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homo- und bisexuelle Männerdie Stiefkindadoption erkämpft habendie gemeinsame Adoption vondie künstliche Befruchtung fürdie Ehe für Alle erkämpft habenden Scheidungs- und Operationszwangdas „Dritte Geschlecht“ erkämpft haben

aus dem Kriminal geholt habenvon Kindern erkämpft habenfür lesbische Paare erkämpft haben für Transpersonen beseitigt haben

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Immer noch 1 ½ Tausend Homosexuelle als Sexualverbrecher vorgemerkt

Erschütternde Zahlen aus dem Innenministerium. Aufruf an alle nach den Sondergesetzen Vorbestraften: Plattform gegen § 209 finanziert Klagen. Wie aus der jüngsten Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage durch Innenministerin Liese Prokop hervorgeht, sind im österreichweiten (Vor)Straf(en)register immer noch 1.434 (!) Männer und Frauen vorgemerkt, die nach den anti-homosexuellen Sonderstrafgesetzen verurteilt worden sind. Während nach dem erst jüngst (2002) aufgehobenen § 209 Strafgesetzbuch 476 Verurteilte als vorbestraft registriert sind, werden nach dem bereits 1971 beseitigten Totalverbot homosexueller Kontakte (§ 129 I b Strafgesetz 1852) gar immer noch 558 Männer und Frauen vorgemerkt.

Bild: Bundesministerin für Inneres, Liese Prokop (ÖVP)

News-Anfrage-BMI-050608-Polizeidaten-PA.pdf

Anfrage

Beantwortung der Anfrage

§209 und §207b - Anfragen an die Justizministerin und Innenministerin

Angesichts der jüngsten Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hat die SPÖ zwei umfangreiche parlamentarische Anfragen an die Justizministerin und eine an die Innenministerin gerichtet. Die sozialdemokratischen Abgeordneten wollen nicht nur wissen, warum Opfer des § 209 nicht begnadigt werden, die § 209-Urteile nicht aufgehoben und keine Entschädigungen geleistet werden, sondern auch wie viele § 209-Urteile noch im Strafregister österreichweit vorgemerkt sind, bei wie vielen § 209-Urteilen noch Probezeiten offen sind und warum die § 209-Polizeiakten nicht vernichtet werden. Gefragt wird auch wie die Vollzugspraxis der § 209-Ersatzbestimmung, § 207b StGB, im 2. Halbjahr 2004 ausgesehen hat. Die Ministerinnen müssen bis Anfang August antworten.

Bild: Abg.z.NR, Mag. Gisela Wurm (SPÖ)

Anfrage 1 (JM)

Anfrage 2 (JM)

Verfassungsgerichtshof berät RKL-Klagsoffensive

„Reifetest für die Republik“. Ab heute berät der Verfassungsgerichtshof zwei Fälle aus der kürzlich gestarteten Klagsoffensive des Rechtskomitees LAMBDA (RKL) zur Beendigung der Diskriminierung homosexueller Partnerschaften. Angesichts der anhaltenden Untätigkeit des Gesetzgebers hat sich das RKL entschlossen, den Gerichtsweg zu beschreiten und eine Reihe von Klagen gegen die Republik zu unterstützen. Mit der Klagsoffensive werden die exorbitant hohen Erbschafts- und Schenkungssteuersätze für gleichgeschlechtliche Lebenspartner ebenso bekämpft wie der Ausschluss von der Mitversicherung in der Krankenversicherung und von den Hinterbliebenenpensionen sowie das Adoptionsverbot und die Nichtanerkennung von im (EU-) Ausland geschlossenen gleichgeschlechtlichen Ehen. Ab heute berät der VfGH nun die ersten Fälle: den Mitversicherungs- und den Adoptionsfall.


News-VfGH-Klagsoffensive-050606.pdf

Menschenrechtsgerichtshof spricht § 209-Opfern Rekordentschädigung zu

Wieder Schlag für die Bundesregierung. Plattform gegen § 209: „Jetzt muss es endlich auch die Bundesregierung verstanden haben“. Wie soeben bekannt wurde, hat hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gestern in einem sensationellen Urteil (H.G. & G.B. gg. Österreich) Österreich neuerlich wegen der jahrelangen Homosexuellenverfolgung auf Grund des antihomosexuellen Sonderstrafgesetzes § 209 Strafgesetzbuch verurteilt und zwei Opfern des § 209 eine Rekordentschädigungssumme zugesprochen: EUR 106.532,27. Die beiden Beschwerdeführer wurden auf Grund des § 209 zu Freiheitsstrafen verurteilt. G.B. 2000 vom Landesgericht Wels zu drei Monaten bedingter Haft; H.G. 2001 vom Landesgericht Innsbruck zu 1 ½ Jahren unbedingter Haft, von der er ein Jahr auch verbüssen musste.

