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Wir sind diejenigen, die

homo- und bisexuelle Männerdie Stiefkindadoption erkämpft habendie gemeinsame Adoption vondie künstliche Befruchtung fürdie Ehe für Alle erkämpft habenden Scheidungs- und Operationszwangdas „Dritte Geschlecht“ erkämpft haben

aus dem Kriminal geholt habenvon Kindern erkämpft habenfür lesbische Paare erkämpft haben für Transpersonen beseitigt haben

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22. Mai: Entscheidung zwischen Gleichberechtigung und Diskriminierung

Aufruf des RKL zur Bundespräsidentenwahl

"Die Wahl zum Bundespräsidenten am kommenden Sonntag 22. Mai wird auch eine Richtungsentscheidung für die Lesben, Schwulen und Bisexuellen in Österreich" erklärte heute Dr. Helmut Graupner, Präsident des Rechtskomitees LAMBDA (RKL) und führte aus: "Das RKL ist betont überparteilich und überkonfessionell und arbeitet in Wahlkämpfen, quasi als Wahlprüfsteine, traditionell die Positionen heraus, die die Parteien sowie Kandidaten und Kandidatinnen für oder gegen die Rechte gleichgeschlechtlich l(i)ebender Menschen einnehmen.  Beide Kandidaten der aktuellen Stichwahl um das Amt des Bundespräsidenten haben sich in ihrer bisherigen politischen Laufbahn, aber auch im konkreten Wahlkampf deutlich für oder gegen diese Rechte positioniert. Darum rufen wir die Lesben, Schwulen, Bisexuellen Österreichs, ihre Familien, ihre Freunde und Bekannten und alle, denen Menschen-, Grund- und Freiheitsrechte ein Anliegen sind, dazu auf, diese Positionen bei ihrer Wahlentscheidung zu bedenken und jedenfalls wählen zu gehen."

Gericht: Häftling darf Geschlechtsanpassung durchführen

Menschenrechte enden nicht an Gefängnismauern

Transsexuelle Menschen haben auch in Haft das Recht auf Geschlechtsanpassung. Das hat in einer bahnbrechenden Entscheidung nun ein Gericht entschieden und der Justizanstalt die Einleitung der Behandlung aufgetragen. Der rechtlich noch männliche inhaftierte Beschwerdeführer lebt seit vielen Jahren unter der zwanghaften Vorstellung, dem weiblichen Geschlecht zuzugehören. Er fühlt sich im falschen Körper geboren und dem weiblichen Geschlecht zugehörig. Er sehnt sich danach, als Angehörige des anderen Geschlechtes zu leben und als solche akzeptiert zu werden, und den eigenen Körper durch chirurgische und hormonelle Behandlungen dem weiblichen Geschlecht anzugleichen.

RKL gratuliert seinem Kuratoriumsmitglied Christian Kern

Für Ehegleichheit und gegen Diskriminierung

"Wir freuen uns, dass mit Mag. Christian Kern eines unserer Kuratoriumsmitglieder der nächste Bundeskanzler der Republik Österreich wird" erklärt Dr. Helmut Graupner, Präsident des RKL (Rechtskomitee Lambda) zu den heutigen Beschlüssen der SPÖ und führt aus: "Kern ist 2015 unserem Kuratorium beigetreten und hat auch die parlamentarische Bürgerinitiative 'Ehe Gleich!' bereits letztes Jahr öffentlich unterstützt. Zudem fungierte er im Oktober 2015 in der ÖBB-Konzernzentrale als Gastgeber des 3. LGBT Business Forums, und hat sich dort ebenso klar gegen Diskriminierung auf Grund sexueller Orientierung positioniert. Umso mehr hoffen wir nun, dass er mit neuem Schwung, neuem SPÖ-Team und neuem Stil mit dem Koalitionspartner ÖVP nun die notwendigen Schritte zum Abbau der nach wie vor bestehenden gesetzlichen Diskriminierungen setzt, die in der österreichischen Bevölkerung ohnehin kaum noch jemand in Österreich versteht".

Griss, Kern, Mader & Van der Bellen neu im RKL-Kuratorium

Für Ehegleichheit und gegen Diskriminierung

Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente und intersexuelMenschen, freut sich, vier neue prominente Mitglieder in seinem Kuratorium begrüßen zu dürfen. Zu den bisherigen Mitgliedern des Kuratoriums sind nun Mag. Christian Kern, Vorstandsvorsitzender der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB), die beiden Bundespräsidentschaftskandidaten Dr. Irmgard Griss und Dr. Alexander Van der Bellen sowie Thomas Mader, Vizepräsident des Fussballklubs First Vienna FC 1894, gestossen.

