Gleichgeschlechtlicher Lebensgefährte sollte EUR 12.000,- für Aufenthaltsbewilligung zahlen. Erster Erfolg der RKL-Klagsoffensive. Einen frappanten Fall von Homosexuellendiskriminierung hat letztes Jahr das Finanzamt Salzburg geliefert. Ein homosexueller Student hat eine Aufenthaltsbewilligung erhalten, weil sich sein Lebensgefährte für seinen Unterhalt verbürgt hat. Daraufhin wollte das Finanzamt von dem mittellosen Studenten fast EUR 12.000,- Schenkungssteuer. Der Unabhängige Finanzsenat hat den Bescheid nun aufgehoben und dabei ausgesprochen, dass homosexuelle Partner nicht anders behandelt werden dürfen als heterosexuelle.
Plattform gegen § 209 dankt Bundespräsident Fischer. Die Plattform gegen § 209 zeigt sich sehr erfreut darüber, dass Justizministerin Gastinger sich schlussendlich der moralischen Autorität des Herrn Bundespräsidenten gebeugt und die Begnadigung von Opfern der anti-homosexuellen Sonderstrafgesetze in Aussicht gestellt hat. Die Plattform weist aber gleichzeitig darauf hin, dass die Zugeständnisse der Ministerin zu kurz greifen und nicht alle Opfer erfassen.
Die grüne Justizsprecherin Mag. Terezija Stoisits hat am 20.09.2005 im Justizausschuss des Nationalrates den von RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner verfassten Entwurf eines „Amnestie-, Rehabilitierungs- und Entschädigungsgesetzes“ (AREG) für die Opfer der Homosexuellenverfolgung eingebracht. ÖVP und BZÖ/FPÖ stimmten den Antrag nieder. Stoisits wird das AREG nun als Initiativantrag im Parlament einbringen.
Plattform gegen § 209: „Bundespräsident Fischer hat völlig recht“. Gastinger hat sich gestern gegen das Ersuchen des Herrn Bundespräsidenten auf Begnadigung der Opfer der anti-homosexuellen Strafverfolgung gestemmt und in ihren Rechtfertigungsversuchen den Eindruck erweckt, dass es sich bei den Verurteilten um Verbrecher handelt, die zugleich mit dem anti-homosexuellen Sonderstrafgesetz auch wegen anderer Verbrechen verurteilt worden seien. Die Plattform gegen § 209 stellt in aller Deutlichkeit klar: Das ist unrichtig.
Plattform gegen § 209: „Die Stigmatisierung muss ein Ende haben“. Bundespräsident Dr. Heinz Fischer hat Justizministerin Mag. Karin Gastinger ersucht, das Gnadenrecht bei Verurteilten nach den anti-homosexuellen Sonderstrafgesetzen grosszügiger zu handhaben. Dies teilte der Bundespräsident der Plattform gegen § 209 in einem Schreiben mit. Wie im Sommer bekannt wurde sind im österreichweiten (Vor)Straf(en)register immer noch 1.434 (!) Männer und Frauen vorgemerkt, die nach den anti-homosexuellen Sonderstrafgesetzen verurteilt worden sind. Während nach dem erst jüngst (2002) aufgehobenen § 209 Strafgesetzbuch 476 Verurteilte als vorbestraft registriert sind, werden nach dem bereits 1971 (!) beseitigten Totalverbot homosexueller Kontakte (§ 129 I b Strafgesetz 1852) gar immer noch 558 Männer und Frauen vorgemerkt.
Plattform gegen § 209 zeigt sich erfreut. Justizministerin Mag. Karin Gastinger hat in ihrer jüngsten Anfragebeantwortung zu § 207b StGB, der 2002 eingeführten Ersatzbestimmung für das anti-homosexuelle Sonderstrafgesetz § 209 StGB, bekräftigt, dass Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr die freie selbstbestimmte Wahl ihrer SexualpartnerInnen haben. Aus den früheren Anfragebeantwortungen Gastingers und ihres Vorgängers Böhmdorfer zu § 207b ging hervor, dass Gerichtsverfahren immer wieder eingeleitet werden, ohne dass ein Anfangsverdacht auf eine verbotene Beziehung, also auf Erfüllung der Tatbestandsmerkmale des § 207b StGB, vorliegt. Immer wieder reichten Staatsanwaltschaften sexuelle Kontakte mit 14- bis 18jährigen alleine (ohne weitere Umstände) bereits zur Einleitung gerichtlicher Untersuchungen, ob vielleicht einer der Fälle des § 207b erfüllt sein könnte. Geradezu so, als würde man wegen jeden sexuellen Kontaktes gerichtliche Untersuchungen einleiten, ob nicht vielleicht eine Vergewaltigung vorliegt.
