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Wir sind diejenigen, die

homo- und bisexuelle Männerdie Stiefkindadoption erkämpft habendie gemeinsame Adoption vondie künstliche Befruchtung fürdie Ehe für Alle erkämpft habenden Scheidungs- und Operationszwangdas „Dritte Geschlecht“ erkämpft haben

aus dem Kriminal geholt habenvon Kindern erkämpft habenfür lesbische Paare erkämpft haben für Transpersonen beseitigt haben

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Immer noch 32 Ungleichbehandlungen Ehe - EP

2 Jahre nach Rundem Tisch

Vor bereits fast zwei Jahren, am 8. April 2014 haben Familienministerin Karmasin (ÖVP), Innenministerin Mikl-Leitner (ÖVP) und Justizminister Brandstetter (ÖVP) zu einem Runden Tisch mit LGBT-NGOs geladen. Dabei war von einem Klimawandel im Verhältnis der ÖVP zu den gleichgeschlechtlich l(i)ebenden und transidenten BürgerInnen die Rede und es wurde die Durchforstung der Ungleichbehandlungen von Ehe und EP zugesagt und, als Sofortmaßnahme, die Öffnung der Standesämter noch vor dem Sommmer 2014 (!) versprochen. 

3 Tage vor Weihnachten: Gericht verkündet Urteil zur gleichgeschlechtlichen Ehe

Weihnachtsgeschenk?

Kinder mit zwei Müttern oder zwei Vätern müssen in Österreich zwangsweise unehelich sein, weil Ihre Eltern nicht heiraten dürfen. Fünf Kinder klagen nun, gemeinsam mit ihren Eltern, gegen das Eheverbot. Damit ihre Eltern heiraten dürfen. Und sie auch eheliche Kinder sein dürfen, so wie ihre Altersgenossen mit einem Vater und einer Mutter. Am 26. November 2015 fand die erste Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Wien statt. Bereits am 21. Dezember 2015 (11.30), drei Tage vor Weihnachten, verkündet das Gericht der Öffentlichkeit seine Entscheidung (Wien 19, Muthgasse 62, Zi B2.02 = Verhandlungssaal 3).

IUS AMANDI 4/2015 erschienen

- Ehe Gleich: 5 Kinder klagen gegen das Eheverbot ihrer Eltern
- Eheverbot: Parlament fordert Regierung zur Rechtfertigung auf
- Ehe: Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien fordert Gleichbehandlung aller Familien
- Trotz EGMR-Urteil: SPÖ, ÖVP & NEOS verhöhnen die Opfer
- Weihnachten: Denk an Deine Rechte!

 

JUS AMANDI Ausgabe 4/2015 | JUS AMANDI Archiv

 

 

EGMR: RKL-Präsident Graupner vertritt Schweizer Leihmutterschaftskind

Kindeswohl erfordert Anerkennung beider Wunscheltern

Im Mai 2015 hat das Schweizer Bundesgericht in einem knappen 3:2-Entscheid dem nicht-genetischen Vater eines Männerpaares, welches in den USA mit Hilfe einer Leihmutterschaft Eltern eines Kindes geworden sind, die Anerkennung als rechtlicher Elternteil verweigert (Urteil 5A_748/2014). Nur der genetische Vater wurde in das Personenstandsregister eingetragen. Bezüglich der Leihmutter erkannte das Schweizer Höchstgericht das US-Urteil hingegen an: sie ist auch in der Schweiz nicht als Mutter anerkannt und das Kind in der Schweiz daher, anders als in den USA, rechtlich ein Ein-Eltern-Kind.

Trotz EGMR-Urteil: SPÖ, ÖVP & NEOS verhöhnen die Opfer

RKL:  Unrechtsurteile bleiben weiter aufrecht!

