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homo- und bisexuelle Männerdie Stiefkindadoption erkämpft habendie gemeinsame Adoption vondie künstliche Befruchtung fürdie Ehe für Alle erkämpft habenden Scheidungs- und Operationszwangdas „Dritte Geschlecht“ erkämpft haben

aus dem Kriminal geholt habenvon Kindern erkämpft habenfür lesbische Paare erkämpft haben für Transpersonen beseitigt haben

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IUS AMANDI 2/2020 erschienen

- Türkise lesbische und schwule Abgeordnete: Parteiinteressen wichtiger als Diskriminierungsschutz
- Drittes Geschlecht: Strafanzeige gegen Innenminister Nehammer wegen Amtsmissbrauchs
- "Homo-Heilungen": UNO verurteilt Konversionstherapien als Folter

 

JUS AMANDI Ausgabe 2/2020 | JUS AMANDI Archiv

 

 

Türkis-Grüne lesbische und schwule Abgeordnete: Parteiinteressen wichtiger als Diskriminierungsschutz

Die offen lesbischen und schwulen Abgeordneten der beiden Regierungsparteien (ÖVP & Grüne) verweigern sich einer Initiative des Rechtskomitees LAMBDA (RKL) für ein überparteiliches Vorgehen zur Beseitigung der immer noch bestehenden Schutzlosigkeit von homo- und bisexuellen Menschen gegen Diskriminierung außerhalb des Arbeitsplatzes. Das RKL, Österreichs LGBTI-Bürgerrechtsorganisation, zeigt sich zutiefst enttäuscht, dass den türkis-grünen offen lesbischen und schwulen Abgeordneten Parteiinteressen wichtiger sind als Grund- und Menschenrechte. Präsident Graupner: "Nur offen homosexuell zu sein, ist noch kein Verdienst."

Drittes Geschlecht - Strafanzeige gegen Innenminister Nehammer wegen Amtsmissbrauchs

Innenminister Karl Nehammer, sein Vorgänger Herbert Kickl und der Bürgermeister von Steyr, Gerald Hackl, sehen sich mit einer Strafanzeige bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wegen Amtsmissbrauchs konfrontiert, auf Grund ihrer Weigerung, rechtskräftigen Gerichtsentscheidungen zum Dritten Geschlecht nachzukommen. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs LGBTI-Bürgerrechtsorganisation, hofft, dass dem Rechtsstaat nach der bereits zwei Jahre dauernden offenen Rechtsverweigerung nun endlich zum Durchbruch verholfen wird.

Im Juni 2018 hat der Verfassungsgerichtshof auf Beschwerde von Alex Jürgen entschieden, dass intergeschlechtliche Personen ein Grundrecht darauf haben, dass ihr Geschlecht im Zentralen Personenstandsregister und in Urkunden nicht als männlich oder weiblich eingetragen wird und die Geschlechtsbezeichnung "inter" als ausdrücklich zulässig erklärt. Das oberösterreichische Landesverwaltungsgericht hat daraufhin am 3. Juli 2018 geurteilt, dass das Geschlecht von Alex Jürgen im Zentralen Personenstandsregister, wie beantragt, mit "inter" einzutragen ist.

IUS AMANDI 1/2020 erschienen

- Drittes Geschlecht: Gericht bestätigt: Kickl-Erlass gesetzwidrig
- Diskriminierung bleibt legal: türkis-grünes Regierungsprogramm
- Konversionstherapie: Regierung missachtet das Parlament

 

JUS AMANDI Ausgabe 1/2020 | JUS AMANDI Archiv

 

 

Drittes Geschlecht - Gericht bestätigt: Kickl-Erlass gesetzwidrig

Nach dem bahnbrechenden Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs zum Dritten Geschlecht (2018) haben die Gerichte entschieden, dass der Geschlechtseintrag von Alex Jürgen in „inter“ zu ändern ist. Dennoch weigert sich das Standesamt, auf Grund eines Erlasses des vormaligen Innenministers Kickl (FPÖ), hartnäckig, den rechtskräftigen Gerichtsurteilen nachzukommen. Das Landesverwaltungsgericht OÖ hat jetzt bestätigt, dass der Kickl-Erlass gesetzwidrig ist, und eine Geburtsurkunde mit "inter" auszustellen ist.

