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Wir sind diejenigen, die

homo- und bisexuelle Männerdie Stiefkindadoption erkämpft habendie gemeinsame Adoption vondie künstliche Befruchtung fürdie Ehe für Alle erkämpft habenden Scheidungs- und Operationszwangdas „Dritte Geschlecht“ erkämpft haben

aus dem Kriminal geholt habenvon Kindern erkämpft habenfür lesbische Paare erkämpft haben für Transpersonen beseitigt haben

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Versprecht uns die Aufhebung!

Plattform gegen § 209 an SPÖ und Grüne: die heutige Debatte wird genau verfolgt werden. § 209 neu ist, wie es scheint, nicht mehr zu verhindern. Die Plattform gegen § 209 richtet daher an SPÖ und Grüne den flammenden Appell, in die Hand zu versprechen, daß sie, sobald sie die Möglichkeit dazu haben, die neue Unrechtsbestimmung wieder beseitigen werden.

News-PA-209neu-SP-Gruene-020710.pdf

Brief-SPÖ

Brief-Grüne

§ 207b im Wortlaut mit Begründung

Haftstrafe für Oralsex (VII) - Neuerliche Anfrage

Neuerliche Anfrage der Abg. Terezija Stoisits an Gesundheitsminister Haupt. Auszug, Zitat: "Warum verlangen die Gesundheitsbehörden in ihren Verhaltensregeln in bezug auf Hiv (Safer Sex Regeln) nach wie vor generell und ohne Differenzierung die Verwendung eines Kondoms beim Oralverkehr, obwohl, wie Sie selbst mitgeteilt haben, mittlerweile erkannt wurde, dass bei Oralverkehr einer Hiv-positiven Person an einer Hiv-negativen Person grundsätzlich kein Infektionsrisiko besteht ... ?"

News-Anfrage-GM-SaferSex-020623-Stoisits.pdf

Österreich ist (bald) frei! - Verfassungsgerichtshof hebt §209 auf

Plattform gegen § 209 fordert die sofortige Freilassung aller Gewissensgefangenen und die Entschädigung aller Opfer des Schandparagraphen. Die heute bekannt gewordene Aufhebung des anti-homosexuellen Sonderstrafgesetzes § 209 StGB durch den Verfassungsgerichtshof ist für die Plattform gegen § 209 Grund zur Freude, aber nicht zum Jubel. Von einem wirklichen Anschluß an Europa kann auch jetzt noch keine Rede sein. Dazu müssten Schutzbestimmungen gegen Diskriminierungen erlassen sowie gleichgeschlechtliche Partnerschaften und Familien rechtlich anerkannt werden.

News-PA-020624.pdf

Urteil

Haftstrafe für Oralsex (VI) - Böhmdorfer ordnet Wiederaufnahme an

Überraschende Wende im Fall des "Kärntner Oralsex-Urteils": Justizminister Böhmdorfer hat nun die Staatsanwaltschaft Klagenfurt beauftragt, das Wiederaufnahmeverfahren einzuleiten.
Gesundheitsminister Haupt wiederum ließ wissen, daß die Gesundheitsbehörden nach wie vor bei Oralsex stets die Verwendung eines Kondoms verlangen, obwohl mittlerweile erkannt wurde, daß nicht bei jedem Oralsex auch eine relevante Ansteckungsgefahr besteht. Die Informationsmaterialien der Aids-Hilfen, die diesen heutigen Erkenntnissen entsprechen, sollen an die veralteten Regeln der Gesundheitsbehörden angepasst werden.

News-SaferSEx-PA-020623.pdf

Drei Jahre Haft für §209 - Böhmdorfer gibt zu: derzeit fünf Gewissensgefangene

Im vergangenen Jahr hat das Landesgericht Wiener Neustadt, vor dem auch der berüchtigte "Liebesbrief-Fall" verhandelt worden ist, einen unbescholtenen Mann zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Sein "Verbrechen" lag darin, daß er einverständliche sexuelle Kontakte mit 15 bis 17jährigen jungen Männern hatte und dadurch das anti-homosexuelle Sonderstrafgesetz § 209 StGB übertrat. Dies gab Justizminister Böhmdorfer in Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der grünen Justizsprecherin Terezija Stoisits bekannt. Dabei enthüllte er weitere drei Fälle, in denen über unbescholtene "Ersttäter" Freiheitsstrafen in der Höhe von 1 ¼ bis 1 ½ Jahren verhängt wurden.

