- Gegen den Verfassungsgerichtshof:
Führt die Regierung das Eheverbot wieder ein?
- Drittes Geschlecht: Innenminister ruft den Verwaltungsgerichtshof an
JUS AMANDI Ausgabe 3/2018 | JUS AMANDI Archiv
- Gegen den Verfassungsgerichtshof:
Führt die Regierung das Eheverbot wieder ein?
- Drittes Geschlecht: Innenminister ruft den Verwaltungsgerichtshof an
JUS AMANDI Ausgabe 3/2018 | JUS AMANDI Archiv
- Erstes Land Europas - Verfassungsgerichtshof: ab sofort drittes Geschlecht
- EuGH 1: EU-Mitglieder müssen gleichgeschlechtliche Ehen anerkennen
- EuGH 2: Scheidungszwang bei Pensionen unzulässig
JUS AMANDI Ausgabe 2/2018 | JUS AMANDI Archiv
Auch Unzulässigkeit geschlechtszuordnender medizinischer Eingriffe bei Kindern klargestellt
Mit seinem heute zugestellten Erkenntnis vom 15. Juni 2018 hat der Verfassungsgerichtshof angeordnet, dass die Geschlechtseintragungen im Personenstandsregister ab sofort der selbstbestimmten Geschlechtsidentität zu entsprechen haben (G 77/2018). Eine intergeschlechtliche Person, die weder männlich noch weiblich ist, hatte am Standesamt Steyr beantragt, ihren Geschlechtseintrag im Geburtenregister auf "inter", "anders", "X" oder eine ähnliche Bezeichnung zu berichtigen. Nach Ablehnungen durch das Standesamt und das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich hat der Verfassungsgerichtshof der intergeschlechtlichen Person nun recht gegeben. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente und intergeschlechtliche Menschen, bezeichnet das Urteil als wegweisend für die Rechte intergeschlechtlicher Menschen in Österreich und weltweit, macht es doch Österreich zum ersten Land Europas und zum dritten weltweit, das ein drittes Geschlecht als Menschenrecht anerkennt.
- Intergeschlechtlichkeit: Verfassungsgerichtshof ebnet Weg für drittes Geschlecht
- Ehe Gleich! - Bürgerinitiative erfolgreich beendet
JUS AMANDI Ausgabe 1/2018 | JUS AMANDI Archiv
Auch Unzulässigkeit geschlechtszuordnender medizinischer Eingriffe bei Kindern klargestellt
Mit seinem heute zugestellten Beschluss vom 14. März 2018 hat der Verfassungsgerichtshof das Verfahren zur Aufhebung der staatlichen Registrierung des Geschlechts eingeleitet (E 2918/2016). Eine intergeschlechtliche Person, die weder männlich noch weiblich ist, hatte am Standesamt Steyr beantragt, ihren Geschlechtseintrag im Geburtenregister auf "inter", "anders", "X" oder eine ähnliche Bezeichnung zu berichtigen. Nach Ablehnungen durch das Standesamt und das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich hat der Verfassungsgerichtshof der intergeschlechtlichen Person nun vorläufig recht gegeben. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente und intergeschlechtliche Menschen, bezeichnet den Fall als wegweisend für die Rechte intergeschlechtlicher Menschen.
Interview mit RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner im aktuellen XTRA! (Nr. 341)
- Einzigartig in Europa: Verfassungsgerichtshof öffnet Ehe und EP für alle
JUS AMANDI Ausgabe 4/2017 | JUS AMANDI Archiv
Voller Erfolg der Bürgerinitiative Ehe Gleich! und ihrer Klagsoffensive „5 Kinder für die Ehe“.
Als erstes Land Europas erkennt Österreich die Ehegleichheit gleichgeschlechtlicher Paare als fundamentales Menschenrecht an; und öffnet zugleich auch die eingetragene Partnerschaft für heterosexuelle Paare. Am 4. Dezember 2017 hat der Verfassungsgerichtshof a) die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare und b) die EP für verschiedengeschlechtliche Paare geöffnet. Beides ab 1. Jänner 2019.
Erster Erfolg der 5 Kinder für die Ehe
In den Verfahren jener fünf Kinder, die mit ihren gleichgeschlechtlichen Eltern deren Eheverbot bekämpfen, hat sich der Verfassungsgerichtshof nun den grundrechtlichen Bedenken der Beschwerdeführer angeschlossen und das Verfahren zur Prüfung des Ausschlusses gleichgeschlechtlicher Paare von der Zivilehe eingeleitet.
- Nationalratswahl 2017: Das große RKL-Wahlspecial
- Eheverbot: Zwangsouting durch die eignetragene Partnerschaft
JUS AMANDI Ausgabe 3/2017 | JUS AMANDI Archiv