"Die Ignorierung rechtskräftiger Höchstgerichtsurteile stellt einen nicht akzeptablen Angriff auf den Rechtsstaat dar", sagt Dr. Helmut Graupner, Rechtsanwalt von Alex Jürgen und Präsident des Rechtskomitees LAMBDA (RKL), "Wir fordern den Innenminister auf, den gesetzwidrigen Kickl-Erlass sofort zurückzunehmen".

Danke, Grüne: für Nichts!

Weiterhin dürfen Menschen legal wegen ihrer sexuellen Orientierung aus Taxis, Kaffeehäusern, Restaurants und anderen Lokalitäten geworfen werden, ihnen deshalb Hotel- und Pensionszimmer sowie Mietwohnungen verweigert und sie in allgemeinbildenden Schulen aus diesem Grund sanktionslos gemobbt werden. Auch nach dem gestern vorgestellten türkis-grünen Regierungsprogramm bleibt all das legal: im dritten Jahrzehnt des 21. Jahrhundert, trotz Ehe für Alle, und anders als in all den Ländern ringsum (auch im Osten).

Obwohl in fast allen Staaten Europas Diskriminierung auf Grund sexueller Orientierung auch außerhalb des Arbeitsplatzes ausdrücklich verboten ist (darunter auch in Ungarn, Polen, Tschechien, Serbien, Albanien und Bosnien) (siehe die Europakarte unten) wird sie in Österreich auch unter der kommenden türkis-grünen Regierung erlaubt bleiben. Diese zentrale Forderung der LGBTI-Bewegung Österreichs wurde auf deren, vom RKL organisierten, Bundestreffen am 14.12.2019 Vertretern von ÖVP und Grünen noch einmal nachdrücklich kommuniziert; und von diesen ignoriert.

IUS AMANDI 4/2019 erschienen

- Drittes Geschelcht: Innenministerium probt den Aufstand gegen die Justiz
- Internationale Konferenz in Taipei: Beyond 748 - Same Sex Marriage and Family
- Hiv-Positiven gefeuert: Land Tirol blitzt mit Ablehnung des Gerichts ab 
- Klagenfurt: Anklage trotz nicht nachweisbarer Viruslast

 

JUS AMANDI Ausgabe 4/2019 | JUS AMANDI Archiv

 

 

Drittes Geschlecht: Innenministerium probt den Aufstand gegen die Justiz

Nach dem bahnbrechenden Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs vom Vorjahr zum Dritten Geschlecht haben die Gerichte entschieden, dass der Geschlechtseintrag von Alex Jürgen in „inter“ zu ändern ist. Dennoch weigert sich das Standesamt, auf Anweisung des Innenministers, hartnäckig, den rechtskräftigen Gerichtsurteilen nachzukommen. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs LGBTI-Bürgerrechtsorganisation, kritisiert diesen Angriff auf den Rechtsstaat heftig.

"Die Ignorierung rechtskräftiger Höchstgerichtsurteile stellt einen nicht akzeptablen Angriff auf den Rechtsstaat dar", sagt Dr. Helmut Graupner, Rechtsanwalt von Alex Jürgen und Präsident des Rechtskomitees LAMBDA (RKL), "Es ist unerträglich, dass intergeschlechtliche Menschen zur Durchsetzung ihrer Grundrechte und rechtskräftiger Gerichtsurteile wieder vor die Gerichte ziehen müssen".

internationale Konferenz „Beyond 748: Same Sex Marriage and Family“ (Taipei)

RKL-Präsident Helmut Graupner hielt den Plenarvortrag der internationalen Konferenz „Beyond 748: Same Sex Marriage and Family“ der Taiwanesischen Akademie der Wissenschaften „Academia Sinica“ in Taipei.

Taiwan ist das erste Land Asiens, das die Ehegleichheit verwirklicht hat (mit dem Gesetz Nr 748). So wie in Österreich dürfen, auf Grund einer Entscheidung des Verfassungsgerichtes aus 2017, seit 2019 auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten. Anders als in Österreich ist die gleichgeschlechtliche Elternschaft jedoch noch auf Stiefkindadoption beschränkt. Gemeinsame Adoption und medizinisch unterstützte Fortpflanzung sowie automatische Elternschaft sind noch nicht möglich.

IUS AMANDI 3/2019 erschienen

- Hiv-Positiven gefeuert: Land Tirol neuerlich zu Schadenersatz verurteilt 
- Wien: Regierung verweigert Kindern von Österreicherin die Staatsbürgerschaft, Gericht gibt sie
- Österreich: FPÖ beantragte Wiedereinführung des Eheverbots

 

JUS AMANDI Ausgabe 3/2019 | JUS AMANDI Archiv