IUS AMANDI 1/2016 erschienen

- Hiv-Positiven gefeuert: Land Tirol muss lebenslang zahlen
- Gegen Gesinnungsverschweigung: Irmgard Griss unterschreibt die parlamentarische Bürgerinitiative "Ehe Gleich!"
- Kinder klagen: Verfassungsgerichtshof prüft Eheverbot  

 

JUS AMANDI Ausgabe 1/2016 | JUS AMANDI Archiv

 

 

21. März: Landesverwaltungsgericht Oberösterreich entscheidet über das Eheverbot

Kind klagt gegen das Eheverbot seiner Eltern

Kinder mit zwei Müttern oder zwei Vätern müssen in Österreich zwangsweise unehelich sein, weil Ihre Eltern nicht heiraten dürfen. Eine Familie aus dem Innviertel (ein Mädchen gemeinsam mit ihren beiden Müttern) klagt nun gegen das Eheverbot. Damit die beiden Mütter heiraten dürfen. Und das Mädchen auch ein eheliches Kind sein darf, so wie ihre Altersgenossen mit einem Vater und einer Mutter. Am Montag, 21. März 2016 (08:00) verhandelt das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich, ob das Eheverbot aufrecht bleibt oder nicht (Volksgartenstrasse 14, 4021 Linz; Verhandlungssaal 1). Die Verhandlung ist öffentlich.

 

Irmgard Griss unterschreibt parlamentarische Bürgerinitiative "Ehe Gleich!"

Gegen Gesinnungsverschweigung

Am Dienstag, den 15. März hat Bundespräsidentschaftskandidatin Irmgard Griss im Rahmen eines medienöffentlichen Termins die parlamentarische Bürgerinitiative "Ehe Gleich!" unterzeichnet. Sie hat dabei betont, dass sie nicht bereit ist, ihre Gesinnung zu Gunsten von Wählerstimmen zu verschweigen.


RKL-Präsident Graupner vor der Bioethikkommission

Rechtliche Relevanz des Geschlechts beenden

RKL-Präsident Dr. Helmut GRAUPNER hat heute auf Einladung der Bioethikkommission https://www.bka.gv.at/site/3455/default.aspx) vor dieser über die menschenrechtlichen Aspekte von Transidentität und Intersexualität referiert.

In der angeregten Diskussion mit den Mitgliedern der Kommission plädierte Graupner für die konsequente Respektierung der geschlechtlichen Selbstbestimmung und körperlichen Unversehrtheit. Das Geschlecht sollte (wie Haarfarbe und Augenfarbe) grundsätzlich nicht mehr rechtserheblich sein und nicht mehr staatlich registriert werden müssen.

Verfassungsgerichtshof prüft Eheverbot

Kinder klagen, weil ihre Eltern nicht heiraten dürfen 

Kinder mit zwei Müttern oder zwei Vätern müssen in Österreich zwangsweise unehelich sein, weil ihre Eltern nicht heiraten dürfen. Fünf Kinder klagen nun, gemeinsam mit ihren Eltern, gegen das Eheverbot. Damit ihre Eltern heiraten dürfen. Und sie auch eheliche Kinder sein dürfen, so wie ihre Altersgenossen mit einem Vater und einer Mutter. Das Verwaltungsgericht Wien hat das Eheverbot letzten Dezember - mit haarsträubender Begründung - verteidigt. Die Familien haben den Verfassungsgerichtshof angerufen, der die Fälle nun prüft. Mit einer Entscheidung kann noch in diesem Jahr gerechnet werden.

Hiv-Positiven gefeuert: Land Tirol muss lebenslang zahlen

Sensationelles Urteil

Zum ersten Mal in der Geschichte hat ein österreichisches Gericht einem Hiv-Positiven Schadenersatz für erlittene Diskriminierung zugesprochen. Das Land Tirol hatte einen Dienstnehmer innerhalb der Probezeit wegen seiner Hiv-Infektion und seiner Homosexualität gefeuert. Und muss dem Mann jetzt über EUR 35.000,-- sofort sowie lebenslang den Unterschied zwischen seinem Einkommen und jenem Verdienst zu bezahlen, den er bei einer üblichen Karriere beim Land Tirol erzielt hätte.