Das Rechtskomitee LAMBDA lehnt das heute von Justizministerin Mag. Karin Gastinger präsentierte Modell für eine „Homoehe-light“ ab und erneuert seine Forderung nach Gleichberechtigung homosexueller Paare. Es ist zwar sehr positiv, wenn die Palette der familienrechtlichen Institute erweitert wird und damit Paare aus mehr Alternativen auswählen können. Die Schaffung einer Ehe zweiter Klasse ändert aber nichts an der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare. Während Homosexuelle derzeit eine (formlose Lebensgemeinschaft) und Heterosexuelle zwei Wahlmöglichkeiten haben (formlose Lebensgemeinschaft – Ehe), werden ihnen nach dem jetzt angekündigten Modell des BZÖ zwei (formlose Lebensgemeinschaft – „Homoehe-light“), Heterosexuellen dann aber drei (formlose Lebensgemeinschaft – „Homoehe-light“ – Ehe) offen stehen. Die Wahlfreiheit steigt, die Ungleichheit aber bleibt.
Das Rechtskomitee LAMBDA zeigt sich bestürzt über die vom Standard in seiner Wochenendausgabe wiedergegebenen Aussagen der Zweiten Nationalratspräsidenten und SPÖ-Frauenvorsitzenden, Dr. Barbara Prammer, und der grünen Nationalratsabgeordneten Mag. Ulrike Lunacek. Wie die Tageszeitung berichtet, hätten die beiden Politikerinnen erklärt, die Gleichstellung homosexueller Partnerschaften sei für ihre Parteien keine Bedingung für eine Koalition mit der ÖVP.
News-Prammer-Lunacek-PA-050912.pdf
Reaktionen von Rot und Grün
Was bringen sie für LesBiSchwule und TransGender-BürgerInnen? Seit geraumer Zeit sind nun sowohl im Bund als auch in Wien, zT in Umsetzung europarechtlicher Vorgaben, Antidiskriminierungs- bzw. Gleichbehandlungsgesetze in Kraft, die auch gegen Diskriminierung auf Grund sexueller Orientierung schützen. Da die neuen Gesetze und die auf Ihrer Grundlage eingerichteten Institutionen in der Bevölkerung noch weitgehend unbekannt sind, haben sich das Rechtskomitee LAMBDA und die Wiener Antidiskriminierungsstelle für gleichgeschlechtliche Lebensweisen zu einer Informationsveranstaltung entschlossen, die der Vorstellung der neuen Schutzbestimmungen ebenso dienen soll wie dem Kennenlernen und dem Gedankenaustausch zwischen den Vollzugsorganen und den potentiellen Diskriminierungsopfern.
Veranstaltung am 1.September 2005, 19 Uhr, Rathaus Wien - Details in der Ankündigung
Die Gleichgültigkeit der Weltöffentlichkeit ist ein noch grösserer Skandal als die Hinrichtung der Jugendlichen selbst. Ende Juli erschütterte eine Meldung die LesBiSchwule Welt: am 19. Juli wurden, mit Billigung des Obersten Gerichtshofes, im Iran zwei junge Männer gehängt, weil sie homosexuelle Kontakte hatten. Die Bilder der Hinrichtung gingen um die Welt, bewegt haben sie freilich nur die Homo- und Bisexuellen selbst. Die Hetero-Welt interessiert es nicht die Bohne. Die grösste deutsche Tageszeitung hat den Staatsmord sogar höhnisch begrüsst.
News-Iran-050816.pdf