SPÖ, ÖVP und NEOS haben gestern im Justizausschuss des Parlaments ein Gesetz beschlossen, das die Tausenden auch noch von der Zweiten Republik jahrzehntelang strafrechtlich verfolgten homo- und bisexuellen Frauen und Männer verhöhnt. Bereits im November 2013 (!) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Österreich wegen der anhaltenden Vormerkung von Opfern der homophoben Sonderstrafgesetze verurteilt. Erst jetzt, fast zwei (!) Jahre später, wird ein Gesetz zur Umsetzung des Urteils beschlossen. An der Diskriminierung hält es jedoch fest. Kein einziges Unrechtsurteil wird aufgehoben. Die Schande geht in die Verlängerung.

Ehe: Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien fordert Gleichbehandlung aller Familien

Gleichstellung stärkt das Selbstbewusstsein der Kinder, baut Diskriminierung ab und fördert damit das Kindeswohl

Heute findet im Verwaltungsgericht Wien die erste Verhandlung in den Verfahren statt, die fünf Familien gegen das Eheverbot für gleichgeschlechtliche Paare in Österreich eingeleitet haben.

Dieser Schritt ist ein wichtiger Schritt für Eltern aber auch für Kinder, da eine Gleichstellung ein wesentlicher Beitrag zum Abbau der Diskriminierung von Regenbogenfamilien darstellt.

5 Kinder klagen gegen das Eheverbot ihrer Eltern

Kinder sind zwangsweise unehelich

Kinder mit zwei Müttern oder zwei Vätern müssen in Österreich zwangsweise unehelich sein, weil Ihre Eltern nicht heiraten dürfen. Fünf Kinder klagen nun, gemeinsam mit ihren Eltern, gegen das Eheverbot. Damit ihre Eltern heiraten dürfen. Und sie auch eheliche Kinder sein dürfen, so wie ihre Altersgenossen mit einem Vater und einer Mutter. Morgen Donnerstag, 26. November 2015 findet die erste Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Wien statt (Wien 19, Muthgasse 62, 12.00, Verhandlungssaal 7).

Eheverbot: Parlament fordert Regierung zur Rechtfertigung auf

Bereits 45.000 fordern die Ehegleichheit

Der Petitionsausschuß des Nationalrates hat letzten Dienstag, 17. November 2015, die Beratung der Bürgerinitiative "Ehe Gleich!" zur Aufhebung des Eheverbotes für gleichgeschlechtliche Paare begonnen. Einstimmig hat der Ausschuss sowohl Justizminister Brandstetter als auch Familienministerin Karmasin aufgefordert, zur Forderung der Bürgerinitiative Stellung zu nehmen.



Parlament startet Beratung der Bürgerinitiative Ehe Gleich!

Bereits jetzt eine der erfolgreichsten Bürgerinitiativen überhaupt

Der Petitionsausschuß des Nationalrates behandelt in seiner heutigen Sitzung erstmals die Bürgerinitiative "Ehe Gleich!" zur Aufhebung des Eheverbotes für gleichgeschlechtliche Paare. In dieser ersten Sitzung wird erfahrungsgemäß die Einholung von Stellungnahmen der zuständigen Ministerien beschlossen, Die Bürgerinitiative Ehe Gleich! ist bereits jetzt mit über 45.000 Unterschriften (rund 15.000 auf Papier, über 30.000 online) eine der erfolgreichsten Bürgerinitiativen überhaupt. Sie kann weiterhin auf der Parlamentshomepage online unterstützt werden (www.ehe-gleich.at).

Trotz EGMR-Urteil: Bundesregierung verhöhnt die Opfer

RKL: Unrechtsurteile bleiben weiter aufrecht!

Bereits im November 2013 (!) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Österreich wegen der anhaltenden Vormerkung von Opfern der homophoben Sonderstrafgesetze verurteilt. Erst jetzt, fast zwei (!) Jahre später, hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Umsetzung des Urteils vorgelegt. An der Diskriminierung hält sie jedoch fest. Kein einziges Unrechtsurteil wird aufgehoben. Die Schande geht in die Verlängerung.