Plattform gegen § 209: „Rehabilitationsgesetz muss endlich behandelt werden“
Wie der Plattform gegen § 209 soeben bekannt wurde hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) heute Österreich neuerlich wegen der jahrelangen Homosexuellenverfolgung auf Grund des antihomosexuellen Sonderstrafgesetzes § 209 Strafgesetzbuch verurteilt (R.H. gg. Österreich). Der Fall von R.H. erregte 2002 besonderes Aufsehen, weil Österreichs Polizei- und Justizbehörden gleichsam in den letzten Stunden des § 209 unerbittliche Härte an Tag gelegt und dabei noch dazu das Recht gebrochen und ein unfaires Strafverfahren geführt haben. Die Republik muss nun EUR 44.000,– Schadenersatz bezahlen.
News-209-Rehabilitationsgesetz-PA-060119.pdf
Die Plattform gegen § 209 begrüsst mit grosser Freude das soeben bekannt gewordene Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs zu den § 209-Polizeidaten. Demnach sind diese Daten nicht nur aus den Computer-Datenbanken zu löschen sondern auch aus den manuellen, auf Papier geführten Dateien (VwGH 19.12.2005, 2005/06/0140).
News-209-Polizeidaten-PA-060113.pdf
Erkenntnis des VwGH im Wortlaut
Rechtskomitee LAMBDA: „Regierung soll Familien fördern, nicht zerstören“
Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL) zeigt sich hocherfreut über den Beschluss des Verfassungsgerichtshofs, mit dem die Verfassungsrichter Bedenken gegen den vom Innenministerium verordneten Scheidungszwang für gleichgeschlechtliche Ehepaare geäussert haben (VfGH 02.12.2005, B 947/05).
News-Transsexuellenerlass-PA-060112.pdf
Beschluß des VfGH im Wortlaut
RKL: „Nun ist das Landesgericht Eisenstadt am Wort“
Nach den Erfolgen im Steuerrecht und bei der Mitversicherung in der Krankenversicherung geht die RKL-Klagsoffensive zur Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare in die nächste Runde. Das Bezirksgericht Neusiedl hat einer Frau die Genehmigung der Adoption des Kindes ihrer Lebensgefährtin verweigert. Nun hat das Landesgericht Eisenstadt über den Fall zu entscheiden.
News-VfGH-Klagsoffensive-adoption-060109.pdf
Dieser Tage stehen wieder die alljährlichen Weihnachtsspenden an. Vielleicht denkst Du dabei auch an das RKL, das für seine Arbeit keine öffentliche Unterstützung erhält. Um in den nächsten Jahren ebenso erfolgreich für LesBiSchwule Freiheit und Gleichheit kämpfen zu können wie in den letzten 15 Jahren ist das RKL ausschliesslich auf Mitgliedsbeiträge und Spenden angewiesen. Mit Deiner Mitgliedschaft und/oder Spende hilfst Du nicht nur uns und anderen sondern vor allem auch Dir selbst.
Weihnachtsspendenkonto des RKL: Erste Bank 28019653400 (BLZ 20111)
Die Erfolgsstory RKL
- Ausschluss von Homosexuellen aus Mitversicherung verfassungswidrig
- Unterschiede zwischen der Eingetragenen Partnerschaft und dem Zivilpakt
- Grüne beantragen Öffnung der Zivilehe
- Homosexuelle Opfer des Nationalsozialismus
JUS AMANDI Ausgabe 4/2005 | JUS AMANDI Archiv
"Sehr geehrter Herr Präsident, im gestrigen Kurier (S. 2) werden Sie zitiert, dass Sie gegen die Öffnung der Ehe für Homosexuelle sind, wobei festgehalten wird, dass dies lediglich Ihre persönliche Meinung wäre. Ich bitte Sie nun mir zu erlauben meine Meinung zu Homosexuellen, insbesondere auch zur einschlägigen Judikatur Ihres Gerichtshofes zu äußern..."
Riesenerfolg der RKL-Klagsoffensive: „Regierung manövriert sich in ausweglose Situation“ Wie soeben bekannt wurde, hat der Verfassungsgerichtshof die gesetzlichen Bestimmungen über die Mitversicherung von LebensgefährtInnen in der Krankenversicherung aufgehoben, weil sie homosexuelle Paare diskriminieren. Diese Diskriminierung diene nicht der Familienförderung. Die Sozialversicherungsgesetze bestimmen, daß LebensgefährtInnen in der Krankenversicherung seines Partners/ihrer Partnerin anspruchsberechtigt sind. Allerdings bestimmt das Gesetz auch ausdrücklich, daß diese Lebensgefährten verschiedengeschlechtlich sein müssen.
News-VfGH-Klagsoffensive-Erfolg-051110.pdf
Erkenntnis des VfGH im Wortlaut
Am 1. Juli 2005 ist das Anerkennungsgesetz 2005 in Kraft getreten, mit dem sämtliche Urteile aus der Nazizeit aufgehoben wurden, die auf „typisch nationalsozialistischem Unrecht“ beruhen. Desweiteren wurde „sexuelle Orientierung“ als Anspruchsgrund in das Opferfürsorgegesetz eingefügt. Nach wie vor nicht enthalten sind homo- und bisexuelle Opfer des Nationalsozialismus jedoch in den Wiedergutmachungsbestimmungen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG), sodass ihre Haft- und KZ-Zeiten immer noch nicht als Pensionszeiten zählen. Die grüne Justizsprecherin und RKL-Kuratoriumsmitglied, Mag.a Terezija Stoisits, hat daher Anfragen an Justizministerin und Sozialministerin gestellt. Sie will darin insb. wissen, ob Verurteilungen im Dritten Reich wegen homosexueller Kontakte als „typisch nationalsozialistisches Unrecht“ angesehen werden und warum homo- und bisexuelle Opfer des Nationalsozialismus in die Wiedergutmachungsbestimmungen des ASVG wieder
Anfrage an die Justizministerin
Anfrage an die Sozialministerin
Das Rechtskomitee LAMBDA begrüsst mit grosser Freude den gestern im Nationalrat eingebrachten Antrag der Grünen nach Öffnung der Zivilehe für gleichgeschlechtliche Paare, und ruft die anderen Parteien auf, der vollen und wirklichen Gleichberechtigung zuzustimmen. Immer mehr Staaten heben eines der letzten Eheverbote, jenes der Gleichgeschlechtlichkeit, auf. Nach den Niederlanden, Belgien, Spanien, Kanada und Teilen der USA hat vor kurzem auch die Republik Südafrika diesen Schritt gesetzt. Der Oberste Gerichtshof des Landes hat die Beschränkung der Ehe auf verschiedengeschlechtliche Paare für menschenrechtswidrig erklärt. In Schweden steht die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare bevor, und der Oberste Gerichtshof Luxemburgs wiederum hat die Pläne der Regierung für eine eingetragene Partnerschaft kritisiert; Gleichbehandlung sei nur durch die Möglichkeit der Eheschliessung zu erreichen.