Bild: Justizminister Dr. Dieter Böhmdorfer

News-Anfrage-JM-Stat-020219-PA.pdf

22. April 2002: Antwort (Böhmdorfer)

27. Februar 2002: Anfrage

Jus Amandi - der neue Treffpunkt des RKL - ab 6. Mai

'Jus Amandi' lautet der Titel eines neuen Treffpunkts des Rechtskomitees Lambda für politisch und rechtlich interessierte Schwule und Lesben, welcher jeden ersten Montag des Monats ab 19 Uhr in der X-Bar stattfindet. Abseits eines offiziellen Rahmens besteht damit ab sofort die Gelegenheit, im privaten Rahmen und quasi 'After work' über die aktuelle Situation in Österreich zu plaudern und zu diskutieren. Alle sind willkommen - also nicht nur Juristinnen und Juristen -, bei Interesse einfach vorbeizuschauen und bei einem Drink miteinander oder mit MitarbeiterInnen des Rechtskomitees Lambda zu plaudern.


Jus Amandi - jeden ersten Montag des Monats
ab 19 Uhr im Café X-Bar (Wien 6., Mariahilfer Straße 45, im Hof)

Kriminalstatistik 2000 - Anfrage an den Justizminister - Antwort

Die Kriminalstatistik 2000 weist zwei Verurteilungen nach den anti-homosexuellen §§ 220, 221 StGB aus, obwohl die beiden Bestimmungen bereits am 1. März 1997 gestrichen wurden. Die grüne Justizsprecherin und RKL-Kuratoriumsmitglied Terezija Stoisits verlangte Aufklärung. Die Antwort Böhmdorfers: Schlamperei bei der Erstellung der Kriminalstatistik. Es gab angeblich gar keine solchen Verurteilungen. wurden.

Bild: Mag. Terezija Stoisits

22. April 2002: Antwort (Böhmdorfer)

27. Februar 2002: Anfrage

Haftstrafe für Oralsex (V) - Haupt widerspricht neuerlich Böhmdorfer

Gesundheitsminister Haupt hat im Fall des "Kärntner Oralsex-Urteils" neuerlich Justizminister Böhmdorfer widersprochen, der in der Verurteilung eines Hiv-positiven Mannes für die Befolgung der staatlich propagierten Safer-Sex-Regeln nichts Bedenkliches fand.


News-SaferSex-PA-020412.pdf

Anfrage

die Beantwortung

§ 209: Wieder hartes Urteil gegen Homosexuellen

Wie nun bekannt wurde hat das Oberlandesgericht Wien am Montag neuerlich ein hartes Urteil gegen einen Homosexuellen gefällt. Es erhöhte die vom Erstrichter auf Grund des anti-homosexuellen Sonderstrafgesetzes § 209 StGB verhängte Strafe von 6 Monaten Gefängnis auf 9 Monate und ordnete sogar an, daß der in jeder Hinsicht unbescholtene Angeklagte ein Drittel davon ohne Bewährung zu verbüßen hat. Zur Begründung meinte der Vorsitzende: "Die Österreicher wollen das so".


News-PA-020411.pdf

Erkenntnis des VwGH

Anfrage an den Justizminister und die Beantwortung

Anfrage an den Innenminister und die Beantwortung

§ 209-Diversionsfall: Staatsanwalt will harte Strafe für Gewissensgefangenen

Freiwilligkeit der "Unzuchtsopfer" habe "keine Bedeutung". Der erste offiziell von Amnesty International adoptierte Gewissensgefangene Österreichs seit Jahrzehnten soll, geht es nach der Staatsanwaltschaft Wien, hart bestraft werden. Die drei Monate Haft, die der unbescholtene Mann in erster Instanz erhielt, seien zuwenig. Selbst ein halbes Jahr Gefängnis wären dem Staatsanwalt noch zu milde, wie er in seiner eben bekannt gewordenen Berufung ausführt.


News-PA-020403.pdf