Helmut Graupner Vertreter Österreichs. Wie soeben bekannt wurde hat die Europäische Kommission vor einigen Tagen eine europaweite ExpertInnengruppe zur Bekämpfung von Diskriminierung auf Grund sexueller Orientierung eingesetzt. Der Auftrag zur Koordinierung dieser Gruppe erging an die Universität Leiden in den Niederlanden. Die Hauptaufgabe der Gruppe wird es sein, die EU-Kommission im Kampf gegen Diskriminierung von homo- und bisexuellen Menschen umfassend zu beraten und sie dabei vor allem über die Umsetzung der Anti-Diskriminierungs-Richtlinie 2000/78/EG in den Mitgliedstaaten zu informieren. Zu diesem Zweck wird die ExpertInnengruppe u.a. jährlich einen rechtsvergleichenden Bericht erarbeiten.
Nach der Sicherheitsdirektion Wien hat nun auch die Sicherheitsdirektion Oberösterreich die erkennungsdienstlichen Daten eines § 209-Opfers gelöscht. Der Mann war im Frühjahr 2001 durch das Landesgericht Wels ausschließlich wegen Versuchs nach § 209 zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Linz hatte das Urteil bestätigt und dabei bedauert, daß es die Strafe, mangels Berufung auch des Staatsanwalts, nicht erhöhen konnte.
Plattform gegen § 209 begrüßt Entscheidung des Landesgerichtes Innsbruck. Nach einer Reihe gegenteiliger Entscheidungen hat nun erstmals ein österreichisches Strafgericht eine nach dem anti-homosexuellen Sonderstrafgesetz § 209 StGB verhängte Strafe wegen dessen Aufhebung gemildert. Der betroffene Mann wurde im Dezember 2001 vom Landesgericht Innsbruck ausschließlich auf Grund des § 209 StGB zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt.
Wegen ihres Vorstoßes zur Bestrafung der Kunden "illegaler" Prostituierter hat das Rechtskomitee LAMBDA in einem offenen Brief an die Wiener Stadträtin Renate Brauner klar Position bezogen. Die vorgeschlagene Maßnahme würde die homosexuelle Prostitution nahezu vollständig rekriminalisieren und birgt die Gefahr regelmäßiger Polizeirazzien in den Szenelokalen wie zuletzt in der Verbotszeit vor 1971.
Das Innenministerium hat kürzlich dem Antrag eines Mannes auf Löschung seiner erkennungsdienstlichen Daten stattgegeben, der von Polizeibeamten beim Sex in einer öffentlichen WC-Anlage betreten worden ist. Im Jänner nahm der Mann in der WC-Anlage der Wiener U-Bahnstation Vorgartenstraße im Bereich des Pissoirs mit einem anderen Mann sexuelle Handlungen vor, als plötzlich eine Polizeibeamtin in Zivil eintrat und die beiden Männer und andere dort befindliche Paare zum Verlassen der Anlage aufforderte.
Kärntner Oralsex-Urteil: Justizminister Böhmdorfer hat sein vor vier Monaten gegebenes Versprechen, im Kärntner Oralsex-Fall die Wiederaufnahme des Verfahrens einleiten zu lassen, nicht wahr gemacht. Gesundheitsminister Haupt wiederum ließ wissen, daß man Oralverkehr auch ohne Kondom haben kann, ohne mit den Verhaltensregeln seines Ministeriums in Konflikt zu kommen.
Plattform gegen § 209 hocherfreut. Die Spitzenkandidaten von SPÖ und Grünen, Dr. Alfred Gusenbauer und Dr. Alexander van der Bellen, haben soeben schriftlich versichert, daß sie § 207b StGB, die Ersatzbestimmung für das vom Verfassungsgerichtshof aufgehobene anti-homosexuelle Sonderstrafgesetz § 209 StGB, wieder beseitigen werden.
News
Brief und Antwort Gusenbauer
Brief und Antwort Van der Bellen
Plattform gegen § 209 fordert vollständige Tilgung und angemessene Entschädigung. Im berüchtigten § 209-Liebesbrief-Fall, in dem im Vorjahr ein Mann wegen seiner Liebesbeziehung mit einem 16jährigen zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten, davon fünf Monate ohne Bewährung, verurteilt worden ist, hat Bundespräsident Klestil mit Entschließung 23. September nun den Vollzug der Strafe erlassen. Eine vollständige Begnadigung hat Justizminister Böhmdorfer abgelehnt.
Plattform gegen § 209: Schlimmste Befürchtungen in bezug auf § 207b bestätigt. Obwohl § 209 StGB seit dem 14. August aufgehoben ist weigerte sich das Landesgericht Korneuburg im August, einem Mann die Freiheit zu schenken, der immer noch ausschließlich auf Grund des anti-homosexuellen Sonderstrafgesetz hinter Gittern schmachtet. In seiner Begründung bezieht es sich unter anderem darauf, daß der seinerzeitige jugendliche Partner des Mannes "dümmer" gewesen sei als andere Jugendliche, ergo sei die Tat immer noch, nun nach dem neuen § 207b strafbar. Das Oberlandesgericht Wien hat diese Entscheidung nun vollinhaltlich bestätigt.
Nach den Landesgerichten Korneuburg und Innsbruck hat sich nun auch das Landesgericht Feldkirch, trotz Aufhebung des § 209 StGB geweigert, die über einen homosexuellen Mann verhängte Freiheitsstrafe nachträglich mildern. Der Mann wurde 2001 wegen 25 Sexualstraftaten zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 36 Monaten verurteilt. 16 dieser 25 Delikte waren solche nach § 209. Seit 1997 sieht das Gesetz (§ 31a StGB) die Möglichkeit vor, eine Strafe nachträglich zu mildern, wenn Umstände eintreten, die eine mildere Behandlung des Täters herbeiführen können. Das Landesgericht Feldkirch hat das nun abgelehnt.














