- Wie in den 80ern: Keine 24-Stunden-Pflege für Hiv-Positive
- Straßburg: Wegweisende Urteile des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs
JUS AMANDI Ausgabe 2/2023 | JUS AMANDI Archiv
- Wie in den 80ern: Keine 24-Stunden-Pflege für Hiv-Positive
- Straßburg: Wegweisende Urteile des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs
JUS AMANDI Ausgabe 2/2023 | JUS AMANDI Archiv
- "Drittes Geschlecht": Verwaltungsgerichte weisen Innenminister in die Schranken
- Straßburg: Bahnbrechende Urteile des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs
JUS AMANDI Ausgabe 1/2023 | JUS AMANDI Archiv
Das Verwaltungsgericht Wien hat heute einer nicht-binären Person recht gegeben und die Streichung ihres Geschlechtseintrags aus dem Personenstandsregister angeordnet. Eine Streichung, die der Innenminister den Standesämtern verbietet, wenn keine körperliche Intergeschlechtlichkeit vorliegt.
Die beschwerdeführende Person, Pepper Gray, hat eine nicht-binäre Geschlechtsidentität, identifiziert sich weder als männlich noch als weiblich und auch mit keiner anderen bestimmten Geschlechtsbezeichnung. Pepper Gray beantragte daher am Standesamt die Streichung des Geschlechtseintrags im Personenstandsregister. Das Standesamt musste sich an das Verbot des Innenministers halten und hat den Antrag abgelehnt. Das Verwaltungsgericht hat der dagegen erhobenen Beschwerde (www.genderklage.at) stattgegeben, den Bescheid des Standesamtes in der heutigen mündlichen Verhandlung aufgehoben und die Streichung des Geschlechtseintrags angeordnet.
- 13 Jahre Prozss: Die ewige Diskriminierung
- EGMR: Leihmutterschaftskind hat Recht auf Anerkennung beider Väter
JUS AMANDI Ausgabe 4/2022 | JUS AMANDI Archiv
RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner vertrat in dem Schweizer Fall das mittlerweile 11 Jahre alte Kind vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). In seinem heute verkündeten Urteil stellt der Gerichtshof fest, dass die Schweiz, durch die Verweigerung der Anerkennung beider Wunscheltern, das Kind in seinem Recht auf Familienleben verletzt hat (D.B. and Others v Switzerland).
- Blutspendeverbot aufgehoben: Erfolg mit Schönheitsfehlern
- Verfassungsgerichtshof: Automatische Elternschaft auch bei Heiminsemination
JUS AMANDI Ausgabe 3/2022 | JUS AMANDI Archiv
- Nach Liebesverbot nun Amnesie im Land Tirol?
- Verfassungsgerichtshof: Adoption jetzt wirklich für Alle
JUS AMANDI Ausgabe 2/2022 | JUS AMANDI Archiv
2014 hat der Verfassungsgerichtshof das Verbot der Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare aufgehoben. Gleichgeschlechtliche Adoptiveltern mussten jedoch, anders als verschiedengeschlechtliche, die richtige Staatsbürgerschaft dafür haben. Dem hat der Verfassungsgerichtshof jetzt ein Ende gesetzt. Kein Paar darf wegen Gleichgeschlechtlichkeit von Adoptionen ausgeschlossen werden, gleich welche Staatsbürgerschaft es hat (VfGH 18.06.2022, G 30/2021).
- Verfassungsgerichtshof prüft: Adoption doch nicht für Alle
- Verfassungsgerichtshof: Adoption auch durch unverheiratete Paare
JUS AMANDI Ausgabe 1/2022 | JUS AMANDI Archiv
Ukrainischer Politiker schlägt schwules Paar zusammen
In einem Wiener Luxushotel wird ein gleichgeschlechtliches Ehepaar von einem ukrainischen Parlamentsabgeordneten und dessen Begleitern brutal zusammengeschlagen und verletzt. Polizei und Justiz ermitteln mit auffallender Unwilligkeit und äusserst schlampig, um über drei Jahre nach der Tat das Verfahren mangels Nachweisbarkeit des Tathergangs einzustellen.
Am Abend des 18. August 2018 war das schwule Ehepaar im Hotel Melia (DC Tower) essen als sie hörten, dass in Hörweite sitzende drei Männer über sie sprachen: „Schaut euch diese Schwuchteln an, solche gehören umgebracht“ und weitere homophobe Beleidigungen. Als einer der Eheleute den Kopf auf die schulter des anderen legte, sagte einer der drei, man solle ihm den Kopf abschlagen und zwischen die Beine legen“.
Nach Mitternacht begab sich das Ehepaar zum Aufzug, um in ihr Zimmer zu gehen. Die drei Männer folgten ihnen schnell. Einer sagte: „Schau euch die an, die fahren jetzt auf ihr Zimmer, um zu ficken“. Beim Betreten des Liftes sagte einer der Eheleute zu diesem Mann, dass er seinen Wortschatz korrigieren solle. Der Mann schlug ihm daraufhin mit der Faust ins Gesicht. Die drei Angreifer zerrten das Ehepaar aus dem Lift, schlugen auf sie ein und traten ihnen gegen die Beine. Bis sich das Ehepaar schließlich losreißen konnte. Die drei Täter fuhren mit dem Aufzug in ihre Zimmer.