Am 15. Dezember 2003 wurde das Rechtskomitee LAMBDA vor dem Österreich-Konvent gehört. Präsident Dr. Helmut Graupner plädierte für einen verfassungsgesetzlichen Schutz vor Diskriminierung auf Grund sexueller Orientierung.
Plattform gegen § 209 fordert Rehabilitierung und Entschädigung aller Opfer. Wie soeben bekannt wurde, hat der Oberste Gerichtshof letzten Dienstag eine historische Entscheidung gefällt. Er hat erstmals sämtliche Urteile gegen einen homosexuellen Mann aufgehoben, der nach dem antihomosexuellen Sonderstrafgesetz, § 209 StGB, verurteilt worden ist.
Anders als der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (Art. 13) und die Grundrechtecharta der Europäischen Union (Art. 21) beinhaltet die österreichische Bundesverfassung bis heute kein ausdrückliches Verbot von Diskriminierung auf Grund sexueller Orientierung. Der Österreich-Konvent arbeitet derzeit eine neue Verfassung aus. Das RKL hat daher in Schreiben an die Parteivorsitzenden Gusenbauer und van der Bellen an SPÖ und Grüne appelliert, sich im Konvent dafür enzusetzen, dass in die neue Verfassung ein Gleichbehandlungsgebot auch auf Grund sexueller Orientierung aufgenommen wird und keiner Verfassung die Zustimmung zu geben, die ein solches Gebot nicht enthält.
Opfer vierter Klasse sind Lesben, Schwule und Bisexuelle nach den von Arbeitsminister Bartenstein bzw. Bundeskanzler Schüssel vorgelegten Entwürfen für Gleichbehandlungsgesetze, die nicht einmal die Minimalanforderungen der entsprechenden EG-Richtlinien erfüllen. Die Gesetzentwürfe finden sich auf der Parlamentsseite hier und hier.
Opfer vierter Klasse
Brief an BM für Wirtschaft und Arbeit
Brief an Bundeskanzleramt
Nach einer jüngst veröffentlichten europaweiten Gallup-Umfrage befürwortet eine klare Mehrheit der ÖsterreicherInnen die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare. 48% der ÖsterreicherInnen über 15 Jahren sprechen sich dafür aus, auch zwei Männern bzw. zwei Frauen die Eheschließung zu ermöglichen. Nur mehr 41% sind dagegen. Die Zustimmung zur gleichgeschlechtlichen Ehe liegt in Österreich damit nur wenig unter dem EU-Durchschnitt. 57% aller EU-BürgerInnen treten für die gleichgeschlechtliche Ehe ein.
News-PA-031015.pdf
Gallup - press release
Gallup - Umfrage Details
Der Justizminister beabsichtigt eine erhebliche Verschärfung des im Vorjahr als Ersatz für das antihomosexuelle Sonderstrafgesetz § 209 eingeführten § 207b StGB. Damit nicht genug sollen noch weitere massive Eingriffe in das Sexualleben der ÖsterreicherInnen erfolgen. So soll jedes „pornografische“ Bild eines vollentwickelten 17 ½ jährigen jungen Mannes oder einer vollentwickelten 17 ½ jährigen jungen Frau sowie Webcamsex zwischen Jugendlichen kriminell werden. Darüberhinaus wird es Gefängnis für unvorsichtige Liebespaare geben.
News-031010-news.pdf
Hauptkritikpunkte
UNO-Menschenrechtskomitee: Verweigerung der Witwerpension für gleichgeschlechtlichen Partner menschenrechtwidrig. Rechtskomitee LAMBDA: „Untätigkeit der Bundesregierung wird immer unerträglicher“. Nach dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof hat nun auch der Menschenrechtsausschuß der Vereinten Nationen entschieden, dass die Benachteiligung gleichgeschlechtlicher Paare gegenüber verschiedengeschlechtlichen menschenrechtswidrig ist. Im konkreten Fall verletzte die Verweigerung der Witwerpension das Recht auf Gleichbehandlung.
News-PA-030905.pdf
UN-Human Rights Comittee
Plattform gegen § 209: Böhmdorfer sollte sich an Strasser ein Beispiel nehmen. Innenminister Strasser hat kürzlich die Löschung sämtlicher Vormerkungen nach § 209 StGB in den Polizeicomputern angeordnet. Nachdem das anti-homosexuelle Sonderstrafgesetz im August 2002 aufgehoben worden war, hatten sich die Sicherheitsbehörden anfangs geweigert, die Vormerkungen der § 209-Opfer in den polizeilichen Datenbanken löschen zu lassen.
News-Datenloeschungen-PA-030827.pdf
Verordnung über die Löschung
BMI zur Löschung
Rechtskomitee LAMBDA: "Richtungsweisende Entscheidung". Das Landesgericht Klagenfurt beharrte noch im Februar dieses Jahres nach wie vor auf seiner Ansicht, dass sich strafbar macht, wer die Hiv-Safer-Sex Regeln befolgt und Oralverkehr ohne Kondom (jedoch ohne Ejakulation in den Mund) hat. Das Oberlandesgericht Graz hat dem nun einen Riegel vorgeschoben.
News-PA-030528c.pdf
Beschluss (OLG)
Beschwerde 27.02.2003
Plattform gegen § 209: "Gefährliches Schutzdefizit". Wie soeben bekannt wurde, hat der zuständige Dreirichterausschuss des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte neuerlich die Behandlung von Beschwerden von Homosexuellen abgelehnt, die sich über eine Verletzung seiner Grundrechte durch die Republik Österreich beschwert hat.
News-PA-030528a.pdf














