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Wir sind diejenigen, die

homo- und bisexuelle Männerdie Stiefkindadoption erkämpft habendie gemeinsame Adoption vondie künstliche Befruchtung fürdie Ehe für Alle erkämpft habenden Scheidungs- und Operationszwangdas „Dritte Geschlecht“ erkämpft haben

aus dem Kriminal geholt habenvon Kindern erkämpft habenfür lesbische Paare erkämpft haben für Transpersonen beseitigt haben

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IUS AMANDI 4/2021 erschienen

- Totalversagen der österreichischen Polizei & Justiz: Ukrainischer Politiker schlägt schwules Paar zusammen
- Gerichtsentscheidungen: Automatische Elternschaft auch in gleichgeschlechtlichen Ehen
- Grazer Islamistenanschläge: Oberlandesgericht Graz gibt Rosa Lila PantherInnen recht

 

JUS AMANDI Ausgabe 4/2021 | JUS AMANDI Archiv

 

 

IUS AMANDI 3/2021 erschienen

- Homophober Hass im Netz: Staatsanwältin will Geheimverfahren
- Homophobe Gewalt: Erfolg gegen unwillige Staatsanwaltschaft

 

JUS AMANDI Ausgabe 3/2021 | JUS AMANDI Archiv

 

 

IUS AMANDI 2/2021 erschienen

- Absurd: Liebesverbot im Land Tirol?
- Österreich: Jede Woche 3-4 homophobe Hassdelikte (Hate-Crimes)
- Homosexuellenverfolgung: Justizministerin entschuldigt sich im Namen der Justiz

 

JUS AMANDI Ausgabe 2/2021 | JUS AMANDI Archiv

 

 

IUS AMANDI 1/2021 erschienen

- Grazer Islamistenanschläge: LGBTIQ-Organisation Opfer zweiter Klasse

 

JUS AMANDI Ausgabe 1/2021 | JUS AMANDI Archiv

 

 

Grazer Islamistenanschläge: Opfer erster und zweiter Klasse

Im Sommer 2020 schlägt ein islamistischer Attentäter, getrieben von Hass auf Juden und Homosexuelle, in Graz sowohl Fensterscheiben der Synagoge ein als auch Schaufensterscheiben des Vereinslokals der RosaLila PantherInnen, der steirischen LGBT-Organisation. Im Strafverfahren gegen den Attentäter wird den RosaLila PantherInnen eine sinnvolle Akteneinsicht hartnäckig verweigert, während die Jüdische Gemeinde Graz volle Akteneinsicht erhält. Darüber wird jetzt das Oberlandesgericht Graz entscheiden.

 

 

Homophober Hass: Erfolg gegen unwillige Staatsanwaltschaft

6. Juni 2019 gegen 05:15: am Heimweg von der Regenbogenparade und der nachfolgenden Party besuchen drei junge Männer, Anfang Zwanzig, noch die McDonald-Filiale am Praterstern auf. Dort versetzte ihre paradetypische Aufmachung (Glitzer- und Regenbogenmakeup, einer von ihnen unbekleideter Oberkörper) einen 35jährigen Gast in extreme Wut. In seiner Rage attackierte er die drei jungen Männer, beschimpfte sie als Schwuchteln, Schwule, Hurensöhne und schwule Sau, spuckte vor ihnen auf den Boden und drohte ihnen mit erhobener Faust an, sie niederzuschlagen und in die Eier zu treten. Gestern stand der Täter vor Gericht. Gegen den Willen der Staatsanwaltschaft.

IUS AMANDI 4/2020 erschienen

- Expertenanhörung im Nationalrat: Ruf nach Aufhebung des Blutspendeverbots
- Gericht: Krankenkasse muss Penoidaufbau auch ohne Entfernung der weiblichen Genitalien bezahlen
- Erratum: Stadtrat Per Hanke verantwortlich für Bekämpfung von Co-Mutter

 

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Expertenanhörung im Nationalrat: Ruf nach Ende des Blutspendeverbots

In der Expertenanhörung des Gesundheitsausschusses des Nationalrates haben sich vier der fünf gehörten Experten für ein Ende des Blutspendeverbots für MSM (Männer, die Sex mit Männern haben) zu Gunsten einer individuellen, geschlechtsunabhängigen Risikobewertung ausgesprochen. Nur der Vertreter des Österreichischen Roten Kreuzes beharrte aus- und nachdrücklich auf dem pauschalen Ausschluss von MSM sowie darauf, bei heterosexuellem Sex weiterhin nicht (!) nach der Verwendung von Kondomen zu fragen. Jetzt ist Gesundheitsminister Anschober (Grüne) am Zug, der im Oktober 2020 das Ende des Blutspendeverbots für MSM bis Ende dieses Jahres angekündigt hatte.

IUS AMANDI 3/2020 erschienen

- Konversionstherapien & Blutspendeverbot: Was ist mit Anschober los?
- RKL-Initiative Diskriminierungsschutz: "Nein, ich stimme keinem gemeinsamen Antrag zu" (offen lesbische ÖVP-Abgeordnete)
- Gegen eigenes Verwaltungsgericht: Stadt Wien bekämpft Co-Mutter bis zur bitteren Neige

 

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Drittes Geschlecht - Erfolg nach Strafanzeige: Erste Geburtsurkunde mit "inter" ausgestellt

Nicht einmal drei Wochen nach der Strafanzeige gegen Innenminister Karl Nehammer und seinen Vorgänger Herbert Kickl bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA)  wegen Amtsmissbrauchs hat Innenminister Nehammer die Software des Personenstadsregister geändert und wurde die erste Geburtsurkunde mit dem Geschlechtseintrag "Inter" ausgestellt. RKL-Präsident Graupner: "Es ist eine Schande, dass es einer Befassung der Strafjustiz bedarf, damit der Innenminister rechtskräftige Höchstgerichtsurteile respektiert".
  
Im Juni 2018 hat der Verfassungsgerichtshof auf Beschwerde von Alex Jürgen entschieden, dass intergeschlechtliche Personen ein Grundrecht darauf haben, dass ihr Geschlecht im Zentralen Personenstandsregister und in Urkunden nicht als männlich oder weiblich eingetragen wird und die Geschlechtsbezeichnung "inter" als ausdrücklich zulässig erklärt. Das oberösterreichische Landesverwaltungsgericht hat daraufhin am 3. Juli 2018 geurteilt, dass das Geschlecht von Alex Jürgen im Zentralen Personenstandsregister, wie beantragt, mit "inter" einzutragen ist.