Wegweisend für die Rechte intergeschlechtlicher Personen
Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich entscheidet über die Anerkennung eines dritten Geschlechts. Eine intergeschlechtliche Person, die weder männlich noch weiblich ist, hatte am Standesamt Steyr beantragt, ihren Geschlechtseintrag im Geburtenbuch auf "inter", "anders", "X" oder eine ähnliche Bezeichnung zu berichtigen. Über die Beschwerde gegen die Ablehnung des Standesamtes erntscheidet nun das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente und intersexuelle Menschen, bezeichnet den Fall als wegweisend für die Rechte intergeschlechtlicher Menschen.