News-209-Rekordentschaedigung-PA-050603.pdf

Gleichgeschlechtliche Familien: ÖVP gebärdet sich als Wegelagerer

Rechtskomitee LAMBDA: „Man nimmt uns aus und hält uns rechtlos“. Scharf zurückgewiesen hat das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle Frauen und Männer, die heutigen Versuche der ÖVP-Justizsprecherin Dr. Maria Fekter, die anhaltende Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Familien zu rechtfertigen. Es ist lächerlich und eine Verhöhnung denkender Menschen, wenn die ÖVP uns weismachen will, dass sie die Aufhebung der von ihr bereits vor einem ¾ Jahr ganz konkret aufgelisteten diskriminierenden Bestimmungen nicht in Gesetzesform zu giessen vermag. Bereits seit Jahren liegt ein vom Rechtskomitee LAMBDA ausformulierter Gesetzentwurf zur Gleichstellung homo- und heterosexueller Lebensgemeinschaften auf dem Tisch. Was fehlt, ist der politische Wille.

News-OVP-Wegelagerer-050526.pdf

Auch freigesprochene § 209-Opfer müssen entschädigt werden

Europäischer Menschenrechtsgerichtshof. Auch freigesprochene § 209-Opfer müssen entschädigt werden. Plattform gegen § 209: „Schwerer Schlag für die Bundesregierung“. In einem aufsehenerregenden Urteil (Thomas Wolfmeyer gg. Österreich) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte heute Österreich neuerlich wegen der jahrelangen Homosexuellenverfolgung auf Grund des antihomosexuellen Sonderstrafgesetzes § 209 Strafgesetzbuch verurteilt und entschieden, dass nicht nur Verurteilte sondern auch freigesprochene Opfer des § 209 entschädigt werden müssen.

News-EG-PA-050526.pdf

Amnesty fordert Rehabilitierung der § 209-Opfer

Gefangenenhilfeorganisation kritisiert neuerlich Diskriminierung homosexueller Männer. Plattform gegen § 209: „Bundesregierung macht Homosexuelle zweites Mal zu Opfern“. In ihrem heute vorgestellten Jahresbericht 2005 kritisiert Amnesty International zum fünften Mal in Folge den Umgang der Republik mit homo- und bisexuellen Männern und fordert die Entschädigung und Rehabilitierung der Opfer des § 209 Strafgesetzbuch. Das anti-homosexuelle Sonderstrafgesetz wurde 2002 vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben, dennoch erfolgte keine Entschädigung und Rehabiliterung der zahlreichen Opfer sondern sind ihre Verurteilungen sogar nach wie vor im österreichweiten Strafregister vorgemerkt. Begnadigungen werden beharrlich verweigert. Aus diesem Grund wird Österreich auch weiterhin laufend durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt.

News-Amnesty-209-PA-050525.pdf

Grüne fordern Öffnung der Zivilehe

Rechtskomitee LAMBDA: Quantensprung im Kampf um Gleichberechtigung. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle Frauen und Männer, begrüsst mit grosser Freude die heute vorgestellte Forderung der Grünen nach Öffnung der Zivilehe für gleichgeschlechtliche Paare, und hofft auf entsprechende konkrete Initiativen im Parlament. Immer mehr Staaten heben eines der letzten Eheverbote, jenes der Gleichgeschlechtlichkeit, auf. Nach den Niederlanden, Belgien, Kanada und Teilen der USA hat vor kurzem auch die Republik Südafrika diesen Schritt gesetzt.

News-Gruene-Ehe-PA-050524.pdf

Featured Link: Geheimsache!

Schwule und Lesben im Wien des 20. Jahrhunderts. Das erste österreichische Ausstellungsprojekt will das unsichtbare schwule und lesbische Leben im Wien des 20. Jahrhunderts sichtbar machen und dem historisch-gesellschaftlichen Diskurs nachgehen. Die Ausstellung findet in der Neustifthalle, einem ehemaligen Industrieobjekt in der Neustiftgasse, statt. Und zwar in der Zeit: 26. Oktober 2005 bis 8. Januar 2006. Es wird ein Rahmenprogramm geben, einen umfassenden Katalog, Museumspädagogik und eine begleitende wissenschaftliche Dokumentation des Projekts.

Wir brauchen Eure Mithilfe rund um Privatobjekte bzw. Gegenstände, die thematisch in die Ausstellung passen bzw. wir suchen auch noch Interview- und GesprächspartnerInnen.


News-Gruene-Ehe-PA-050524.pdf

Jus Amandi - der Treffpunkt des RKL - wieder am 6. Juni

'Jus Amandi' lautet der Titel eines neuen Treffpunkts des Rechtskomitees Lambda (RKL) für politisch und rechtlich interessierte Schwule und Lesben, welcher jeden ersten Montag des Monats ab 19 Uhr in der X-Bar stattfindet. Abseits eines offiziellen Rahmens besteht damit die Gelegenheit, im privaten Rahmen und quasi "After work" über die aktuelle Situation in Österreich zu plaudern und zu diskutieren. Alle sind willkommen - also nicht nur Juristen -, bei Interesse einfach vorbeizuschauen und bei einem Drink miteinander oder mit MitarbeiterInnen des Rechtskomitees Lambda in Freizeitatmosphäre zu plaudern.

Jus Amandi - jeden ersten Montag des Monats
ab 19 Uhr im Café X-Bar (Wien 6., Mariahilfer Straße 45, im Hof, Raimundpassage 2)