RKL: „Homo- und Bisexuelle dürfen ausserhalb des Arbeitsplatzes nicht schutzlos bleiben“
Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle Frauen und Männer, begrüsst den ersten rechtskräftigen Zuspruch von Schadenersatz für Mobbing eines homosexuellen Arbeiters durch das Landesgericht Salzburg. Das RKL weist aber zugleich darauf hin, dass homo- und bisexuelle Frauen und Männer ausserhalb des Arbeitsplatzes derartigen Diskriminierungen nach wie vor schutzlos ausgeliefert sind und fordert die Koalitionsverhandler SPÖ und ÖVP auf, dem rasch ein Ende zu setzen.
- 15 Jahre RKL - Alles über die weltweit erste Ehrung einer LesBiSchwulen Organisation in einem Parlament
JUS AMANDI Ausgabe 4/2006 | JUS AMANDI Archiv
RKL kündigt Anrufung des Menschenrechtsgerichtshofs an
Nur zwei Tage nach dem historischen Festakt „15 Jahre RKL“ im Parlament beschert der Verfassungsgerichtshof Opfern der anti-homosexuellen Sonderstrafgesetze eine herbe Enttäuschung. Mit seinem soeben zugestellten Erkenntnis (VfGH 04.10.2006, B 742/06) bestätigen die Verfassungsrichter die fortgesetzte österreichweite Speicherung solcher Verurteilungen im Strafregister. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL) kündigt Beschwerde beim Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) an.
News-Stigmatisierung-PA-061019-D.pdf
Das Erkenntnis im Wortlaut
RKL: „Nicht die Moral unserer Verfassungsordnung“
Wie soeben bekannt geworden ist, hat das Oberlandesgericht Wien in einer Entscheidung vom Juni dieses Jahres (OLG Wien 13.06.2006, 20 Bs 155/06z) das berüchtigte antihomosexuelle Sonderstrafgesetz § 209 Strafgesetzbuch (StGB) als moralisch einsehbar bezeichnet. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL) zeigt sich entsetzt und kündigt Beschwerde beim Menschenrechtsgerichtshof an.
- 15 Jahre Rechtskomitee Lambda!
- Festakt „Wider die sexuelle Apartheid“
- Verfassungsgerichtshof hebt Transsexuellenerlass auf
JUS AMANDI Ausgabe 3/2006 | JUS AMANDI Archiv
Rechtskomitee LAMBDA: „Regierung soll Familien fördern, nicht zerstören“
Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL) zeigt sich hocherfreut über das soeben bekannt gegebene Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs, mit dem das Höchstgericht den vom Innenministerium verordneten Scheidungszwang für gleichgeschlechtliche Ehepaare aufgehoben haben (VfGH 08.06.2006, V 4/06).
News-Transsexuellenerlass-PA-060705-RKL.pdf
Das Erkenntnis im Wortlaut
RKL ruft den Menschenrechtsgerichtshof an. Im Zuge der RKL-Klagsoffensive hat der Verfassungsgerichtshof letzten Oktober die gesetzlichen Bestimmungen über die Mitversicherung von LebensgefährtInnen in der Krankenversicherung aufgehoben, weil sie homosexuelle Paare diskriminieren. ÖVP/BZÖ/FPÖ haben diese Diskriminierung nun neuerlich beschlossen.
Die Justizministerin hat einen Entwurf für ein Familienrechts-Änderungsgesetz 2006 vorgelegt, das noch vor den Wahlen beschlossen werden soll. Mit diesem Gesetz soll die nichteheliche Lebensgemeinschaft erstmals gesetzlich definiert werden. Umfassende Gleichbehandlung für homosexuelle Paare bringt auch dieses Gesetz nicht. Das RKL hat im Zuge des Begutachtungsverfahrens eine Stellungnahme abgegeben, die wir hier zum Download bereitstellen.
- Diskriminierung bei der Mitversicherung neuerlich beschlossenn
- RKL begrüsst Forderung der SPÖ Wien nach Öffnung der Ehe
- Festakt „Wider die sexuelle Apartheid“ im Parlament
- Homosexuelle NS-Opfer nur rehabilitiert, wenn sie selbst Angehörige der NS-Staatsmacht waren
JUS AMANDI Ausgabe 2/2006 | JUS AMANDI Archiv
Rechtskomitee LAMBDA: Keine Rechtsghettos sondern Gleiches Recht für Alle! Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle Frauen und Männer, begrüsst mit grosser Freude die am Wochenende vom Landesparteitag der Wiener SPÖ erhobene Forderung nach Öffnung der Zivilehe und vollem Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare. Das RKL fordert die Regierungsparteien auf, ihren Widerstand gegen gleiche Rechte endlich aufzugeben.