen glaubte. Die Grün-Politikerin Ulrike Lunacek meinte: "Ein Skandal, dass nach Aufhebung des Paragrafen 209 noch ein Urteil bestätigt wird." Sie verlangte, Justizminister Dieter Böhmdörfer (F) möge jetzt Bundespräsident Thomas Klestil vorschlagen, sämtliche nach dieser Bestimmung verurteilten Männer zu begnadigen und finanziell zu entschädigen: "Böhmdorfer muss handeln."
In ihrem fünfseitigen Antwortschreiben auf den offenen Brief des Rechtskomitees LAMBDA hält wie Wiener Stadträtin Mag. Renate Brauner daran fest, im Wiener Prostitutionsgesetz künftig Strafen für die Kunden illegaler Prostituierter vorzusehen. Brauner unterstreicht ihre Ansicht, daß "Prostitution kein Gewerbe wie jedes andere" sei und "daß es in der Regel von Frauen ausgeübt wird, die unter Zwang ..., durch Drogenkankheit, Täuschungen und Drohungen dazu gebracht werden". Hinsichtlich der Besonderheiten der homosexuellen Prostitution verweist Brauner darauf, daß es "eine Sonderregelung für eine Gruppe" nicht geben werde. Bisher sei ihr Projekt der Freierpönalisierung "am Widerstand der ÖVP" gescheitert. Nach der Gemeinderatswahl 2001 könne sie das Projekt aber nun angehen, wobei die Arbeiten hiefür nach der Nationalratswahl im Jänner 2003 wieder aufgenommen werden.
Anerkennung der gleichgeschlechtlichen Lebensgefährtin als Stiefmutter bleibt jedoch. In einer soeben bekannt gewordenen Entscheidung hat der Oberste Gerichtshof ausgesprochen, dass eine gemeinsame Obsorge der Mutter eines Kindes und ihrer Lebensgefährtin nicht möglich sei. Der Anerkennung der gleichgeschlechtlichen Lebensgefährtin als Stief- und Pflegemutter des mit ihnen lebenden Kindes ist das Höchstgericht allerdings ausdrücklich nicht entgegengetreten.
Gleichgeschlechtliche Partnerschaften: Graupner: "Wir freuen uns auf weitere gute Zusammenarbeit". Als historischen Schritt begrüßt die Homosexuellen-Bürgerrechtsorganisation Rechtskomitee LAMBDA (RKL) das heute von der SPÖ-Wien vorgestellte Wiener Gleichstellungspaket für gleichgeschlechtliche PartnerInnen.
Plattform gegen § 209 kritisiert zweierlei Recht. Nachdem sich das Oberlandesgericht Wien im September trotz Aufhebung des § 209 StGB geweigert hat, die über einen homosexuellen Mann verhängte Freiheitsstrafe nachträglich mildern, hat das Oberlandesgericht Innsbruck nun ausdrücklich gegenteilig entschieden. Der im nun entschiedenen Verfahren betroffene Mann wurde 2001 wegen 25 Sexualstraftaten zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 36 Monaten verurteilt. 16 dieser 25 Delikte waren solche nach § 209.














