Justiz:
„Der Bereich des Familienrechts soll hinsichtlich der gesellschaftlichen Veränderungen und ihrer Form des familiären und partnerschaftlichen Zusammenlebens eingehend evaluiert und auf der Basis der Ergebnisse im Kontext mit dem Sozialrecht weiter entwickelt werden, wobei als Ziele insbesondere die Förderung der familiären Solidarität (Ehe, Lebensgemeinschaften und Patchwork-Beziehungen), eine Hebung der Erwerbsquote, Armutsbekämpfung, Beseitigung von Diskriminierungen und Altersabsicherung erreicht werden sollen. In diesem Sinn wird auch eine Weiterentwicklung des Unterhaltsrechts angestrebt. Der Kindesunterhalt soll unter Evaluierung des Unterhaltsvorschussrechts durch ein modifiziertes Modell(weg vom Gericht hin zur Verwaltungsbehörde) unter Verwendung der behördlicherseits verfügbaren Leistungsdaten effizienter und rascher durchsetzbar werden. Für Transgender-Personen sollen rechtliche Verbesserungen herbeigeführt werden." (S. 147)
Justizministerin Mag. Karin Gastinger und RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner berichteten heute in einer gemeinsamen Pressekonferenz, dass der Grossteil der ausschliesslich oder vorwiegend auf Grund der vormaligen anti-homosexuellen Sonderstrafgesetze erfolgten Verurteilungen im Gnadenweg aus dem Strafregister gelöscht worden sind.
Dies geschah durch den und auf Initiative des Herrn Bundespräsidenten, Dr. Heinz Fischer, der sich massiv eingesetzt hatte, nachdem ihm das RKL in einem persönlichen Gesprächstermin im Februar 2005 dieses Anliegen unterbreitet hat. In einigen Fällen von ausschliesslich auf Grund § 209 StGB verurteilten Personen konnten das Justizministerium und das RKL keine Übereinstimmung erzielen. RKL-Präsident Graupner vertritt diese Fälle nun vor dem Obersten Gerichtshof. Die noch erforderliche Aufhebung der Urteile und die Entschädigung der Opfer der anti-homosexuellen Strafverfolgung liegt ausserhalb der Kompetenz der Justizministerin und obliegt dem Parlament.
Verraten und verkauft sieht die offen lesbische Nationalrats- abgeordnete der Grünen Ulrike Lunacek die LesBiSchwulen ÖsterreicherInnen. Und tatsächlich hat die SPÖ sämtliche im Wahlkampf uns gegebene Versprechen gebrochen.
Die von Gayboy und RKL im Wahlkampf gestellte Frage an die SPÖ war klar und eindeutig, die Antwort noch mehr:
"Ist für Ihre Partei die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare eine Koalitionsbedingung? Antwort: JA. Wobei zu sagen ist, dass das sicher in Koalitionsverhandlungen ein harter Brocken werden wird."
Wie wir jetzt wissen wurde die Gleichstellung keine Koalitionsbedingung. Doch nicht nur das. Während Eurofighter, Studiengebühren, Grundsicherung und Co in den vergangenen Monaten bis zum Exzess als Streitpunkte zwischen den VerhandlerInnen ausgewalzt wurden, musste man die Rechte von Homo- und Bisexuellen, wie Menschenrechte überhaupt, mit der Lupe suchen, und fand sie selbst dann kaum.
Mehr unter www.gayboy.at
Rechtskomitee LAMBDA: „Ball liegt nun beim Verfassungsgerichtshof“
Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL) zeigt sich enttäuscht über das kürzlich zugestellte Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs (18.12.2006, 2006/16/0124), mit dem dieser die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer bestätigt. Der Fall liegt nun beim Verfassungsgerichtshof.
Rechtskomitee LAMBDA: „Rückschritte durch das Fremdenpaket 2006 müssen zurückgenommen werden“
Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL) weist angesichts der nunmehr heissen Phase der Regierungsverhandlungen darauf hin, dass das Fremdenpaket 2006 zuvor bestehende Möglichkeiten der Familienzusammenführung für binationale gleichgeschlechtliche Paare abgeschafft hat und fordert die Koalitionsverhandler von SPÖ und ÖVP auf, wenigstens diese Rückschritte wieder zurückzunehmen.
RKL kündigt Anrufung des Menschenrechtsgerichtshofs an
Nach den Erfolgen im Steuerrecht, bei der Mitversicherung in der Krankenversicherung und der Transgender-Ehe auf nationaler Ebene geht die RKL-Klagsoffensive zur Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare nun in nächste, die europäische Runde. Das Bezirksgericht Neusiedl hat einer Frau die Genehmigung der Adoption des Kindes ihrer Lebensgefährtin verweigert. Nach dem Landesgericht Eisenstadt hat dies nun auch der Oberste Gerichtshof bestätigt. Jetzt ist der Europäische Menschenrechtsgerichtshof am Wort.
News-Stiefkind-Adoption-PA-061122.pdf
Der Beschluss im Wortlaut
RKL: „Homo- und Bisexuelle dürfen ausserhalb des Arbeitsplatzes nicht schutzlos bleiben“
Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle Frauen und Männer, begrüsst den ersten rechtskräftigen Zuspruch von Schadenersatz für Mobbing eines homosexuellen Arbeiters durch das Landesgericht Salzburg. Das RKL weist aber zugleich darauf hin, dass homo- und bisexuelle Frauen und Männer ausserhalb des Arbeitsplatzes derartigen Diskriminierungen nach wie vor schutzlos ausgeliefert sind und fordert die Koalitionsverhandler SPÖ und ÖVP auf, dem rasch ein Ende zu setzen.
- 15 Jahre RKL - Alles über die weltweit erste Ehrung einer LesBiSchwulen Organisation in einem Parlament
JUS AMANDI Ausgabe 4/2006 | JUS AMANDI Archiv
RKL kündigt Anrufung des Menschenrechtsgerichtshofs an
Nur zwei Tage nach dem historischen Festakt „15 Jahre RKL“ im Parlament beschert der Verfassungsgerichtshof Opfern der anti-homosexuellen Sonderstrafgesetze eine herbe Enttäuschung. Mit seinem soeben zugestellten Erkenntnis (VfGH 04.10.2006, B 742/06) bestätigen die Verfassungsrichter die fortgesetzte österreichweite Speicherung solcher Verurteilungen im Strafregister. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL) kündigt Beschwerde beim Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) an.
News-Stigmatisierung-PA-061019-D.pdf
Das Erkenntnis im Wortlaut
RKL: „Nicht die Moral unserer Verfassungsordnung“
Wie soeben bekannt geworden ist, hat das Oberlandesgericht Wien in einer Entscheidung vom Juni dieses Jahres (OLG Wien 13.06.2006, 20 Bs 155/06z) das berüchtigte antihomosexuelle Sonderstrafgesetz § 209 Strafgesetzbuch (StGB) als moralisch einsehbar bezeichnet. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL) zeigt sich entsetzt und kündigt Beschwerde beim Menschenrechtsgerichtshof an.














